Ich bin 56 Jahre alt und werde jetzt aufgrund einer schweren Erkrankung dienstunfähig. Ich bin seit 1978 Kommunalbeamter und schwerbehindert.
Ich habe folgende Fragen zu meinem zu erwartenden Ruhegehalt:
1.) Wie berechnet sich das Ruhegehalt ? (nur vom Grundgehalt oder auch vom Ortszuschlag, Familienzuschlag u.s.w. ?
2.) Ich rechne mit Abschlägen meiner Pension. Wie hoch werden die sein und von was werden diese berechnet ?
3.) Fallen die Abschläge mit dem 65 Lebensjahr weg, wenn ich in die "normale" Alterspension wechsel ?
>> Dankeschön für EURE Auskünfte. <<
Dienstunfähig - wie hoch ist mein Ruhegehalt ?
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Re: Dienstunfähig - wie hoch ist mein Ruhegehalt ?
Mal so ganz grob und orientiert am BeamtVG. Landesrechtliche Regelungen mögen Abweichungen kennen.sir hat geschrieben:1.) Wie berechnet sich das Ruhegehalt ? (nur vom Grundgehalt oder auch vom Ortszuschlag, Familienzuschlag u.s.w. ?
2.) Ich rechne mit Abschlägen meiner Pension. Wie hoch werden die sein und von was werden diese berechnet ?
3.) Fallen die Abschläge mit dem 65 Lebensjahr weg, wenn ich in die "normale" Alterspension wechsel ?
Für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit kriegst Du 1,79375 Prozentpunkte, maximal 71,75%. Ruhegehaltsfähig ist die Zeit vom Eintritt in den öD bis zum 60. Lebensjahr plus gleichgestellte Zeiten (Wehrdienst).
Diesen Satz multiplizierst Du mit Deinem monatlichen Brutto, wozu auch Orts- und Familienzuschlag gehören, aber nur solange die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Von diesem Brutto werden 10,8% abgezogen sowie ein weiterer kleiner Abschlag vorgenommen (1% oder so....).
Dieses Brutto muß versteuert werden und ergibt Dein Netto-Ruhegehalt.
Die Abschläge bleiben auch über das 65. Lebensjahr hinaus erhalten.
Gruß aus der Anstalt.
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Re: Dienstunfähig - wie hoch ist mein Ruhegehalt ?
Golemsk,
Der EP ist vo Juli 2013. Ich denke, der TE weiß mittlerweile, nach 9 Jahren sein Ruhegehalt.
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