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Wahl der PKV

Verfasst: 2. Aug 2013, 15:06
von McEgg
Hallo zusammen,

meine Frau ist mit dem Ref fertig und hat für nächstes Schuljahr eine Planstelle bekommen. Sie war die ganze Zeit in der GKV versichert und möchte nun in eine PKV wechseln. Nach einer kleinen Umfrage im Lehrerzimmer sind immer wieder die Versicherungen Debeka, Huk und DBV gefallen.
Wir haben alle drei kontaktiert. Von der Debeka und Huk waren Berater bei uns. Die DBV hat lediglich Unterlagen geschickt. War sehr unsympathisch und von den Leistungen soweit wir verstanden haben auch nicht so toll. Daher ist die DBV aus dem Rennen.
Jetzt können wir uns nicht zwischen Debeka und Huk entscheiden.

Meine Frau geht im Jahr eigentlich nur zur Vorsorgeuntersuchungen und ist Brillenträgerin.
Kann uns hier jemand einen Tipp geben, die uns die Wahl einfacher macht?


Von den Leistungen her scheinen beide relativ ähnlich zu sein. Bei Brille/Kontaktlinsen hat die Debeka wohl bessere, bzw. höhere Leistungen.
Huk:
+ etwas günstiger
+ BRE auch wenn man Rechnungen von Vorsorgeuntersuchungen einreicht

Debeka:
+ 95% der Befragten sind dort versichert
+ gute Beratung
+ bessere/höhere Leistungen bei Brille/Kontaktlinsen
- BRE nur wenn keine Rechnungen eingereicht werden (auch keine Vorsorgeuntersuchungen)
- etwas teurer

Wenn man im Internet sucht, findet man irgendwie viele Beamte (Beihilfeberechtigte) die bei der Debeka sind.
Über die Huk konnte ich irgendwie noch keine Meinungen/infos finden.
Die Überlegung ist halt, ob man zur Huk geht, nur weil man da eher mit der BRE rechnen kann, da ja außer Vorsorgeuntersuchungen eigentlich keine Arztbesuche gemacht werden (die letzten Jahre zumindest).

Viele Grüße

McEgg

Re: Wahl der PKV

Verfasst: 3. Aug 2013, 10:33
von Steinbock
vielleicht hilft ein Vergleichstest von Focus-Money etwas weiter:

http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 63547.html

Gruß vom Steinbock

Re: Wahl der PKV

Verfasst: 3. Aug 2013, 11:21
von McEgg
Danke, das ist zwar ein Anhaltspunkt, aber ich denke da hat sich aufgrund der Tarifumstellungen (Unisex) bei den einzelnen Versicherungen einiges verändert.
Mich/uns würde die Meinung anderer Versicherter interessieren. Wo seid ihr versichert, wie seht ihr das mit der BRE (gerade im Bezug auf die Vorsorgeuntersuchungen)?

Re: Wahl der PKV

Verfasst: 3. Aug 2013, 12:39
von Steinbock
Ich versuche einmal die wichtigsten Unterschiede ohne Nennung des Versicherers aufzuzeigen:

Was ist dir wichtig:

ärztliche Behandlung -
a) über die Höchstsätze der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) hinaus inklusive Beihilfeanteil für Honorare oberhalb 3,5 fachen Satz
b) oder nur bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5)
c) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5)

Hilfsmittel -
a) offener Hilfsmittelkatalog incl. Erstattung verbleibender Kosten aufgrund von Beihilfekürzungen
b) oder offener Hilfsmittelkatalog für einige Hilfsmittel ohne Übernahme der Kosten aufgrund von Beihilfekürzungen
c) wie b

Brillen -
a) abhängig von der Sehschwäche zwischen 300 € - 1.000 € Rechnungsbetrag + Erstattung verbleibender Kosten aufgrund von Beihilfekürzung.
b) für Sehhilfen max. 600 € + Erstattung verbleibender Kosten aufgrund von Beihilfekürzung von max. 300 €
c) für Sehhilfen max. 1.000 € - Erstattung verbleibender Kosten wg. Beihilfekürzung nur in beihilfefähiger Höhe

Soziotherapie -
a) max. 120 Std. innerhalb von 3 Jahren
b) keine Leistung
c) keine Leistung

Haushaltshilfe -
a) Anspruch max. 14 Tage / 50 € pro Tag
b) max. 20 € pro Tag um den ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird
c) keine Leistung

Sozialpädiatrie und
Frühförderung -
a) max. 400 € innerhalb von 3 Monaten
b) keine Leistung
c) keine Leistung

Entwöhnungs- bzw.
Entzugsbehandlung
bei Suchterkrankung
a) 80 % der Kosten
b) 100 % bei stationärer Behandlung - 70 % bei ambulanter Behandlung (Leistungszusage ist immer erforderlich.
c) 100 %

Stationäre Behandlung -
a) über die Höchstsätze der GOÄ hinaus incl. Beihilfelücke für Honorare oberhalb des 3,5 fachen Satz,
b) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5)
c) über die Höchstsätze der GOÄ hinaus inkl. Beihilfeanteil

Psychotherapie -
a) 100 % Absicherung
b) max. 30 Behandlungstage
c) 100 % Absicherung

Zahnärztliche
Behandlung -
a) über die Höchstsätze der GOZ hinaus incl. Beihilfelücke für Honorare oberhalb 3,5 fachen Satz
b) bis zu den Höchsätzen der GOZ
c) bis zu den Höchstsätzen der GOZ

Zahnersatz
a) 100 % keine Summenbegrenzung (Heil und Kostenplan ist nicht erforderlich) incl. Beihilfelücke
b) wie a - allerdings im 1. Vers.Jahr max 1.000 € Erstattung / 1. - 2. VJ max. 1.500 € / 1. - 3. VJ max. 2.000 € / ab 4. VJ max. 6.000 €
c) wie a - allerdings ab 10.000 € Heil + Kostenplan erforderlich / Summenbegrenzung für beginnendes Vers.Jahr und 2 Folgejahre auf 2.250 €
danach Summenbegrenzung pro Kalenderjahr auf 6.150 €


Verlegung des Wohnsitzes
in außereuropäische
Ausland
a) bis 6 Monate, darüber hinaus nach besonderer Vereinbarung - Erstattung über GOÄ/GOZ bei landesüblich höheren Sätzen.
b) bei Aufenthalt über 2 Monate nur auf Antrag mit Beitragszuschlägen - Erstattung nach deutscher Gebührenordnung
c) nur nach Anzeige beim Versicherer innerhalb von 3 Monaten mit Beitragszuschlag

Optionsrecht -
a) zu folgenden Anlässen ohne Gesundheitsprüfung: Statuswechsel zum B.a.P. /Eheschließung/ Geburt / Adoption eines Kindes /
Beginn der Berufsausbildung eines Kindes / einmalig zum Beginn des 6. Versicherungsjahres
b) keine Optionsrechte
c) nur nach Ausbildungsende

Re: Wahl der PKV

Verfasst: 3. Aug 2013, 13:03
von McEgg
Steinbock hat geschrieben:Ich versuche einmal die wichtigsten Unterschiede ohne Nennung des Versicherers aufzuzeigen:

Was ist dir wichtig:

ärztliche Behandlung -
a) über die Höchstsätze der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) hinaus inklusive Beihilfeanteil für Honorare oberhalb 3,5 fachen Satz
b) oder nur bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5)
c) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5)


Hilfsmittel -
a) offener Hilfsmittelkatalog incl. Erstattung verbleibender Kosten aufgrund von Beihilfekürzungen
b) oder offener Hilfsmittelkatalog für einige Hilfsmittel ohne Übernahme der Kosten aufgrund von Beihilfekürzungen
c) wie b


Brillen -
a) abhängig von der Sehschwäche zwischen 300 € - 1.000 € Rechnungsbetrag + Erstattung verbleibender Kosten aufgrund von Beihilfekürzung.
b) für Sehhilfen max. 600 € + Erstattung verbleibender Kosten aufgrund von Beihilfekürzung von max. 300 €
c) für Sehhilfen max. 1.000 € - Erstattung verbleibender Kosten wg. Beihilfekürzung nur in beihilfefähiger Höhe

Soziotherapie -
a) max. 120 Std. innerhalb von 3 Jahren
b) keine Leistung
c) keine Leistung


Haushaltshilfe -
a) Anspruch max. 14 Tage / 50 € pro Tag
b) max. 20 € pro Tag um den ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird

c) keine Leistung

Sozialpädiatrie und Frühförderung -
a) max. 400 € innerhalb von 3 Monaten
b) keine Leistung
c) keine Leistung


Entwöhnungs- bzw. Entzugsbehandlung bei Suchterkrankung
a) 80 % der Kosten
b) 100 % bei stationärer Behandlung - 70 % bei ambulanter Behandlung (Leistungszusage ist immer erforderlich.
c) 100 %

Stationäre Behandlung -
a) über die Höchstsätze der GOÄ hinaus incl. Beihilfelücke für Honorare oberhalb des 3,5 fachen Satz,
b) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5)
c) über die Höchstsätze der GOÄ hinaus inkl. Beihilfeanteil

Psychotherapie -
a) 100 % Absicherung
b) max. 30 Behandlungstage
c) 100 % Absicherung

Zahnärztliche Behandlung -
a) über die Höchstsätze der GOZ hinaus incl. Beihilfelücke für Honorare oberhalb 3,5 fachen Satz
b) bis zu den Höchsätzen der GOZ
c) bis zu den Höchstsätzen der GOZ


Zahnersatz
a) 100 % keine Summenbegrenzung (Heil und Kostenplan ist nicht erforderlich) incl. Beihilfelücke
b) wie a - allerdings im 1. Vers.Jahr max 1.000 € Erstattung / 1. - 2. VJ max. 1.500 € / 1. - 3. VJ max. 2.000 € / ab 4. VJ max. 6.000 €
c) wie a - allerdings ab 10.000 € Heil + Kostenplan erforderlich / Summenbegrenzung für beginnendes Vers.Jahr und 2 Folgejahre auf 2.250 € danach Summenbegrenzung pro Kalenderjahr auf 6.150 €


Verlegung des Wohnsitzes in außereuropäische Ausland
a) bis 6 Monate, darüber hinaus nach besonderer Vereinbarung - Erstattung über GOÄ/GOZ bei landesüblich höheren Sätzen.
b) bei Aufenthalt über 2 Monate nur auf Antrag mit Beitragszuschlägen - Erstattung nach deutscher Gebührenordnung
c) nur nach Anzeige beim Versicherer innerhalb von 3 Monaten mit Beitragszuschlag

Optionsrecht -
a) zu folgenden Anlässen ohne Gesundheitsprüfung: Statuswechsel zum B.a.P. /Eheschließung/ Geburt / Adoption eines Kindes / Beginn der Berufsausbildung eines Kindes / einmalig zum Beginn des 6. Versicherungsjahres
b) keine Optionsrechte
c) nur nach Ausbildungsende
Hm nicht einfach zu sagen. Danke für die Aufstellung. Hab mal versucht das Hervorzuheben, was ich jetzt nehmen würde....

Edit:
Mist, das ging schief. Kleinen Moment editiere nochmal....

Re: Wahl der PKV

Verfasst: 3. Aug 2013, 14:57
von Steinbock
Also mit anderen Worten:

es wird eine PKV mit schlechten Tarifbedingungen gesucht, die in einzelnen Teilbereichen sogar schlechter ist als die GKV.

Nur als Hinweis, die genannten Buchstaben a, b, c standen für jeweils einen Versicherer mit dem jeweils besten Tarif.

Gruß vom Steinbock

Re: Wahl der PKV

Verfasst: 3. Aug 2013, 17:14
von McEgg
Nein, so würde ich das nicht sagen.
Meine Frau wechselt nur in die PKV, da wir lieber 200€/Monat für ne KV zahlen als 600€/Monat.
Uns reicht es, wenn die Leistungen gleich sind wie in der GKV. Meine Frau ist keine Extrawurst, die eine besondere Behandlung oder besondere Leistungen benötigt. :wink:
Wenn ein Arzt benötigt wird soll sie einfach wie immer behandelt werden und alle Kosten übernommen werden. Außer Vorsorgeuntersuchungen, die einfach sein müssen, hatte sie in den letzten Jahren eigentlich selten bis nie nen Arzt gebraucht. Sie "braucht" ne Brille und Kontaktlinsen. Braucht aber nicht jedes Jahr ne neue Brille für 1000€...
Die Sache mit der BRE ist halt interessant. 800 € im Jahr zurück bekommen oder nicht ist halt ne Überlegung...

Es ist halt schwer für uns so richtig zu entscheiden, was sinnvoll ist. Die Debeka bietet z.B. ein Modul, das die Differenzbeiträge übernimmt, wenn die Beihilfe nicht ihr vollen 50% übernimmt. Ka, ob man das braucht. Wir wissen nicht, was die Beihilfe nicht zu 50% übernimmt und ob das für uns dann zutrifft.
Dass man sich gegen "jeden Mist" versichern kann, ist ja jedem bekannt. Da habe ich halt die Meinung, dass nur Versicherungen sein müssen, die unsere Existenz bedrohen. Wir haben nichts außer Kfz-, Privat-Haftplicht- und Krankenversicherung... :wink:

@ Steinbock
Schön, dass du dich hier mit mir "unterhälst". :D
Bist du bei ner PKV? Bei welcher und warum?

Re: Wahl der PKV

Verfasst: 4. Aug 2013, 00:56
von Steinbock
McEgg hat geschrieben:Nein, so würde ich das nicht sagen.
Meine Frau wechselt nur in die PKV, da wir lieber 200€/Monat für ne KV zahlen als 600€/Monat.
Uns reicht es, wenn die Leistungen gleich sind wie in der GKV. Meine Frau ist keine Extrawurst, die eine besondere Behandlung oder besondere Leistungen benötigt. :wink:
Wobei man allerdings beachten sollte, dass weder der Arzt noch das Krankenhaus Rücksicht auf die Tarife des Versicherers nimmt und entsprechend der Behandlung eine Rechnung erstellt. Ob der Versicherte dann einen Teil zuzahlen muss interessiert die Ärzteschaft nicht.
Wenn ein Arzt benötigt wird soll sie einfach wie immer behandelt werden und alle Kosten übernommen werden.
Warum sucht man sich dann einen Tarif aus, wo evt. der Versicherte dazu zahlen muss ?
Außer Vorsorgeuntersuchungen, die einfach sein müssen, hatte sie in den letzten Jahren eigentlich selten bis nie nen Arzt gebraucht. Sie "braucht" ne Brille und Kontaktlinsen. Braucht aber nicht jedes Jahr ne neue Brille für 1000€...
Deine Frau wird auch älter. Und dann ist evt. eine Gleitsichtbrille notwendig und die kostet so um die 800 - 1.000 € entsprechend der Dioptrin-Stärke.
Die Sache mit der BRE ist halt interessant. 800 € im Jahr zurück bekommen oder nicht ist halt ne Überlegung...
Die kommt man meistens nur in jungen Jahren zurück, wenn noch keine Krankheiten vorliegen.
Meistens - so ab 50 gibt's da nichts mehr.
Es ist halt schwer für uns so richtig zu entscheiden, was sinnvoll ist. Die Debeka bietet z.B. ein Modul, das die Differenzbeiträge übernimmt, wenn die Beihilfe nicht ihr vollen 50% übernimmt. Ka, ob man das braucht. Wir wissen nicht, was die Beihilfe nicht zu 50% übernimmt und ob das für uns dann zutrifft.
Dies ist ganz einfach zu beantworten: Zahnersatz, Sehhilfen, Körperersatzteile(z.B. Hörgerät), Heilpraktiker um einmal die wichtigsten zu nennen.
Dass man sich gegen "jeden Mist" versichern kann, ist ja jedem bekannt. Da habe ich halt die Meinung, dass nur Versicherungen sein müssen, die unsere Existenz bedrohen. Wir haben nichts außer Kfz-, Privat-Haftplicht- und Krankenversicherung... :wink:
Wobei gerade die Krankenversicherung für mich eine der wichtigsten ist, denn es geht um meine Gesundheit.

Und wenn z.B. im Alter eine OP erforderlich ist - der Versicherer die Kosten nicht vollständig übernimmt - der Versicherte dann Tausende von Euro zuzahlen darf - dann wird man feststellen - dass es doch ein Fehler war den falschen Versicherer ausgesucht zu haben.

Bitte auch an die Absicherung von Kuren denken!
@ Steinbock
Schön, dass du dich hier mit mir "unterhälst". :D
Bist du bei ner PKV? Bei welcher und warum?
Warum soll ich mich nicht mit dir unterhalten. Als ehemaliger deutscher Staatsdiener möchte ich nicht, dass junge Beamte die falsche Wahl treffen.
Und als derzeitiger Versicherungsexperte - mit Schwerpunkt für Beamtenrecht und Beihilferecht kann ich mit einigen Tipps dienen.
Für welchen Versicherer - tut hier nichts zur Sache.

Gruß vom Steinbock