Hallo Ilo,
du wirst es nicht glauben, ich habe schon einige DA-Beschwerde geschrieben - bis auf den Hinweis seit mehreren Monaten "das ist in Bearbeitung" höre ich nichts weiter...
Ich habe auch schon einige Prozesse gewonnen bzw. Beschlüsse erarbeitet und erstritten - ich habe meine Meinung nach einen sehr guten Anwalt, der mich bestens vertritt...
Aber wen habe ich denn jetzt schon wieder kritisiert...???
Ich sage es nochmals:
Wenn du hier immer wieder auf den Fall Gustl Mollath abstellst, hilft das keinem...
Auch wenn du oder ich ein vergleichbarer Fall Gustl Mollath wären, brauchst du einen absolut guten Topanwalt - Unterstützung von Freunden, von Aussen, von der Presse, von einigen Politikern...und und und...meinst du wirklich, einer würde einem Beamten helfen...
Bei Gustl Mollath ware es mehrere Jahre und dieser Mensch so was von benachteiligt und betrogen. Diesem Mann wurde alles genommen, das Haus, das Geld, die Firma - seinen Personalausweis...seine Freiheit - eins der wichtigsten und höchsten Güter...
Da muss einem Beamten aber mehr passieren, als ein möglicher Umzug mit einer Zuweisung zur VCS, bevor man die Situation einer Zuweisung mit der Situation von Gustl Mollath vergleich - das ist auch nicht fair gegenüber Herrn Mollath...denn der Vergleich hinkt gewaltig...
Vielleicht merkst du es auch mal, dass das rechtswidrige Verhalten der Telekom bei den (einzelnen oder vielen) Beamten keine Sau interessiert...es ist traurig aber wahr...
Aus diesem Grunde muss sich hier jeder selber helfen, weil die meisten ja auch anonym unterwegs sind...
Aber es gibt hier auch User, mit denen ich über PN schreibe und auch privat telefoniere...und da gibt man halt seine Identität preis - so ist das halt - wir sind leider Einzelkämpfer, da alles sich selber erst als Opfer sehen, wenn der Verwaltungsakt im Briefkasten liegt...
Einen schönen Abend
Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme
Wobei mir verstärkt auffällt, dass man arbeitgeberseitig praktisch jede Abweichung von der Verhaltensnorm wie "komische Kleidung", Widerspruch und Kritik (auch wenn begründet) als verhaltensbedingte Besonderheit auffassen kann, die psychotherapeutisch behandelswert sein müsste.
So kann man praktisch JEDEN Mitarbeiter, der nicht 100pro spurt und die Klappe hält, als verhaltensbedingt auffällig betrachten.
Und wenn man die DDU-Rundschrift vom BMI liest, kann man im Fall des Falles sogar damit rechnen, dass sie einem einen Psychoheini nach Hause auf den Hals hetzen, der auch noch aufgrund der persönlichen Besonderheiten im privaten Umfeld seine Schlüsse ziehen darf. Und nun betrachte mal jeder seine Wohnung dahingehend, was ein Psychofritze zu seinen persönlichen Vorlieben zur Gestaltung des privaten Umfeldes wohl zu sagen hätte, bzw. was der daraus machen könnte.
Denkt dran: Der erste Kündigungsschutzvertrag ist zum 31.07.13 abgelaufen, die nächsten Termine sind 31.12.13 und im nächsten Jahr. Die T hat auch viele Tarifkräfte, die sie evtl. gerne demnächst loswerden will. Da kann jeder Grund zählen. Und tut es auch bereits.
So kann man praktisch JEDEN Mitarbeiter, der nicht 100pro spurt und die Klappe hält, als verhaltensbedingt auffällig betrachten.
Und wenn man die DDU-Rundschrift vom BMI liest, kann man im Fall des Falles sogar damit rechnen, dass sie einem einen Psychoheini nach Hause auf den Hals hetzen, der auch noch aufgrund der persönlichen Besonderheiten im privaten Umfeld seine Schlüsse ziehen darf. Und nun betrachte mal jeder seine Wohnung dahingehend, was ein Psychofritze zu seinen persönlichen Vorlieben zur Gestaltung des privaten Umfeldes wohl zu sagen hätte, bzw. was der daraus machen könnte.
Denkt dran: Der erste Kündigungsschutzvertrag ist zum 31.07.13 abgelaufen, die nächsten Termine sind 31.12.13 und im nächsten Jahr. Die T hat auch viele Tarifkräfte, die sie evtl. gerne demnächst loswerden will. Da kann jeder Grund zählen. Und tut es auch bereits.