Max1 hat geschrieben:kann mir hier jemand sagen, ob Bundesbeamte generell ein Recht oder zumindest die Möglichkeit auf Teilzeitarbeit haben?
Siehe Leonsucher...
Ansonsten habe ich auf meinem Dienstrechner noch einige rechtliche Fundstellen.
Tante Google ist auch ne gute Freundin, von der habe ich nämlich meinen rechtlichen Fundus.
Grundsätzlich: Wie Leonsucher zitierte...
Du hast einen Grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeit, sofern dienstliche Interessen nicht entgegen stehen. In Deinem Antrag gibst Du an, wieviel Wochenstunden, fertich.
Zu unterscheiden ist unter der
Voraussetzungslose Antragsteilzeit und der
Teilzeit aus familiären Gründen
Bei 2. sind die Hürden kleiner, falls es zu dienstlichen Kollisionen kommen sollte. Wie gesagt, Tante Google...
Es empfiehlt sich auf jeden Fall das Gespräch mit Deinen Vorgesezten, um Deine Wünsche abzusprechen.
Blockmodelle sind neuerdings tabu, d.h., Du musst eine Wochenstundenzahl angeben.
Allerdings sind im Rahmen der AZV Sonderabsprachen möglich. Beispiel: Wochenarbeitszeit 38 Stunden, Du leistest aber Tagesdienstmaß und machst dafür alle 2 Wochen einen Tag frei. Auch hier gilt das dienstliche Interesse, der Dienst muss gewährleistet sein.
Die AZV bietet Möglichkeiten, besteht aber aus Kompromissen und der Bereitschaft, auch Konzessionen zum Wohle des Dienstbetriebes einzugehen.
Meine Erfahrung:
Hilfe wirst Du kaum zu erfahren haben. Mache Dich über Tante Google über Deine Rechte schlau, spreche mit den Vorgesetzten, spreche die Modalitäten ab und übersende dann den Antrag. Bei dem formalen Gedöns wirst Du ziemlich alleine gelassen. Den Antrag und das Merkblatt kann ich Dir gerne übersenden. Nehme Kontakt über meine Website zu mir auf und ich übersende Dir die entsprechenden Formulare.
cu,
Mikesch