Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

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Rechtlerin
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Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo an alle Schwerbehinderte und Gleichgestellte,

gerne möchte ich einmal wissen, ob bei euch die Unterrichtung und Anhörung der zuständigen Schwerbehinderten-Vertretung (SBV) durch den Arbeitgeber bei den Aufforderungen
zur DU-Untersuchungen nach § 95 Abs. 2 SGB IX durchgeführt wird.

Ich habe heute eine Info gefunden, dass der Arbeitgeber in allen Angelegenheiten (es ist unerheblich ob Verwaltungsakt oder dienstliche Weisung) die zuständige SBV VOR der Maßnahme unterrichten muss und VOR der Maßnahme der SBV die Möglichkeit der Anhörung geben muss !!!

Dies wird im § 95 Abs. 2 SGB geregelt - dort steht, dass der Arbeitgeber in allen Angelegenheiten die SBV zu unterrichen und anzuhören hat.
Hier mal eine Info aus 2009, die aber heute wichtiger denn je ist:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... eamten.pdf

Wenn es nicht mit dem anklicken funktioniert, dann den Link kopieren und wieder einfügen.

Da gerade die Telekom immer wieder der (rechtswidrigen) Meinung ist, die SBV nicht unterrichten zu müssen, möchte ich mal gerne wissen, ob das nur Einzelfälle sind oder ob die Telekom hier mit System vorgeht.

Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen - gerne auch über PN.
Kater-Mikesch
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Re: Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Guten morgen,

mit Sorge ist mit Sicherheit festzustellen, dass die Telekom die Unterrichtung nach dem SGB IX so auslegt, wie es ihr gerade passt. Da wird des Öfteren argumentiert, dass die Untersuchung ja keine Aussenwirkung hat, und demzufolge braucht auch keine Unterrichtung zu erfolgen...

Da verwechselt die Telekom aber was ganz Gewaltiges, denn diese Argumentation wird immer bei der Unterscheidung von dienstlicher Weisung versus Verwaltungsakt aufgeführt.
In dem Link ist auch eindeutig beschrieben, dass für die Unterrichtungs- und Anhörungpflicht nach § 95 (2) SGB IX es eben nicht darauf ankommt, ob es sich um einen Verwaltungsakt oder dienstlicher Weisung handelt.
Denn dann wären die Beamten benachteiligt, das es bei den AN in der Privatwirtschaft keinen Verwaltungsakt gibt...

Also heißt das eindeutig, dass in ALLEN Angelegenheiten die SBV zu unterrichten und anzuhören ist. Und wenn das der Arbeitgeber nicht macht, dann wird der Beamte benachteiligt - übrigens auch der Arbeitnehmer.
Und dann kann es sich um eine Benachteiligung nach dem AGG handeln, was einen Schadensersatzanspruch auslöst.

Es muss nicht ein gesundheitlicher Schaden entstanden sein, sondern alleine schon die Benachtteiligung der fehlenden Unterrichtung reicht aus.
Die Höhe richtet sich nach der Schwere oder Häufigkeit der fehlenden Unterrichtung - max. 3 Monatsgehälter, aber bei permanenter Verweigerung kann es auch schon mal eine höhere Strafe geben...

Der Schadensersatzanspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach der Rechtsverletzung geltend gemacht werden.

Das Traurige hierbei ist, dass der BR und die SBV hier mitspielen. Denn normaler muss der BR ja auch auf die Einhaltung der Gesetze achten.
Die SBV muss natürlich auch Beschwerden aufnehmen und beim AG anbieten.

Aber wer die SBV bei der Telekom kennt und gerade die SBV bei den beschäftigungslosen Beamten der PBM NL, der braucht sich nicht zu wundern, dass dort rein überhaupt nichts passiert...
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Bundesfreiwild
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Re: Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

Beitrag von Bundesfreiwild »

So sieht es aus.
Es kommt eben auch darauf an, mit welchem Engagement eine SBV ihren Job macht. Wenn die dem Arbeitgeber von ihrer Seite aus die Hölle heiss macht, wenn an ihr vorbei gehandelt wird, ohne Inkenntnissetzung, dann wirkt das auch.
Ich bin von SBV-Seite informiert worden, dass man derzeit darüber nachdenkt, die Informationspflicht so zu gestalten, dass genauer definiert wird, welche Angelegenheiten (eigentlich alle, die den SchwB betreffen) der Mitteilungspflicht unterliegen UND Rechte bzw. Pflichten daraus zu machen, die bei Unterlassung auch zu einer Klage führen können.
Das würde die Rechte einer SBV stärken. UND es würde auch die Rechte der Schwbs stärken, die bei einer Nichtbeteiligung der SBV Klage gegen den Arbeitgeber erheben könnten.
Im Moment ist es so ein bisschen ein Wischiwaschi.
Ich persönlich bin ganz klar der Meinung, dass die Aufforderung zu einer DU-Untersuchung ganz klar eine Auswirkung auf das Dienstverhältnis hat, bzw. in den meisten Fällen haben wird, und man die SBV VORHER darüber zu informieren hat.

Übrigens... ich habe gestern im Rahmen der "Bushido"-Affäre gehört, dass das Integrationsamt diesem Schlammsprachen"künstler" einen Integrations-Bambi verliehen hat.
Ausgerechnet DEM. Ich rege mich seit mindestens 10 Jahren darüber auf, dass der in wirklich frauenverachtender Art und Weise seine Lieder verbreitet und sich nicht scheut, die vulgärsten Worte dafür in den Mund zu nehmen. Seit 10 Jahren auf alles medial einschlägt, was nicht dem katholischen/muslimischen Religions-Mainstream des Lebens entspricht (Schwule, Lesben, etc.). Jetzt besingt er auch noch die Möglichkeiten, wie man Politiker (namentlich genannt) ermorden könnte, weil sie nur "sinnlosen Stress" machen.
Da fragt man sich, ob im Integrationsamt nur Hohlköppe sitzen und ob die ihre Preise nicht besser normalen Menschen (statt z.B. DAX-Vorständen und Prominenten) überreichen sollten. Bushido - ausgerechnet. Der ist der lebende Verbalanschlag auf alles und jeden, der nicht seinen Vorstellungen entspricht. Und in gesetzeswidrige Dinge ist der seit Jahren auch verwickelt - nur WILL ancheinend da niemand eingreifen, weil man damit in mafiösen Untergrundorganisationen wühlen müsste. Das ist wohl ein zu heisses Eisen. Jedenfalls.... das Integrationsamt (oder derjenige, der am Ende die preiswürdigen Personen aussucht), muss einen an der Waffel haben oder sich in einem völligen Informationsvakuum befinden.
Das "Lied" ist zum Glück sofort aus dem Verkauf genommen worden und auf you-Tube (diesmal völlig zu Recht) gesperrt worde. Angeblich sind Ermittlungen gegen Bushido wegen Volkshetze eingeleitet worden. GUT!
Kater-Mikesch
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Re: Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht ist eigentlich gaaaaaaaaanz einfach auszulegen - der Worttext heißt:
"Der AG hat die SBV in ALLEN Angelegenheiten die den einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen...unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören..."

Für mich heißt das, dass der Arbeitgeber ausnahmslos die SBV in allen Angelegenheiten zu unterrichten hat, die den Schwerbehinderten betreffen...da gibt es keinen Interpretationsspielraum - das ist eine sogenannte MUSS-Vorschrift (zu Unterscheiden von einer Kann-Vorschrift - da kann es sich der AG aussuchen...).

Aber wenn die SBV (gerade die SBV, die für die PBM-ler zustänig sind) rein gar nichts unternimmt, dann hat man erst einmal Pech gehabt - dann muss man wieder selber eingreifen.
Aber auch Beschwerden und Anzeigen bei Ordnungswidrigkeiten, kann die zuständige Regionaldirektion der Arbeitsagentur selbstherrlich entscheiden, ob hier eine Orndungswidrigkeit vorliegt und ob einer Anzeige nachgegangen wird...

Vielleicht müssen wir bei einer Angelegenheit wie einer Untersuchung bei einem Schwerbehinderten wieder wie früher ein Formblatt vorlegen, auf dem dokumentiert wird, ob die SBV unterrichtet wurde - denn die SBV muss ja bei allen Angelegenheiten unterrichtet werden.
Und dieses Formblatt muss der Verantwortliche unterschreiben, und wenn dieser Verantwortlich die SBV nicht informiert, muss genau dieser Verantwortlich dafür rechtlich belangt werden können...
Schwapau
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Re: Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

Beitrag von Schwapau »

Es ist leider die gängige Praxis der Telekom, die Schwerbehinderten-Vertretung (SBV) bei den DU-Untersuchungen nicht zu Unterrichten - dem zu Folge hat die SBV auch keine Möglichkeit, vor einer solchen Maßnahme angehört zu werden.

Nach dem § 95 (2) SGB 9 ist die SBV in allen Angelegenheiten zu unterrichten - die Telekom stellt zwar in Abreden, dass eine DU-Untersuchung nicht in den Bereich "alle Angelegenheiten" fällt - das ist aber Nonsens.
Wenn man stur nach dem Gesetzestext geht (und das macht die Telekom auch, wenn sie den Beamten wieder mal eins auswischen will), dann muss die Telekom in wirklich allen Angelegenheiten unterrichten, egal welche Bedeutung diese haben - also jede Beschwerde und jeder Vorgang, der die individuellen Interessen des Behinderten betrifft.

Wenn dann die Telekom immer noch nicht spurt, dann muss man diese innerhalb von zwei Monaten mit Rechtsanwalt anschreiben und einen Schadensersatz nach dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einfordern.
Wenn ein Behinderter in dieser Form benachteiligt wird, und bei einer fehlenden Unterrichtung der SBV geht die Rechtssprechung davon aus, dass eine Benachteiligung erfolgt ist, kann der Schadensersatz eingefordert werden (es muss kein finanzieller Schaden auf der Klägerseite entstanden sein - die Schadenshöhe bemisst sich individuell mit bis zu
drei Monatsgehälter - im Ausnahmefall auch höher).

Also, Rechtsberatung beim Anwalt durchführen und alles weitere über den Anwalt klären lassen...ist ganz einfach und tut nicht weh.
Rechtlerin
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Re: Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

Beitrag von Rechtlerin »

es ist ja auch so, dass die Telekom einen Preis beim Integrationsamt für die vorbildliche Beschäftigung von Schwerbehinderten bekommen hat.

Vergleichbar mit Greenwashing - einfach mal die Statistik aufhübchen und dann beim Integrationsamt anklopfen. Was sagen eigentlich die vielen Schwerbehinderten, wenn gerade die Telekom so einen Preis erhält???
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Bundesfreiwild
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Re: Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich habe mich in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde an die Frau Dr. Schick darüber ausgelassen. Ebenso bei meiner Beschwerde beim Preis-Verteiler (Integrationsamt) selbst.

Echo bei beiden: NULL

Hintergrundgeräusche sind aber auszumachen.
Kater-Mikesch
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Re: Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

eine DA-Beschwerde bringt vermutlich nichts - hier werden die Handlungen in gerader Vorgesetzten-Linie nach oben verteitigt...obwohl bekannt ist, dass rechtswidrige Vorgänge geduldet und sogar unterstützt werden.

Das Integrationsamt ist übrigens der Meinung, dass der Preis vollkommen in Ordnung geht...da brauchst du dir auch keine Illusionen zu machen.
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Bundesfreiwild
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Re: Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Naaa klaaaar. Im Vordergrund wird keiner, weder Schick noch Zendt als Preisträger und auch nicht das Integrationsamt (das ja auch Bushido einen Preis für Integration verliehen hat), sich die Blösse geben, ihr Tun öffentlich in Zweifel zu ziehen.

Wie gesagt, es lässt sich aber im Hintergrund eine gewisse Trendwende in der Betrachtung der Schwerbehindertenfälle (zumindest derer, die noch im Konzern sind) ausmachen, wenn es an die Standortschliessungen geht. Ich will mal hoffen, dass die Oberen evtl. doch mal zum Nachdenken gekommen sind und wenn es nur DER Gedanke ist, dass es passieren könnte, dass sich die Schwbs mal öffentlich und gemeinsam über die Praktiken der Telekom in den Medien auslassen. Eine Gemeinschaftsaktion kann man nicht so einfach als Einzelfall vom Tisch räumen. Und wenn die dazugehörigen Gerichtsverfahren tatsächlich als Klage anlaufen würden, sind diese Verhandlungen öffentlich und für jede Zeitung oder TV-Sender besteht die Möglichkeit, darüber zu berichten, falls man es schafft, dort Interesse für die Berichterstattung zu wecken.
Das will man vielleicht nun doch verhindern. Der Imageschaden könnte beträchtlich werden.

Falls sich also doch hier und da ein -wenn auch nur ein rein rational-wirtschaftlich bedingter - Sinneswandel in der Handhabung der Schwb-Fälle auftun sollte, können sich das alle auf die Fahnen schreiben, die sich getraut haben, an obersten Stellen eine Beschwerde einzulegen. Steter Tropfen höhlt den Stein.
Wie man mit den Schwbs in PBM/HSM bzw. Vivento weiter verfährt... da denke ich wohl, dass man es auf die Gerichtsentscheidungen ankommen lässt. Aber danach muss man sich doch noch überlegen, was man mit den Klagesiegern dann macht, wenn man sie nicht ortsfern zwangszuweisen darf - und vor Ort beschäftigen muss.

Wobei... so langsam wird es überall eng mit dem ortsnahen Einsatz, weil einfach überall eine GmbH nach der anderen die Personalreste mit den Standortverlagerungen in die großen verlegt und damit immer weniger "T" an den früheren Standorten übrig bleibt, auf die der SchwB mit dem Finger zeigen und eine dortige Beschäftigung einfordern könnte.

Allerdings ist meine Meinung, dass Vivento schon immer sehr viele Freiheiten hatte und durchaus ortsnahe Standorte ERÖFFNEN könnte, wo man die PBM/Viv/KOnzernSchwbs dann unterbringt, damit sie wenigstens auf dem Papier im Einsatz sind. Wir werden sehen. Und es ist auch nur noch ein Spiel auf Zeit für alle Beteiligten, denn alle wissen: Der letzte und jüngste Schwb-Beamte kann nicht jünger sein als ca. 45 und demzufolge werden es immer weniger werden, mit denen man sich "abfinden" müsste.
Kater-Mikesch
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Re: Unterrichtung SBV bei Aufforderung zur DU-Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

es ist einfach auf einen Nenner zu bringen. Die Telekom geht einfach unsozial mit Ihren Beschäftigten um - egal ob Schwerbehinderte, Älteres, Mütter/Väter, Beamte...diese Liste ist beliebig fortzusetzen.

Aber gerade in Bezug auf Schwerbehinderte müssen sich die Kollegen/innen wehren - aber oftmals sind diese das schwächste Glied in der Kette und haben nicht die Kraft sich wehren zu können...
Aber an alles die sich wehren wollen und können, sage ich auch, setzt eure Rechte notfalls mit der Hilfe eines Anwaltes und der Gerichte durch...

Denn eins dürfte klar sein, die Telekom nutzt ihre beherrschende Stellung, um die loszuwerden, die für das Unternehmen teuer sind. Und das sind ältere Beamten und vor allen Dingen ältere Schwerbehinderte - da wird aus Unrecht schnell mal zu Recht gebogen und im Sinne der Fürsorgepflicht alles begründet - egal ob rechtlich ok oder rechtswidrig...
Oftmals sind die Ausreden dann auch, dass man es nicht besser wusste und dass z. B. in einem frühen Prozessstadium die SBV nicht eingeschaltet werden muss...

Ja klar. Im Gesetz steht, dass die SBV in ALLEN Angelegenheiten unterrichtet werden muss und die Telekom sieht es halt anders...Das ist vorsätzlicher Rechtsbruch - das ist ein grob fahrlässiges Verhalten und das ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Und wer das von den Mitarbeitern mitmacht, der macht sich auch strafbar - denn eine fehlende Remonstration ist ein rechtswidriges Verhalten...

Aber das interessiert die Telekom ja auch nicht - Hauptsache man hat mal wieder einen Beamten/Schwerbehinderten eingeschüchtert...
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