Nebentätigkeit bei vorzeitigem Ruhestand
Verfasst: 8. Jul 2013, 18:53
Hallo, Gemeinde!
Ich möchte euch heute mal eine echt knifflige Frage präsentieren. So siehts aus:
In meiner Freizeit besuche ich desöfteren verschiedene Sportveranstaltungen in meiner Region, vom Tischtennis bis zum Fußball.
Für mich selbst bzw.für meine private Sammlung fotografiere ich dabei so ziemlich alles, was mir vor die Nase kommt.
Nun habe ich einem Bekannten einmal diese Bilder gezeigt und dieser hat die an das Sportportal weitergeleitet, für das er arbeitet.
Die fanden die Fotos offenbar ganz gut und haben mir angeboten, mir für die Bilder künftig einen kleinen Geldbetrag zu bezahlen. Jetzt kommt aber die Frage:
Wäre das beim Dienstherrn anzeigepflichtig? Oder gar genehmigungspflichtig? Eine feste Stundenzahl o.ä.gibt es in diesem Sinne ja nicht, im Endeffekt würde ich denen ja lediglich Fotos verkaufen, die ich sowieso mache. Bzw.wie wäre das, wenn ich denen die Bilder unentgeltlich zur Verfügung stellen würde, und mein Name drunter steht?
Vielleicht kurz zu meiner Person: Ich befinde mich seit einiger Zeit (wie offenbar doch so einige Kollegen) aufgrund von Depressionen im vorzeitigen Ruhestand.
Was dann vielleicht noch die Frage nach sich zieht, ob das seitens der Behörde oder des Amtsarztes mal als "wieder dienstfähig" ausgelegt werden kann.
Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten!
Ich möchte euch heute mal eine echt knifflige Frage präsentieren. So siehts aus:
In meiner Freizeit besuche ich desöfteren verschiedene Sportveranstaltungen in meiner Region, vom Tischtennis bis zum Fußball.
Für mich selbst bzw.für meine private Sammlung fotografiere ich dabei so ziemlich alles, was mir vor die Nase kommt.
Nun habe ich einem Bekannten einmal diese Bilder gezeigt und dieser hat die an das Sportportal weitergeleitet, für das er arbeitet.
Die fanden die Fotos offenbar ganz gut und haben mir angeboten, mir für die Bilder künftig einen kleinen Geldbetrag zu bezahlen. Jetzt kommt aber die Frage:
Wäre das beim Dienstherrn anzeigepflichtig? Oder gar genehmigungspflichtig? Eine feste Stundenzahl o.ä.gibt es in diesem Sinne ja nicht, im Endeffekt würde ich denen ja lediglich Fotos verkaufen, die ich sowieso mache. Bzw.wie wäre das, wenn ich denen die Bilder unentgeltlich zur Verfügung stellen würde, und mein Name drunter steht?
Vielleicht kurz zu meiner Person: Ich befinde mich seit einiger Zeit (wie offenbar doch so einige Kollegen) aufgrund von Depressionen im vorzeitigen Ruhestand.
Was dann vielleicht noch die Frage nach sich zieht, ob das seitens der Behörde oder des Amtsarztes mal als "wieder dienstfähig" ausgelegt werden kann.
Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten!