Gehaltseinbuße bei dauerhafter Umsetzung ?

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BeaBerlin
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Gehaltseinbuße bei dauerhafter Umsetzung ?

Beitrag von BeaBerlin »

Hallo, ich bin Studienrat in Berlin und war bisher am Gymnasium eingesetzt mit entsprechender Einstufung in A 13. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich meinen Dienst in einer weiterführenden Schule zumindest auf absehbare Zeit nicht mehr ausüben. Mir droht jetzt nach längerer Ausfallzeit die Zwangspensionierung. Ich würde aber gern arbeiten und wäre bereit, es nochmal als NaWi-Lehrer in der Grundschule zu versuchen. Nun weiß ich aber nicht, ob in Berlin
1. eine dauerhafte Umsetzung in die Grundschule überhaupt möglich ist und
2. ob meine Gehaltsstufe auf A 12 reduziert wird, wenn ich dauerhaft an die Grundschule umgesetzt werde.
Ich habe irgendwo gelesen, dass es ggf. einen Unterschied macht, ob mich mein Dienstherr wegen Krankheit von sich aus umsetzt oder ob ich selbst den Umsetzungsantrag stelle. Kennt sich jemand damit aus? Weiß jemand, ob ich bei einer Umsetzung in die Grundschule in jedem Fall in A 12 zurückgestuft werde oder ob das nur bei einer Umsetzung auf eigenen Antrag geschieht? Oder bleibe ich auch an der Grundschule Studienrat und behalte mein Gehalt?
Ich möchte keinen Fehler machen, indem ich selbst einen Umsetzungsantrag stelle und dann vielleicht dauerhaft meinen Studienrat aberkannt kriege. Die Hoffnung, wieder fit für die weiterführende Schule zu werden, habe ich ja noch nicht aufgegeben.

Danke für die Hilfe!
Thust
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Re: Gehaltseinbuße bei dauerhafter Umsetzung ?

Beitrag von Thust »

Ohne genaue Kenntnisse der Rechtslage zu haben, gibt es meiner Kenntnis nach das Instrument der Rückernennung. Das heisst auf deinen Antrag hin kannst du in einer niedrigeren Besoldung neu ernannt werden. Das solltest du dir aber gut überlegen. Ob nun die Möglichkeit besteht als Studienrat an der Grundschule zu arbeiten, das weiß ich leider nicht.
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Bundesfreiwild
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Re: Gehaltseinbuße bei dauerhafter Umsetzung ?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Genau. Die FREIWILLGE Beschäftigung auf einem unterwertigen Dienstposten KANN die Rückernennung nach sich ziehen. Würde ich nicht machen.

Wäre eine andere Lösung nicht vielleicht besser?
Der Amtsarzt könnte eine "Teildienstfähigkeit" feststellen. Das würde bedeuten, dass man nicht die Vollzeit leistet, sondern eben eine vom AArzt vorgeschlagene, geminderte Wochenarbeitszeit. DAs würde den A13er nicht gefährden, aber eine Entlastung bringen. Dazu gibt es beim Bund besondere Gehaltsbestimmungen, ob es die beim Land gibt, weiss ich nicht.

Oder halt einen richtigen Teilzeitantrag stellen.

Bei A13 wird es wohl nicht so schlimm sein, wenn ein vielleicht 400 Euro netto weniger in der Kasse ankommen.
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