Seite 1 von 1

Entlassun Rückzahlung - Nachzahlung

Verfasst: 28. Aug 2013, 12:32
von Anwaerter
Am Montag (27. 08. 2013) wurde ich aus dem mittlerem Dienst in Bayern entlassen. Dies geschah kraft Gesetz mit der Mitteilung des nicht Bestehens der Prüfung.

Ich habe daher Fragen.

1.) Ich muss die 4 Tage des August in denen ich nicht mehr am Amt war ja zurück bezahlen. Wird das bei kleineren Summen evtl. nicht eingefordert?

2.) In Bayern gibt es ja einmal im Jahr diese Sonderzahlung, die ca 70% eines Monatsgehalts ausmacht.
2a) Habe ich einen anteilsmäßigen Anspruch darauf?
2b) Wenn ja kann man das dann nicht gleich mit dem was ich noch zurückzahlen muss verrechnen. Macht man das automatisch?

Danke für eure Antworten. :)

Re: Entlassun Rückzahlung - Nachzahlung

Verfasst: 28. Aug 2013, 23:40
von Gerda Schwäbel
Anwaerter hat geschrieben:Ich habe daher Fragen.
zu 1.: Nein, das Geld für die letzten August-Tage müssen Sie nicht zurückzahlen. Nicht wegen Geringfügigkeit, sondern weil Sie einen Anspruch darauf haben. Es gibt in Art. 76 BayBesG eine Sonderregelung dazu.
Sie müssen aber das Geld für September zurückzahlen, falls Sie das auch noch erhalten sollten. Es kann nämlich sehr gut sein, das die Info Ihres Ausscheidens am Montag nicht mehr so rechtzeitig bei Ihrer Bezügestelle eingegangen ist, um die Gutschrift der am Freitag fälligen September-Bezüge zu verhindern. Rechenlauf für den Bezügezahltag war ja schließlich irgendwann in der Monatsmitte.

zu 2a: Sie haben Anspruch auf eine anteilige Sonderzahlung. Rechtsgrundlage ist Art. 87 Abs. 2 BayBesG. Schauen Sie sich wegen der Berechnung einfach mal
- Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BayBesG
- Art. 83 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG
- Art. 83 Abs. 2 Nr. 1 BayBesG und
- Art. 84 BayBesG
an. Die entsprechende Zahlung wird die Bezügestelle für den Oktober-Zahltag berücksichtigen können.

zu 2b: Selbstverständlich wird im Falle der Rückforderung eine Verrechnung zwischen Rückforderung und Nachzahlung vorgenommen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

P.S:
Verraten Sie mir nochmal, in welchem Teil der Verwaltung Sie tätig waren?

Re: Entlassun Rückzahlung - Nachzahlung

Verfasst: 31. Aug 2013, 17:12
von Anwaerter
Vielen Dank für die Antwort. :)

Das hört sich ja ganz gut an.

Ich kann mir eher nicht vorstellen, dass mir für September noch was überwiesen wird. Die Reguläre Anwärterzeit endet ja ende August.
Falls doch, das Geld kann die Verwaltung dann natürlich gerne zurück haben.

Nun ja und mit der Sonderzahlung, da lasse ich mich einfach überraschen, was ich da noch bekomme.
Die Situation stellt sich bei mir nun leider so da, dass man froh ist mich endlich los zu sein, und ich bin ganz froh dass ich da weg bin.
Da brauche ich nicht unbedingt noch groß nachhaken.

Ihre Frage habe ich per PN beantwortet.

Danke und LG

Re: Entlassun Rückzahlung - Nachzahlung

Verfasst: 3. Sep 2013, 08:14
von DerHagn
Das ging ja schnell... Ende August schon...
Wurde dann 2x "nicht bestanden" oder warum die Entlassung?

Gruß

Re: Entlassun Rückzahlung - Nachzahlung

Verfasst: 4. Sep 2013, 11:27
von Hauseltr
Wenn "Anwärter" als Beamter besoldet wurde, wird doch, soweit mir bekannt ist, die Besoldung im voraus für den laufenden Monat bezahlt und zwar am Ende des Vormonats.

D.h., bei der Übernahme ins Beamtenverhältnis wurden ihm der letzte Lohn bzw. das Gehalt und die erste Beamtenbezüge zum gleichen Termin ausgezahlt. Er hatte also doppelte Bezüge.

Wenn er jetzt z.B. bei der Behörde als Arbeiter bzw. Angestellter verbleibt, kommt der nächste Lohn erst am Ende des laufenden Monats. Die vermutlich um den 30. August ausbezahlte Besoldung für Septemer wird zurückverlangt.

Das heißt, er muss ein Monatsgehalt überbrücken! :cry:

Oder liege ich da mit meiner Einschätzung falsch?


Zitat: Beamte haben hier im Übrigen einen Sonderstatus. Die Besoldung wird bei den Staatsdienern regelmäßig im Voraus gezahlt.

http://www.gehalt-tipps.de/ratgeber/wan ... lt-werden/

Re: Entlassun Rückzahlung - Nachzahlung

Verfasst: 4. Sep 2013, 11:40
von DerHagn
Er war ja Beamter auf Widerruf und wurde entlassen. Daher auch nie Beamter auf Probe. Deshalb eig. auch keine Besoldung für September. Wäre ja auch nicht so klug von der Dienststelle denke ich ;)