vielleicht habe ich ja meine Brille nicht richtig aufgesetzt oder beim letztenmal geträumt, aber ich vermisse das Thema mit dem Gerichtsurteil
bei dem die Beamten ganz schlecht wegkommen und die Beamtin trotz aller widrigkeiten zugewiesen wurde
Ist das gelöscht wurden oder habe ich das einfach nur übersehn ??
beachbär - es gibt immer wieder Urteile, in denen die Beamten verlieren. Das sind fast immer die Verfahren, wo keine besonderen Versagensgründe angebracht werden. Die haben wir durchaus immer wieder. Und dass das eine oder andere Gericht völlig auf der Arbeitgeberschiene unterwegs ist, haben wir auch schon gesehen.
Da heisst es dann: Bundesweiter Einsatz vor 35 Jahren unterschrieben - und ab geht die Post, weil das beklagte Unternehmen nicht wirklich zu einer dezidierten Beweisführung aufgefordert wird, dass es z.B. den Einsatz IM Konzern geprüft hätte (und nicht nur extern und bei V-Betrieben).
Man geht vor Gericht davon aus, dass die AG (als fiktiver Dienstherr) nach Recht und Gesetz handelt und die reine Wahrheit spricht und schreibt. Da werden Beweise für in den Raum gestellte Behauptungen selbst auf dringende Nachfrage nicht angefordert.
Wichtig ist, dass man selbst beweisbare Gründe hat und die auch so klar mit Argumenten unterlegt, dass ein Richter dem gar nicht ausweichen kann. Und das ist für viele Menschen der schwierigere Teil solcher Verfahren, nämlich ihre Gründe, ihre persönlichen Probleme so darzustellen, dass sie einem Fremden nachvollziehbar sind. Richter lesen die Unterlagen und wenn die nicht aussagekräftig sind...
Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen der Beamte einfach praktisch nix, vor allem keine gesundheitlichen oder sozialen Einschränkungen, anführen kann. Wenn man z.B. sagt, man hätte kein Auto, um zum gar nicht so weit entfernten Arbeitsplatz zu kommen, dann kann man einem Beamten in gehobenen Dienst, der ja sozusagen perse als Führungskraft zumindest regional fungieren müsste, durchaus zumuten, dass er sich einen Zweitwagen kauft (wenn das das einzige Hindernis ist und er einen Führerschein hat). Oder er eben die 50 Minuten zum T-Standort mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt.
Wenn man mit solch mageren Argumenten dann gegen die Zuweisung klagt, hat man natürlich schlechte Karten und weiss normalerweise selbst, dass man nur auf Zeit spielt und die Zuweisung irgendwann kommen muss, ggfs. eben nach einem Urteil. (Wo allerdings dann der einstweilige Rechtsschutz herkommen soll, mit einer so dünnen Argumentation, weiss ich auch nicht).
Aber... mancher versuchts halt einfach, auch wenn die Niederlage vor Gericht voraussehbar ist.
Und: Bei Gericht und auf hoher See ist alles möglich.