Entlassun Rückzahlung - Nachzahlung
Verfasst: 28. Aug 2013, 12:32
Am Montag (27. 08. 2013) wurde ich aus dem mittlerem Dienst in Bayern entlassen. Dies geschah kraft Gesetz mit der Mitteilung des nicht Bestehens der Prüfung.
Ich habe daher Fragen.
1.) Ich muss die 4 Tage des August in denen ich nicht mehr am Amt war ja zurück bezahlen. Wird das bei kleineren Summen evtl. nicht eingefordert?
2.) In Bayern gibt es ja einmal im Jahr diese Sonderzahlung, die ca 70% eines Monatsgehalts ausmacht.
2a) Habe ich einen anteilsmäßigen Anspruch darauf?
2b) Wenn ja kann man das dann nicht gleich mit dem was ich noch zurückzahlen muss verrechnen. Macht man das automatisch?
Danke für eure Antworten.
Ich habe daher Fragen.
1.) Ich muss die 4 Tage des August in denen ich nicht mehr am Amt war ja zurück bezahlen. Wird das bei kleineren Summen evtl. nicht eingefordert?
2.) In Bayern gibt es ja einmal im Jahr diese Sonderzahlung, die ca 70% eines Monatsgehalts ausmacht.
2a) Habe ich einen anteilsmäßigen Anspruch darauf?
2b) Wenn ja kann man das dann nicht gleich mit dem was ich noch zurückzahlen muss verrechnen. Macht man das automatisch?
Danke für eure Antworten.
