Hallo,
eine mir nahestehende Person ist Lehrer und seit Jahrzenten Beamter (A14). In den letzten Jahren hat sich eine ziemliche Alkoholabhängigkeit entwickelt. Beispielsweise haben inzwischen auch die Schüler gemerkt, dass der Betroffene ein Problem mit Alkohol hat.
Ich überlege jetzt, den Schulleiter zu kontaktieren, ihn auf das Problem anzusprechen, und ihn bitten, dem Betroffenen Hilfemöglichkeiten aufzuzeigen, wie z.B. Kur, oder stationäre Behandlung. Mich würde interessieren, welche Risiken durch einen solchen Schritt entstehen. Eine Kündigung ist ja bei Beamten nicht so einfach möglich, aber welches Ungemach droht durch Disziplinarverfahren und änliches?
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wie Schulleiter und ähnliche Vorgesetzte auf einen solchen Schritt reagieren?
Ich habe gelesen, dass es bei einigen Behörden spezielle Suchtberater gibt - weiss jemand, ob es so etwas für Lehrer in Schleswig-Holstein gibt?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Lehrer, Alkohol, und wie man dem Betreffenden helfen kann
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Hallo!
Also, wies in Schleswig-Holstein zugeht weiß ich nicht, doch ich kann einen Fall aus Bayern schildern.
Spielte sich alles in einer Bundesbehörde ab.
Dort wußten alle, dass derjenige, ein Angestellter, trinkt.
Gemacht hat lange keiner was...man kuckt ja gerne weg oder schiebt es auf die nächsten Vorgesetzten. Irgendwann litt aber die Arbeit immer mehr darunter.
Wie auch immer, man hat die Person auf Entzug geschickt....gebracht hat es leider nichts, aber das ist ne andere Geschichte.
Will damit nur sagen, dass die Leute als krank angesehen werden, die auf Kur bzw. auf Entzug geschickt werden.
Gruß,
Laura
P.S.: Wenns die Schüler schon merken, wissen es 100% auch schon die anderen Lehrer.
Also, wies in Schleswig-Holstein zugeht weiß ich nicht, doch ich kann einen Fall aus Bayern schildern.
Spielte sich alles in einer Bundesbehörde ab.
Dort wußten alle, dass derjenige, ein Angestellter, trinkt.
Gemacht hat lange keiner was...man kuckt ja gerne weg oder schiebt es auf die nächsten Vorgesetzten. Irgendwann litt aber die Arbeit immer mehr darunter.
Wie auch immer, man hat die Person auf Entzug geschickt....gebracht hat es leider nichts, aber das ist ne andere Geschichte.
Will damit nur sagen, dass die Leute als krank angesehen werden, die auf Kur bzw. auf Entzug geschickt werden.
Gruß,
Laura
P.S.: Wenns die Schüler schon merken, wissen es 100% auch schon die anderen Lehrer.
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Hmm, ich kann also davon ausgehen, dass ich dem Schulleiter nichts neues erzähl, oder?
Wenn man den Alkoholiker als krank ansieht, dann ist das doch was positives, oder? Denn Krankheit bedeutet ja: Hier ist jemand, der professionelle Hilfe braucht. Die Alternative wäre ja zu sagen: Der Alkoholiker ist einfach nur willens- bzw. Charakterschwach, und muss sich einfach nur mal zusammenreißen (eine wenig hilfreiche Sichtweise...)
Kann mir jemand sagen, welche Konsequenzen verbeamteten Lehrern ende 50 drohen, wenn sie Alkoholiker sind? Drohen da Disziplinarverfahren oder ähnliches, schiebt man sie in den Frühruhestand ab, oder wartet man einfach ab, bis sich das Problem durch die Pensionierung löst?
Wenn man den Alkoholiker als krank ansieht, dann ist das doch was positives, oder? Denn Krankheit bedeutet ja: Hier ist jemand, der professionelle Hilfe braucht. Die Alternative wäre ja zu sagen: Der Alkoholiker ist einfach nur willens- bzw. Charakterschwach, und muss sich einfach nur mal zusammenreißen (eine wenig hilfreiche Sichtweise...)
Kann mir jemand sagen, welche Konsequenzen verbeamteten Lehrern ende 50 drohen, wenn sie Alkoholiker sind? Drohen da Disziplinarverfahren oder ähnliches, schiebt man sie in den Frühruhestand ab, oder wartet man einfach ab, bis sich das Problem durch die Pensionierung löst?
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Alkoholismus ist eine Krankheit!
Wenn der Vorgesetzte auch nur vermutet, dass ein Mitarbeiter Alkoholiker ist, so ist er verpflichtet, ihm professionelle Hilfe zukommen zu lassen. Bei uns beim Zoll gibt es einen Suchtbeauftragten, der dem Vorgesetzten bei dem ersten Gespräch hilft.
Der Kranke ist allerdings zur aktiven Mitwirkung bei der Heilung verpflichtet, sonst ist das ein Fall für den "Disziplinarmann".
Wenn der Vorgesetzte auch nur vermutet, dass ein Mitarbeiter Alkoholiker ist, so ist er verpflichtet, ihm professionelle Hilfe zukommen zu lassen. Bei uns beim Zoll gibt es einen Suchtbeauftragten, der dem Vorgesetzten bei dem ersten Gespräch hilft.
Der Kranke ist allerdings zur aktiven Mitwirkung bei der Heilung verpflichtet, sonst ist das ein Fall für den "Disziplinarmann".
"... wir brauchen dringend radikale Reformen, es darf sich aber nichts verändern ..."
(Dr. Vranitzky, ehem. österr. Bundeskanzler)
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