Urlaubsabgeltung
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Urlaubsabgeltung
Hallo liebe Kollegen,
Nach dem ich mich länger nicht gerührt habe bin ich mal wieder hier.
Seit Dezember bin ich nun Krank geschrieben.(Psyche tinitus usw.). So wie es aussieht werde ich in die DU geschickt.
Das ist für mich auch in Ordnung.
Jetzt zur Frage. Hat sich schon mal jemand wegen der DU seinen alten Urlaub abgelten lassen? Da gibt es ja div. Urteile.
Gibt es da Erfahrungen?
Wäre toll wenn da jemand bescheid weiß.
LG
Der blindfuchs
Nach dem ich mich länger nicht gerührt habe bin ich mal wieder hier.
Seit Dezember bin ich nun Krank geschrieben.(Psyche tinitus usw.). So wie es aussieht werde ich in die DU geschickt.
Das ist für mich auch in Ordnung.
Jetzt zur Frage. Hat sich schon mal jemand wegen der DU seinen alten Urlaub abgelten lassen? Da gibt es ja div. Urteile.
Gibt es da Erfahrungen?
Wäre toll wenn da jemand bescheid weiß.
LG
Der blindfuchs
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Re: Urlaubsabgeltung
Urlaub verfällt grundsätzlich nicht wegen Krankheit. Allerdings müsstest du gesunden, um ihn abwickeln zu können.
Beim Abgang in die Dienstunfähigkeit gibts keine Möglichkeit, noch in den Genuss der Tage oder eines finanziellen Ausgleiches zu kommen.
Theoretisch: Sobald du deinen DDU-Termin weisst, wirst du gesund und wickelst die Urlaubstage noch ab.
Wäre dann allerdings sozusagen nur ein Papiertiger.
Beim Abgang in die Dienstunfähigkeit gibts keine Möglichkeit, noch in den Genuss der Tage oder eines finanziellen Ausgleiches zu kommen.
Theoretisch: Sobald du deinen DDU-Termin weisst, wirst du gesund und wickelst die Urlaubstage noch ab.
Wäre dann allerdings sozusagen nur ein Papiertiger.
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Re: Urlaubsabgeltung
Du solltest Zeitung lesen.
BVerwG, Urteil vom 31.01.2013, 2 C 10.12
http://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_ ... 10-12.html
BVerwG, Urteil vom 31.01.2013, 2 C 10.12
http://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_ ... 10-12.html
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Re: Urlaubsabgeltung
Tja... kenne ich.
Soll der Kollege mal versuchen, per Antrag seine noch ihm zustehenden Resturlaubstage ausgeglichen zu bekommen.
Ich denke, er wird dies SEHR nachdrücklich bei der T durchsetzen müssen.
Soll der Kollege mal versuchen, per Antrag seine noch ihm zustehenden Resturlaubstage ausgeglichen zu bekommen.
Ich denke, er wird dies SEHR nachdrücklich bei der T durchsetzen müssen.
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Re: Urlaubsabgeltung
Danke für die antworten,
Ich merke schon das das sehr interessant wird. Aber grundsätzlich spricht das Urteil für die Abgeltung.
Na ich warte mal ab. Sie werden sie wie immer wehren winden und weigern.
Versuchen werde ich es auf jeden Fall.
Der blindfuchs
Ich merke schon das das sehr interessant wird. Aber grundsätzlich spricht das Urteil für die Abgeltung.
Na ich warte mal ab. Sie werden sie wie immer wehren winden und weigern.
Versuchen werde ich es auf jeden Fall.
Der blindfuchs
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Re: Urlaubsabgeltung
Bitte berichten, wie es ablief, ob es Rechtshickhack gab und natürlich, ob gezahlt wurde!
Wir sind gespannt.
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Re: Urlaubsabgeltung
hallo zusammen,
es ist vollbracht. Seit 1.9 bin ich in der DU. Das alles lief relativ problemlos. Und siehe da die Telekom zahlt Urlaubsabgeltung. Allerding für max. 20 Urlaubstage. So ist es wohl im Urteil auch bestimmt. Leider wird das ganze im der Steuerklasse 6 verrechnet da man das Geld vom alten Arbeitgeber bekommt und das wohl in diesem Moment als Zweitjob gilt. Man muss sich das über das Finanzamt wieder holen.
Ich bin auf jeden Fall erstmal froh das ich das alles geschafft habe. Jetzt ist erstmal ruhe.
der Blindfuchs
es ist vollbracht. Seit 1.9 bin ich in der DU. Das alles lief relativ problemlos. Und siehe da die Telekom zahlt Urlaubsabgeltung. Allerding für max. 20 Urlaubstage. So ist es wohl im Urteil auch bestimmt. Leider wird das ganze im der Steuerklasse 6 verrechnet da man das Geld vom alten Arbeitgeber bekommt und das wohl in diesem Moment als Zweitjob gilt. Man muss sich das über das Finanzamt wieder holen.
Ich bin auf jeden Fall erstmal froh das ich das alles geschafft habe. Jetzt ist erstmal ruhe.
der Blindfuchs
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Re: Urlaubsabgeltung
Die Abwicklung ist völlig in Ordnung. Und die Steuererklärung für 2013 setzt dann den Schlusspunkt.
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Re: Urlaubsabgeltung
Ich denke auch das die Abwicklung ok ist. Ich hoffe nur das das Finanzamt das auch so sieht.
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Re: Urlaubsabgeltung
Hallo,
dem Finanzamt ist das doch egal - du bekommst eine Gehalt/Besoldungsbescheinigung vermutlich mit StKl 6 und das kannst du bei der
nächsten Steuererklärung berücksichtigen.
Wenn was mit StKl 6 abgerechnet wird, wird sich das FA als letzter beschweren
dem Finanzamt ist das doch egal - du bekommst eine Gehalt/Besoldungsbescheinigung vermutlich mit StKl 6 und das kannst du bei der
nächsten Steuererklärung berücksichtigen.
Wenn was mit StKl 6 abgerechnet wird, wird sich das FA als letzter beschweren
