Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Schwapau
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Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Schwapau »

Hallo zusammen,

ich möchte euch gerne einmal folgenden Fall schildern und um eine rechtliche Bewertung bitten:
Eine Kollegin erhält eine beabsichtigtte Zuweisung zur VCS mit einer Entfernung von 133 km - die Fahrtzeit beträg mit PKW weit über zwei Stunden und mit öffentl. Verkehrsmittel ca. 3,5 Stdn.
Es besteht zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuweisung eine Wegezeitbeschränkung von 60 Minuten.

Der Fall kommt in die Einigungsstelle, weil u. a. der BR diese Zuweisung wegen der zu hohen Fahrtzeit ablehnt. Der AG geht hin, und will beim urspünglichen BAD, bei dem das Gutachten bezüglich der Fahrtzeitbeschränkungen ausgestellt wurde, eine Stellungnahme in Bezug auf einen möglichen Umzug haben.
Der BAD schreibt eindeutig, dass ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist - somit ist die Fahrtstrecke auf max. 1 Stdn. begrentzt und ein Umzug ist ausgeschlossen...

Jetzt geht die Telekom hin, und erläßt die Zuweisung zur VCS (die Einigungsstelle hat ihr OK gegeben - ist ja nichts ungewöhnliches bei diesen Pappnasen) mit Sofortvollzug und mit dem Hinweis, dass eine Zuweisung möglich ist und ein Umzug keine gesundheitlichen Einschränkungen hat.
Genau dies wird auch im Verwaltungsakt so geschrieben.

Nach dem Eilantrag auf Aussetzung des Sofortvollzuges, wird die aufschiebende Wirkung durch den Widerspruch widerhergestellt - was ja auch nicht anders zu erwarten !!!
Der Kollegin wurde immer wieder gesagt, dass die verantwortlichen an der Zuweisung festhalten - obwohl durch die Gutachten ein Umzug und eine Fahrtstrecke über eine Stunde ausgeschlossen wurden.
Dieser ganze Stress über ein halbes Jahr hat die gesundheitliche Situation der Kollegin verschlechtert - selbst im Verfahren hat die Telekom immer wieder behauptet, dass ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen kein Problem ist - wider besseren Wissen !!!

Kann es sein, dass die Telekom hier Gutachten vorsätzlich missachtet und eine gesundheitliche Verschlechterung einer Mitarbeiterin billigend in Kauf nimmt ?
Kann es sein, dass bei einer rechtswidrigen Entscheidung der Beamte nicht remonstrieren muss, wen der die Rechtswidrigkeit kennt bzw. kennen muss?

Gibt es eine Möglichkeit, gegen dieses Vorgehen rechtlich vorzugehen ?

Wer hat ähnliches bzw. gleiches erlebt und bei wem hat die Telekom wissentlich die Gutachten nicht beachtet???
Da ggf. eine Klage erwirkt werden soll und die Telekom hier ganz klar grob fährlässig die Fürsorgepflicht verletzt hat (das hat auch das VG im Beschluss so geschrieben), wären hier konkrete Hinweise sicher hilfreich - ggf. sogar später als Zeuge in einem Verfahren.

Eine Klage mit Erfolg, würde auch für andere Betroffene als Musterentscheidung sehr hilfreich für spätere Zuweisungen sein.


Vielen Dank
Kater-Mikesch
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Kater-Mikesch »

Es ist immer schwierig, eine Ferndiagnose zu geben...

Erst einmal würde ich behaupten, dass wenn der Dienstherr sich nicht an Gutachten hält und trotzdem eine Zuweisung mit diesem Wissen erläßt, dann ist dies eindeutig rechtswidrig...
Nur was hast du dann für Möglichkeiten - du hast geschrieben, dass der Eilantrag abgewendet ist...dann ist ja erst einmal alles OK.

Wenn die Beamtin innerhalb der Zuweisung eingesetzt wurde und dann dadurch (nachweisbar) krank wurde oder die Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfolgte, dann hat der Dienstherr ein Problem...
Es gibt nämlich die Amtshaftung, in der der Dienstherr (in dem Fall der Verantwortliche für den Verwaltungsakt) natürlich für seine Handlungen haften muss - das ist aber aus dem BGB abgeleitet, somit muss dies auf dem Klageweg erstritten und bewiesen werden.

Weiterhin muss der Bearbeiter beim Dienstherr remonstrieren - d. h., wenn er eine rechtswidrige Handlung erkennt, dann muss der das bei seinem Vorgesetzten oder dessen Vorgesetzten anzeigen...
Wenn es also wirklich Gutachten gab, die eine Fahrzeitbeschränkungen auf 1 Stunde hatten und ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen war, dann hätte das jeder Mitarbeiter und jeder Verantwortliche beim SBR/CSS erkennen müssen - dann gibt es keine Ausreden mehr.

Oftmals werden aber noch weitere Gutachten durchgeführt und die Telekom pickt sich einen Teil der vielen Argumente heraus - das muss im Einzelfall aber überprüft werden.
Denn es kann nicht sein, dass 10 Argumente gegen eine Zuweisung sprechen, und ein Argument ist vielleicht interpretierbar, und die Telekom sucht sich dieses heraus...
Der Dienstherr hat natürlich die Fürsorgepflicht für die Beamtin und wenn erkennbar ist, dass die Zuweisung den Gesundheitszustand verschlechtern würde, dann ist das eindeutig eine Verletzung eben dieser Fürsorgepflicht nach § 76 BBG...

Oftmals ist es aber für eine Klage hilfreicht und ein Indiz für einen Erfolg, wenn bereits im Eilantrag die Richter die Zuweisung als (voraussichtliche) ermessensfehlerhaft und unzumutbar erkennen lassen - in dem Fall wird auch immer mitgeteilt, dass die Fürsorgepflicht verletzt wurde...
Dann hat meiner Meinung nach eine zukünftige Klage eine grosse Aussicht auf Erfolg - jedenfalls im Bezug auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, der aber immer nachgewiesen werden muss...

Hilfreich wäre auch, wenn Betroffene Beamte und Beamtinnen hier im Forum über PN sowas schildern und ggf. als Zeugen in einer Klage aufgenommen werden - wenn sich nämlich herausstellen sollte, dass der Dienstherr das vorsätzlich und wiederholt so durchgeführt hat und eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes billigend bei vielen Beamten/innen in Kauf genommen hätte, dann bekommt eine Klage zusätzliche Dimensionen...

Ich wünsche der Kollegin aber auf jeden Fall viel Kraft und weiterhin viel Erfolg - und ich würde mich auf jeden Fall einer Klage anschließen und/oder als Zeuge zur Verfügung stellen...
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Brauner
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Brauner »

Was genau steht da im Gutachten?

Falls der Betriebsarzt medizinische Bedenken bescheinigt hat und den Umzug nebst Arbeitsplatzwechsel nicht empfiehlt, dann liegt es trotzdem im Ermessen des Dienstherren, wie dieser entscheidet ist seine Sache.

Fraglich ist natürlich, wen der Dienstherr auf Reisen schickt. Handelt es sich um einen Schwerbehinderten mit sehr mobilen Einschräkungen und regelmäßiger Betreunung bei seiner Lebensführung,

dann denke ich, es ist eine falsche Entscheidung des Dienstherren.

Falls es sich aber um einen Schwerbehinderten handelt, der ständig Gutachten, aus verschiedenen Anlässen, vorzuweisen hat,
dann würde ich den Dienstherren gut verstehen, eben keine Rücksicht zu nehmen,
erst Recht, wenn dieser Mitarbeiter jährlich weite FerienReisen unternimmt.


Die Fürsorgepflicht hat ganz sicher Grenzen, die auch Betriebsärzte nicht aufweichen dürfen.

Ich weiss jetzt allerdings nicht, ob der Dienstherr ein Widerspruchsverfahren anstreben muß. Was bei Verwaltungsentscheidungen auch der betroffene Mitarbeiter zu ermöglichen wäre. Die Rechtsgrundlage kenne ich dazu aber nicht. Kennt jemand von Euch die Grundlagen besser?
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Schwapau
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Schwapau »

Hallo,
es handelt sich um eine Schwerbehinderte, die Gutachten sind eindeutig auf die Beschränkung der Fahrtzeit (max. 1 Std) und auf die fehlende gesundheitliche Eignung eines Umzuges ausgelegt - einen Interpretationsspielraum gibt es nicht.

1. Der BAD hat nicht empfohlen, der BAD hat mit dem Gutachten der und nachträglichen Stellungnahme festgestellt
2. Der Dienstherr schickt keinen auf Reisen sondern hat die Beamtin zugewiesen, die dann täglich pendeln muss oder umziehen muss
Dabei geht es um die tägliche und dauernde Belastung - es ist hier unerheblich ob die Betroffene in der Freizeit eine Weltreise macht
3. Es geht nicht darum, ob du einen Dienstherrn verstehst, es geht um die Gesetzeslage

@ Brauner:
Was ich bei dir jetzt irgendwie nicht verstehe ist, dass du permanent den Dienstherr bzw. die Deutsche Telekom bei der Staatsanwaltschaft anzeigen willst, ohne irgendeinen Beweis. Aber bei konkreten Beweisen kann der Dienstherr machen was er will.

Und wenn es ein Schwerbehinderter ist, der nachvollziehbar natürlich Gutachten und Atteste vorweisen kann, dann verstehst gerade du den Dienstherrn - ja klar.
Und du hast auch in deine Kugel als Hellseher gesehen, dass die Beamten jedes Jahr mindestestens zwei Weltreisen unternimmt, obwohl sie eigentlich krank zu Hause sein sollte...
Jede/r Schwerbehinderte/r ist natürlich krank - ganz klar, da darf man natürlich nicht mehr in Urlaub fahren - hatte ich bis heute nicht gewusst !

Vielen Dank Brauner für deine tiefgreifende Erkenntnis und dein Wissen, von dem uns hier täglich teilhaben läßt :mrgreen:
Kater-Mikesch
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Kater-Mikesch »

...
Zuletzt geändert von Kater-Mikesch am 30. Jul 2013, 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
Kater-Mikesch
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Kater-Mikesch »

einfach nur peinlich...
Zuletzt geändert von Kater-Mikesch am 30. Jul 2013, 16:52, insgesamt 2-mal geändert.
Kater-Mikesch
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Kater-Mikesch »

Brauner hat geschrieben:Falls es sich aber um einen Schwerbehinderten handelt, der ständig Gutachten, aus verschiedenen Anlässen, vorzuweisen hat,
dann würde ich den Dienstherren gut verstehen, eben keine Rücksicht zu nehmen,
erst Recht, wenn dieser Mitarbeiter jährlich weite FerienReisen unternimmt...


Wo hast du denn den Schwachsinn aufgeschnappt?
Was hat denn jetzt ein Urlaub mit einer Schwerbehinderung zu tun - darf jetzt keiner mehr in Urlaub fahren, der eine Schwerbehinderung hat?

Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, dass die überwiegende Zahl der Schwerbehinderten ganz normal arbeiten ohne Krank zu sein - was du für einen Schwachsinn hier schreibt, das schreit einfach nur zum Himmel...
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Brauner
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Brauner »

Schwapau hat geschrieben:
@ Brauner:
Was ich bei dir jetzt irgendwie nicht verstehe ist, dass du permanent den Dienstherr bzw. die Deutsche Telekom bei der Staatsanwaltschaft anzeigen willst, ohne irgendeinen Beweis. Aber bei konkreten Beweisen kann der Dienstherr machen was er will.

:
Habe ich nie gesagt. Ich finde es aber richtig eine Anzeige zu schreiben, wenn man Gründe dazu hat.

Wegen Deinen weiteren unsachlichen Auswüchsen wirst Du von mir künftig ignoriert.

Kater-Mikesch hat geschrieben:
Brauner hat geschrieben:Falls es sich aber um einen Schwerbehinderten handelt, der ständig Gutachten, aus verschiedenen Anlässen, vorzuweisen hat,
dann würde ich den Dienstherren gut verstehen, eben keine Rücksicht zu nehmen,
erst Recht, wenn dieser Mitarbeiter jährlich weite FerienReisen unternimmt...


Wo hast du denn den Schwachsinn aufgeschnappt?
Was hat denn jetzt ein Urlaub mit einer Schwerbehinderung zu tun - darf jetzt keiner mehr in Urlaub fahren, der eine Schwerbehinderung hat?

Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, dass die überwiegende Zahl der Schwerbehinderten ganz normal arbeiten ohne Krank zu sein - was du für einen Schwachsinn hier schreibt, das schreit einfach nur zum Himmel...
Ganz einfach, bestimmte Kollegen an meinem Arbeitsplatz haben dies so kundgetan. Das hat mich ziemlich genervt, denen hat es nichts gebracht.
Wer wirklich gute Gründe hatte, nicht so weit zum Arbeitsplatz zu fahren, wie eine schwerbehinderte Kollegin,
hat da nur ganz unverständlich geschaut und den Kopf geschüttelt.

Man kann wirklich zu weit gehen, dann muß es aber reichen.

Um des Vorteils willen, auf Kosten der Kollegen darf soetwas nicht sein. Die Beamten, die sich durch offensichtliche Begehrlichkeiten nur Vorteile sichern wollten, sollten mal darüber nachdenken, dass man dann einen anderen losschickt, der sich weniger gut dagegen wehren kann.

Diese Fälle habe ich erlebt. Hier im Beitrag erkenne ich es auch, wegen der dürftigen Hintergrundinformation zu Beginn,
das der Fall genauso gelagert ist.
Eine nachträgliche Erklärung macht es nicht glaubwürdiger.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Schwapau
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Schwapau »

Hallo Brauner,
du hast doch selber geschrieben, dass du schon viele Anzeigen eingereicht hast !

Hier mal dein Originaltext vom 26.07.2013:
Ich habe bereits Strafanzeigen gestellt, deshalb kenne ich Verfahrenswege so genau.


Weißt du jetzt nicht mehr am nächsten Tag, was du gestern geschrieben hast - ich empfehle dir, ****Mod**** !


Und eine Kollegin von dir hat den Kopf geschüttelt und dann hast du ihre Gedanken gelesen - zur Sicherheit hast du aber nochmals in
deine Kugel gesehen - damit du gaaaaaanz sicher warst !!!

Ich gehe mal davon aus, dass genau so einer wie du, sich hier Vorteile verschaffen will und mit solchen Beiträgen hier die anderen in
den Schatten stellen willst...
Es reicht auch langsam, weil du zu den Themenbereichen sehr viel wirres Zeug schreibst und in den seltesten Fällen mal auf ein Thema
schreibt bzw. antwortest - das nervt die meisten hier nur noch.
Kater-Mikesch
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

also der User Brauner lernt es nicht und wird es niemals einsehen, dass man auf Themenbeiträge auch was zu dem Thema schreiben soll...

Der kommt lieber mal wieder mit seinen Anzeigen bei der Staatanwaltschaft oder wie jetzt wieder mit LammertPlag - das ist mir völlig unverständlich, wie ich so an
einem Thema vorbei schreiben kann...
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Bundesfreiwild
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich WÜNSCHE mir ganz dringend, dass die Telekom mal bei EINEM dieser unsäglichen Fällen von Missachtung amtsärztlicher Gutachten, von völlig fürsorgepflichtswidrigen und ermessensfehlerhaften Zuweisungen, das Rechtsverfahren NICHT im einstweiligen Rechtsschutz beendet und die Zuweisung zurückzieht.
Ich BRENNE förmlich darauf, dass einer dieser vielen gleichartigen Fälle in ein Klageverfahren geht. Ich würde es GERNE in einem öffentlichen Verfahren darstellen (möglicherweise mit Presse und Medien im Saal), wie die Telekom trotz all ihres Unternehmenskulturgeschwafels und angeblich sozialverträglichen Personalumbau, mit den Beamten und speziell mit Menschen mit Behinderung umgeht. GERNE würden einige von uns es sehen, wenn die Telekom in ein zweitinstanzliches Verfahren ginge, wenn der Beamte seine Klage auf der Verwaltungsgerichtsebene gewinnt. GERNE würden einige von uns ein OBERVG-Urteil bekommen und die T in die höchstmögliche Instanz ginge.
Dann hätten wir mal einen allerhöchstrichterlich entschiedenen Präzedenzfall, der in seinem Ergebnis dann auf alle Beamte/SchwB ausgedehnt werden könnte und müsste.

Nur... die T tut das eben nicht, beendet schon im einstweiligen Rechtsschutz oder in der 1. Instanz und belässt es dabei und zwar absichtlich, so dass jeder einzelne Beamte und SchwB wieder mit seiner Einzelklage vor den Verwaltungsgerichten auflaufen muss. Das hat System.

Und ja, der Personal"um"bau geht weiter. Ich habe einige Dinge erfahren, die mich geneigt sein lassen, anzudeuten, dass man mit Macht versuchen wird, bis Ende nächsten Jahres ganzganz viele Kollegen, die derzeit noch in VCS, VBS, in der T-Systems oder sonstwo im Konzern sind (auch die derzeit noch in Beurlaubungen stecken) mit den bekannten Strategien, mit Druckgesprächen und allen möglichen Negativszenarien dazu zu bewegen, den Konzern zu verlassen. 55-er, ATZ, DDU-Verfahren, kombiniert mit Struktur- und Standortänderungswellen.

Bei den echten Tarifkräften darf man vermuten, dass die Kündigungsschutzverträge, die zum 31.12.2013 und 2014 auslaufen, nicht mehr verlängert werden.
Dann wird es Änderungskündigungsvertragsangebote hageln oder die direkte Kündigung. Was gerade bei den Kollegen der Telekom-Direkt abläuft, sollte jeder Tarifkraft als Warnung dienen. Ich schreibe dazu noch was im T-Direkt-Thread.

Meine persönliche Meinung ist: Man wird in den nächsten 2 Jahren auch die noch im Konzern tätigen Kollegen, Tarifkräfte als auch die Beamten in Beurlaubungen massiv anfassen, um sie zum Abgang zu motivieren. Ich kann dazu nur sagen: Die meisten haben nicht die BLASSESTE AHNUNG, was da auf sie zukommen wird. Die fühlen sich als "Leistungsträger" einigermassen in Sicherheit, die aber absolut trügerisch ist.
Kater-Mikesch
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
es ist eigentlich ganz einfach. Wenn die Telekom/Dienstherr eine Zuweisung ermessensfehlerhaft und unzumutbar ist, dann wird eine Zuweisung aller Voraussicht nach nicht Erfolg haben - in den meinsten Fällen wird die Telekom die Zuweisung dann vor einem möglichen Urteil zurückziehen - und in den meisten Fällen wird sich der Betroffene damit zufrieden geben...aber leider ist das Ende dann wieder der Anfang von einer neuen Zuweisung...

Wenn jetzt die Telekom/Dienstherr nachweislich fahrlässig bzw. grob fahrlässig ein oder meherere Gutachten nicht beachtet haben (also nicht anderes ausgelegt sondern vorsätzlich nicht beachtet haben), dann kann sich daraus u. a. eine Amtshaftung ergeben.
Diese Amtshaftung resultiert aus § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) i. V. m. Art. 34 GG - wenn ein Beamter schuldhaft gegenüber einem Dritten (also dem Beschäftigten) die obliegende Amtspflicht verletzt, dann ist diesem Schadensersatz zu gewähren - gleiches gilt in Bezug auf Schmerzensgeld...

Wenn also der Beamte die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes erkennen musste, dann muss dieser ja nach § 63 BBG und § 36 BeamtStG remonstrieren - d. h., dass der Beamte Bedenken gegen die Rechtswidrigkeit bei seinem Vorgesetzen geltend machen - wird diese aufrecht erhalten, muss der Beamten bei dessen Vorgesetzen die Bedenken geltend machen...
Hier einmal der Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__63.html
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html

Der Beamte kann zwar nicht direkt belangt werden, wenn er die Rechtmäßigkeit nicht geltend macht - aber der Dienstherr kann natürlich belangt werden (der Dienstherr kann unter Umständen den Beamten wieder belangen - das hat aber nichts mit dem Betroffenen der Zuweisung zu tun).

Wenn also ein Verantwortlicher bei Vivento oder SBR BES /CSS einen Verwaltungsakt erlässt oder ein Bearbeiter die Rechtswidrigkeit erkennt bzw. erkennen musste, dann hat er die Pflicht zur Remonstration - wenn der Verwaltungsakt sich als rechtswidrig herausstellt und dieser Verwaltungsakt ist billigend erlassen worden, so dass dem Beamten eine Gesundheitsgefährdung droht bzw. die Gefahr bestand, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass hier ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch entsteht...

Wenn man jetzt davon ausgeht, dass sich durch diesen rechtswidrigen Verwaltungsakt der Gesundheitszustand so dermaßen verschlechtert hat, dass die DU droht bzw. dass dadurch eine DU entstanden ist, dann wird es für die Telekom teuer.
Denn der Schadensersatzanspruch ist der Unterschied zwischen Pension im Vorruhestand / normale Bezüge und zusätzlich der Unterschied zwischen der dann folgenden Pension im Ruhestand und der regulären Pension - zudem kommt noch ein Schmerzensgeld hinzu...

Alleine nur der Schadensersatzanspruch kann sich summieren - wenn es ein Grundsatzurteil gäbe (vielleicht mit Unterstützung von proT-in), dann wäre die Telekom zukünft schon vorsichtiger bei Behauptungen aus dem Nichts heraus...das würde auf jeden Fall allen Beamten bei zukünftigen Zuweisungen helfen...
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Bundesfreiwild
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hierbei könnte schon ein grundsätzliches Problem auftauchen:
Entweder sind die Verantwortlichen auf Arbeitgeberseite sowieso echte Tarifkräfte oder außertarifliche Führungskräfte oder sie sind Beamte, die sich aus ihrem Beamtenverhältnis haben beurlauben lassen, eben in ein Arbeitsverhältnis. Also in ihrem Job quasi überhaupt keine Beamten SIND.
Da sie aber mit den dienstherrlichen Aufgaben und Befugnissen vom Bund betraut wurden, sind sie in meinem Augen trotzdem haftbar zu machen.

Egal wie: Ich habe ganz kürzlich mitbekommen, dass BAD-Gutachten KEINEN HÖHEREN Stellenwert haben, als die vorliegenden fachärztlichen Gutachten (aus sehr sehr kompetentem Munde). Deshalb sollte ein Beamter im Zweifelsfalle darauf bestehen, dass er zum Amtsarzt geschickt wird, oder anderweitig ein NEUTRALES Gutachten eingeholt wird. Das könnnnte auch mal eine Fachkoryphäe an einer Uni sein.
Kater-Mikesch
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,
es ist unerheblich, ob die Anweisung, dienstliche Weisung oder Verwaltungsakt von einem Beamten, Angestellten oder von einem den sie vorher von der Straße geholt haben, ausgeführt wird - die Amtshaftung ist relavant für jeden, der in Ausübung eines öffentlichen Amtes beauftragt ist - da diese Personen für den Dienstherr (also für die Bundesrepublik Deutschland) ihre Arbeit verrichten, haften sie natürlich für rechtswidrige Handlungen...
Zwar nicht persönlich sondern der Dienstherr haftet (dieser kann sich dann wieder an den Ausführenden bei Regressansprüchen halten)...

Bei der Haftung für Handlungen bzw. die Remonstratrionspflicht gilt natürlich nicht nur für Beamte sondern für alle, die im Auftrag des Dientherrn etwas ausführen...

Das fachärztliche Gutachten hat meiner Meinung nach einen höheren Stellungwert als das Gutachten des BAD, aber wenn der Dienstherr schon ein BAD-Gutachten beauftragt, dann muss er sich natürlich daran halten, auch wenn es ihm nicht passt.
Das der BAD-Arzt sich z. b. auf die Facharztgutachten nur stützt, hat der Facharzt natürlich eine höhere Beweiskraft als das BAD-Gutachten - nur der Amtsarzt ist da höher angesiedelt, obwohl der auch auf der Grundlage von z. B. bisherigen Facharztgutachten sein Gutachten schreiben...

Ein neutrales Facharztgutachten bei einer Uni ist eine gute Gelegenheit, ein BAD-Gutachten auseinander zu nehmen...natürlich nur wenn es für einen positiv ausfällt...
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Re: Nichtbeachtung Gutachten / gutachterliche Stellungnahme

Beitrag von Bundesfreiwild »

DAs scheint übrigens ein Problem zu sein: Der Arbeitgeber beauftragt ein Gutachten beim BAD, weil man einen Beamten zuweisen will, der mit Fahrzeiteinschränkung kommt.
In der Beauftragung an den BAD steht vielleicht: Überprüfung, ob Tätigkeit Projektmanager Qualitätssicherung bei VCS zumutbar ist.
DAS prüft der BAD auch, und sonst nix, weil er dazu ja nicht beauftragt wurde.
Was die Einigungsstelle evtl. als Gutachten haben wollte oder bräuchte, wäre eine BAD-gutachterliche Aussage zur der Fahrzeiteinschränkung, ggfs. zur Umzugsfähigkeit, die aber vom AG gar nicht vom BAD gefordert wurde.
Was also haben wir: Ein Gutachten, das aber auch NULL darüber aussagt, ob der Kollege nun so weit fahren kann oder alternativ umziehen müsste oder könnte.
Und es ist in der Regel gar nicht die Frage, ob der Beamte für die Tätigkeit geeignet ist, das IST der Beamte nämlich fast immer, sondern ob er überhaupt dorthin können kann und muss.

Selbst wenn ein fachärzliches Gutachten über Fahrzeiten beim BAD vorgelegt wird, die PRÜFUNG dieses Sachverhaltes aber gar nicht beauftragt wurde, nützt einem nicht mal das fachärztliche Gutachten etwas, weil es - je nach Beauftragungsrichtung - gar nicht beachtet wird vom BAD.
Hier kommt wieder zum Tragen, dass der Beamte beim BAD überhaupt erstmal nachfragen MUSS, WAS bei diesem Besuch überhaupt begutachtet werden soll. Wenn der Auftrag dem eigentlich Sinn und Zweck des Besuches überhaupt nicht dient, sollte man den Besuch abbrechen und einen neuen einfordern, in dem auch DAS beauftragt wird, was im Interesse des Beamten geprüft werden muss. Eigenverantwortung übernehmen.

Mir ist immer noch völlig schleierhaft: Die Einigungsstelle prüft ja eigentlich eh nur die gesundheitlich/sozialen Gründe. Wenn also Gründe vorliegen, attestiert, begutachtet, amtsärztlich begutachtet, mehrfach von allem und jedem, der befragt werden musste, als unzumutbar betrachtet und abgelehnt wurde, WIESO schaffen es die EST-Richter NICHT, auch aus rein sozial-gesundheitlichen und menschlich-logisch nachvollziehbaren Punkten einen Beschluss GEGEN die Absicht der AG-Seite zu sprechen? Es gäbe im T-Konzern so ca. 99999 andere Arbeitskräfte, die unter geringerer Belastung die Tätigkeit durchführen könnten - WENN sie TATSÄCHLICH so unabdingbar dienstlich notwendig getan werden müsste. Immer dabei beachten: Bei VCS gibts eigentlich keine eigenen VCS-Aufgaben, es sind nur Überhang-Überlauf-Aufgaben aus dem Konzern und oft sogar rein konstruierte Aufgaben, die auf 5 zwangszuversetzende Leute verteilt werden, die aber eigentlich nur einen alleine für 8 Std beschäftigen würden. Die dienstliche Notwendigkeit, geschweige das betriebswirtschaftliche Interesse ist garnicht gegeben, weil die Leute in der Zuweisung in der Regel mehr Kosten verursachen, als wenn sie zu Hause bleiben müssten.

Der bundesweite Einsatz, den man mal mit 20 unterschrieben hat:
Ich zitiere hier eine Kollegin: Damit hat man doch nicht mitunterschrieben, dass man auf Ehe, Familie, Kinder, soziale Familienverpflichtungen usw. verzichtet, also auf alle Selbstbestimmungsrechte und die Wahrnehmung von privaten Pflichten, die der Bürger gemeinhin hat. Genau hier setzen die Vorschriften zur Fürsorgepflicht ein, und genau hier werden sie derzeit alle unterirdisch tief unterlaufen.

Was mir immer mehr so im Sinn herum geht ist, dass die beauftragten Richter tatsächlich den Einzelfall betrachten, was ja gut und schön ist, aber die EIGENTLICHEN Gründe, die eigentliche Strategie, den eigentlichen Sinn dieser ortsfernen Einsätze überhaupt nicht in ihre Betrachtung aufnehmen wollen und dem Arbeitgeber damit die Gelegenheit geben, ihre schon im Ansatz völlig fehlgeleitete Strategie (ein Einsatz IM regulären KOnzern wird ja gar nicht ins Auge gefasst) auch ungestört zu verfolgen und der einzige, der dabei "drauf" geht, ist der Beamte mit gesundheitlichen Einschränkungen oder total präkären Familiensituationen.
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