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Konsequenzen Abbruch Vorbereitungdienst
Verfasst: 1. Aug 2013, 13:18
von siesn
Hallo,
evtl. könnt ihr mir ja helfen:
wenn man als Arbeitnehmer den Vorbereitungsdienst (Bundesland) abbricht, welche Konsequenzen (Geld zurückzahlen, etc) käme dann ggf auf einen zu? Was wäre wenn man schwanger werden würde bzw. ein Kind bekäme währenddessen? Muss man dann innerhalb z.B. eines halben Jahres nach Geburt den Dienst fortführen?
Es geht nicht um Vorbereitungsdienst im/zum Lehramt/Lehrer.
Wenn ihr noch Fragen habt dann nur fragt einfach!
Vielen Dank!
Re: Konsequenzen Abbruch Vorbereitungdienst
Verfasst: 1. Aug 2013, 14:03
von Steinbock
siesn hat geschrieben:Hallo,
evtl. könnt ihr mir ja helfen:
wenn man als Arbeitnehmer den Vorbereitungsdienst (Bundesland) abbricht,
Beamte sind keine Arbeitnehmer !
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer
Re: Konsequenzen Abbruch Vorbereitungdienst
Verfasst: 1. Aug 2013, 14:24
von siesn
Ok, da hab ich mich ungenau ausgedrückt.
Weiss jemand etwas genaueres zu meiner Frage?
Re: Konsequenzen Abbruch Vorbereitungdienst
Verfasst: 1. Aug 2013, 15:09
von Carrington
siesn hat geschrieben:Hallo,
evtl. könnt ihr mir ja helfen:
wenn man als Arbeitnehmer den Vorbereitungsdienst (Bundesland) abbricht, welche Konsequenzen (Geld zurückzahlen, etc) käme dann ggf auf einen zu? Was wäre wenn man schwanger werden würde bzw. ein Kind bekäme währenddessen? Muss man dann innerhalb z.B. eines halben Jahres nach Geburt den Dienst fortführen?
Es geht nicht um Vorbereitungsdienst im/zum Lehramt/Lehrer.
Wenn ihr noch Fragen habt dann nur fragt einfach!
Vielen Dank!
Welches Bundesland, welche Laufbahn?
Re: Konsequenzen Abbruch Vorbereitungdienst
Verfasst: 1. Aug 2013, 15:12
von siesn
Hessen und gehobener Dienst.
Braucht man für den Abbruch schwerwiegende Gründe (Krankheit, etc)?
Re: Konsequenzen Abbruch Vorbereitungdienst
Verfasst: 1. Aug 2013, 15:44
von Carrington
siesn hat geschrieben:Hessen und gehobener Dienst.
Braucht man für den Abbruch schwerwiegende Gründe (Krankheit, etc)?
Nö vom Gehen kann einen keiner abhalten (wir sind ja nur Staatsdiener und keine Sklaven), allerdings bist Du als Beamter auf Widerruf im gD zur Rückzahlung eines Teiles deiner Besoldung verpflichtet. Näheres dazu wurde dir zu Studienbeginn ausgehändigt bzw. musstest Du unterschreiben.
Ansonsten 59.5:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 217101.htm
Re: Konsequenzen Abbruch Vorbereitungdienst
Verfasst: 1. Aug 2013, 16:22
von siesn
Danke für die ausführliche Antwort!

Re: Konsequenzen Abbruch Vorbereitungdienst
Verfasst: 1. Aug 2013, 19:06
von Carrington
siesn hat geschrieben:Danke für die ausführliche Antwort!

Gern geschehen.
In der Vorschrift wird ja noch mit Mark gerechnet. Aktuell müsstest Du laut meinem Dienstherrn alles zurückzahlen, was 383,47€ im Monat überschreitet (bezogen auf die Bruttobezüge).
Re: Konsequenzen Abbruch Vorbereitungdienst
Verfasst: 1. Aug 2013, 20:06
von El Pocho
Falls du noch vor der Zwischenprüfung bist, dann kann man auch einfach zweimal durch die Prüfung rasseln und raus ist man ohne Rückzahlungen.
Am Ende der Ausbildung kann man natürlich noch die Laufbahnprüfung nicht bestehen oder so bestehen, dass man nicht übernommen wird.
Re: Konsequenzen Abbruch Vorbereitungdienst
Verfasst: 1. Aug 2013, 23:23
von Carrington
El Pocho hat geschrieben:Falls du noch vor der Zwischenprüfung bist, dann kann man auch einfach zweimal durch die Prüfung rasseln und raus ist man ohne Rückzahlungen.
Am Ende der Ausbildung kann man natürlich noch die Laufbahnprüfung nicht bestehen oder so bestehen, dass man nicht übernommen wird.
Da muss man aber auch berücksichtigen, dass man wie ein Versager aussieht, wenn man sich mit dem Lebenslauf irgendwo bewirbt.
"Achso sie sind damals absichtlich an der Prüfung gescheitert. Ist klar."
