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Versorgungsempfänger und Nebentätigkeit

Verfasst: 28. Aug 2013, 08:41
von anicfische
Hallo Liebe Mitstreiter,
ich Suche auf diesem Wege mal nach einer aussagekräftigen Antwort, folgender Sachverhalt:

Ich befinde mich krankheitsbedingt seit 2008 im Ruhestand (ehemals Polizei Berlin) und beziehe Versorgungsbezüge. Nun ist es so, dass ich mich neu orientiert habe und meine alte Liebe zur Musik wiederentdeckt habe und einer Band beigetreten bin. Hier ist es nun so, das wir mittlerweile ganz gut ankommen und hin und wieder einige Auftritte im privaten Bereich haben und hierfür entlohnt werden, es kommt so ca. ein Betrag von 100 Euro als Gewinn pro Person und Monat, unregelmäßig und keine ständige Einnahme, dabei heraus.
IN meiner Erinnerung ist mir, das bei meinem Ausscheiden aus dem Dienst, eine Höchstgrenze von 380 Euro als "Dazuverdienst" möglich war, steuerfrei und ohne Einfluß auf die Versorgung,
wie sieht es aus mit einer Meldepflicht und der Anmeldung eventuell als Gewerbe, um an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen zu können, vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte, Danke!

Re: Versorgungsempfänger und Nebentätigkeit

Verfasst: 28. Aug 2013, 10:22
von Kater-Mikesch
Hallo,

les dir einfach mal die Vorgaben aus dem Landesrecht Berlin §§ 60 bis 68 die Vorgaben durch...z. B. besagt der §§ 66 Abs. 1 Nr. 2 LBG Berlin, dass eine künstlerische Nebentätigkeit nicht genehmigungspflichtig ist - ich gehe davon aus, dass die Musik in eurer Band unter den Begriff "Kunst" fällt...
Dies muss aber angezeigt werden...sie ist aber nicht genehmigungspflichtig...

Wenn du unter dem Satz von 380,- € bleibst, ist es ja ok - es wäre aber auch kein Problem, wenn du mit der Musik jetzt mehr verdienen würdest - dann wird halt vermutlich ein Teil auf deine Pension angerechnet...


Generell zählen künstlerische Berufe zu den freien Berufen, für die keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Für diesen Fall muss das Finanzamt über die Aufnahme einer künstlerischen, also freiberuflichen Tätigkeit informiert werden - wenn du aber z. B. eine GmbH für deinen Fall gründest, muss ein Gewerbe angemeldet werden...davon gehe ich aber aktuell mal nicht aus...