Vorruhestand Ablehnung

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Alibaba
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Vorruhestand Ablehnung

Beitrag von Alibaba »

Hallo Zusammen

Hat Jemand Erfahrung mit einem Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid zum Antrag auf Vorruhestand?

Gruß

Alibaba
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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand Ablehnung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ein Einspruch wird nichts bringen, weil der 55-er-Vorruhestand eine GEGENSEITIGE Freiwilligkeit fordert.
Wenn der Arbeitgeber also nicht will, dann ist das Pech.
Da nützt kein Widerspruch, da bringt auch eine Klage nichts, weil von VORNHEREIN in dieser 55-er-Vorruhestandsregel die beidseitige Zustimmung festgelegt wurde.

Es ergibt sich aber die Fragefolge:
Bist du noch IM Konzern beschäftigt?
Evtl. in einer Beurlaubung zu einer GmbH?
Dann kann es sein, dass dort keine 55-er mehr vorkommen sollen.
Man bevorzugt IM Konzern die ATZ-Lösung, da in der Regel billiger als die Einzahlung in die Pensionskasse, zu der die T beim 55-er verpflichtet ist.
Verkürzt die Zeit der Arbeitspflicht, bringt aber auch Abzüge von der Pension, wenn sie auch etwa auf gleichen Netto-Niveau endet, wie bei 55-er.
Man muss sich nur überlegen, wie man die aktive ATZ-Phase rumbringt (wenn man sich die ATZ rein finanziell gesehen leisten könnte).

Wie kommt man trotzdem evtl. zur 55-er? Das ist allerdings ein Roulettespielchen.
Kündigung der Beurlaubung.
Rücksturz in die PBM-NL.
Beauftragung durch PBM-NL an Vivento zur Vermittlung.
Vermittlung natürlich NUR und ABSOLUT NUR zu VBS, VCS oder in einen externen Einsatz. Vergesst intern, das wird nie wieder was werden!
Falls man in Vivento gelandet ist, könnte es sein, dass man die Jahrgänge, die 55-er-fähig sind, in den Vorruhestand verabschieden MÖCHTE. Dann könnte es klappen.
Kann aber auch damit enden, dass man mit einer Zuweisung in einem VCS-Standort landet.
Derzeit hagelt es jedenfalls noch Angebote an die Viventoleute (auch an die, die derzeit in Zuweisungen arbeiten und nicht "untätig zu Hause sitzen", die 55-er zu nehmen, oder ATZ, oder sonstwas.
Torquemada
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Re: Vorruhestand Ablehnung

Beitrag von Torquemada »

Die Kündigung der Beurlaubung könnte auch mit einer anschließenden Zuweisung zu genau der bisher ausgeführten Tätigkeit enden. Allerdings nur, wenn dies von der Bewertung des "Postens" möglich ist.

Ein Beamter A8, der beurlaubt nach T7 bezahlt wird, wird sich dreimal überlegen, ob der kündigt.
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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand Ablehnung

Beitrag von Bundesfreiwild »

DAs geht mit dieser Entscheidung natürlich einher.
Nur... der Kündigungsschutz z.B. in der T-Systems läuft zum Jahresende aus, bzw. bei verlängerten Tarifvereinbarungen Ende 2014.
Dann wird es meiner Meinung nach Beurlaubungskündigungen von Arbeitgeberseite nur so hageln.

Ich zitiere mal aus einem Info-Schreiben (von ver.di): "Die sozialverträglichen Maßnahmen scheinen nicht auszureichen, um die ... angestrebten Personalabbauzahlen zu erreichen. Der tarifvertragliche Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen läuft zum 31.12.13 aus."

Diese Info ist speziell auf den IT-Bereich gezielt, weil dort noch der größte Haufen beurlaubte Beamte in er GmbH (und deren Töchter) beschäftigt ist.
Hier liegt also das höchste Potential an Abbaupotential von Beamten.

Meiner Meinung hat man erkannt, dass Vivento nun seinem internen Personalabbauziel nähert, weil eben alle mal dorthin rechtswidrig versetzten so ziemlich "erledigt" wurden. UND man hat in den letzten 3-4 Jahren die Rechtserfahrungen mit den Widerspruchsgründen und Klageverfahren gesammelt und die Rechtsbasis und formale Richtigkeit bei Zuweisungen und Kündigungen erheblich gesteigert, sodass es aufgrund formaler Fehler praktisch keine Widerspruchsgründe mehr gibt.
Also wird man nächstes Jahr die Personalpakete anpacken, die IM KOnzern noch Beamte sind.
Am Einfachsten geht sowas, indem man Standorte verlagert und hofft, dass viele nicht mitgehen und damit in die Vermittlung von Vivento fallen. Das ist dieses Jahr gelaufen, hat aber wohl nicht den großen Erfolg gebracht. Was also als nächstes? Man schliesst einen Betrieb, oder teilt ihn auf und macht Betriebsübergänge zu neuen, oft schlechteren Konditionen. Vor allem KANN man zum Jahresende die betriebsbedingten Beendigungskündigungen ausprechen, wenn die entsprechenden Gründe inszeniert werden.

Was passiert mit dem bis dahin beurlaubten Beamtenpersonal? Die Beurlaubung endet. Indem Moment sind die Kollegen wieder Beamte A8 (statt T7) UND in der PBM-NL.
Die startet den Vermittlungsauftrag an Vivento und dann gehts ab zu ortsfernen Standorten, natürlich allerhöchstens amtsangemessen, fast immer in einen Job, der mit der eigenen Qualifikation nichts zu tun hat. Und bedenken: Auch unter den T-Systems-Beamten sind viele im 55-er-Alter.
Jemand dessen Beurlaubung in Zukunft endet (und der es nicht schafft, sich vorher auf einen anderen Beurlaubungspoten zu bewerben), ist nur noch auf dem Abschiebegleis wiederzufinden.

Für Tarifkräfte in der T-Sys läuft das natürlich noch krasser ab: Sicherungsfrist der Entgeltzahlung bis zu 28 Monate, FALLS man sich FREIWILLIG (mit einem Änderungskündigungsvertrag) in die Vermittlung durch Vivento meldet. Natürlich endet es für sämtliche Tarifkräfte in maximal 1-2 Jobangeboten (auch wieder kaum annehmbare). Wer die Angebote nicht annimmt, wird gekündigt. Oder die Kündigung läuft sofort an, wenn die Änderungskündigung nicht unterschrieben wird.

Wie sie das nun im Einzelnen machen werden... ich denke, man kennt ja die Personalgrunddaten und wird sich die entsprechenden Gruppen passend aussuchen.
Dann werden jedes Jahr wieder paar Tausend Leute bearbeitet (und Vivento ist wieder ausgelastet) und der Personalabbau läuft wieder auf Touren.

Von daher: Ganz viele werden im nächsten oder übernächsten Jahr meiner Meinung nach sowieso ihre Beurlaubung (als Beamte) loswerden und dann ist es eh Essig mit dem T7erJob. Die 55-er ist bis 2016 vom Bund genehmigt. Natürlich will man lieber die ATZ, weil billiger, aber wenn jemand mal in den Vermittlungsfängen von Vivento gelandet ist, greifen auch andere Regelungen als die, die in den GmbHn zählen. Wer erstmal auf dem Abschiebegleis gelandet ist, für den wird man alle Register ziehen, um ihn schnellstmöglich auch ganz von der Gehaltsliste zu bekommen. Meiner Meinung nach wird es bis 2016 weiter ein Budget für 55-er geben, aber vielleicht NUR für die, die "aus dem Konzern raus sind".

Alle beurlaubten Beamten werden zu Kenntnis nehmen müssen, dass es piepegal ist, ob sie zu den Leistungsträgern zählen; im Fall des Falles sind sie auch nur eine Personalnummer und ein (beamteter) Kostenfaktor, den man schnellstmöglich loswerden will, vor allem wenn Ü55.
Ihr werdet es erleben.

Und es ist völlig richtig, sich Gedanken darum zu machen, wann und wie man seinen Abgang von der T gestalten will und finanziell kann.
Alibaba
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Re: Vorruhestand Ablehnung

Beitrag von Alibaba »

Ich bin in der Technik GmbH ZTPL beschäftigt.

Mittlerweile habe ich mich auch schon bei VCS erkundigt ob ein Wechsel möglich ist. Das kann man jedoch vergessen.

Heute lese ich imPersonalportal, dass nach Aussage von Frau Schick kein Ende des Personalumbaus zu erwarten ist.
Zitat
." Das bedeute, dass man alle Instrumente weiter nutzen werde, auch den Vorruhestand. "

Wie heist es doch treffend?

Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Aubacke
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Re: Vorruhestand Ablehnung

Beitrag von Aubacke »

Wird ein Grund der Ablehnung genannt? Wie war der Zeitliche Ablauf. Ich habe einen Antrag zum 1.10.2013 gestellt. Bitte mal eine PN senden. Danke!