leider hab ich jetzt keine Antwort auf meine konkrete Frage gefunden, darum frag ich mal direkt...
Ich bin jetzt mitte 30 und beginne jetzt nochmal ein duales Studium im gehobenen Dienst als Verwaltungswirt. Da ich altersmäßig relativ spät dran bin, wird sich die kürzere Dienstzeit dann ja auch auf die Höhe der Pension auswirken.
Was genau kann aus meinem "Vorleben" noch angerechnet werden? Wie ich nun öfters gelesen habe, gibt es da durchaus Zeiten, die ruhegehaltsfähig sind.
Ich habe bisher noch folgendes gemacht:
- Zivildienst
- eine 3-jährige Berufsausbildung im öffentlichen Dienst in einem Amt.
- ein sechsjähriges Hochschulstudium in einem sozialwissenschaftlichen Themengebiet
Wie sieht es in diesem Fall aus?

Gruß
Decade