Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

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Kater-Mikesch
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Die richtige Stelle ist auf jeden Fall die Wahl, bei der du der FDP und der CDU/CSU keine Stimme gibst...
Denn gerade für diese Parteien sind die Werkverträge kein Problem...lt. deren Aussage, kann ja jeder sich aussuchen und zu legalen Firmen gehen...

Aber wenn das schon bei Daimler, Post und Co. passiert, dann läuft leider was falsch in unserem Lande...
Posttussi
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

Kater-Mikesch hat geschrieben:
Aber wenn das schon bei Daimler, Post und Co. passiert, dann läuft leider was falsch in unserem Lande...
...in unserem Sozialstaat...
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Brauner
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Brauner »

Posttussi hat geschrieben:
Brauner hat geschrieben: ..>>> SNIP .!
Danke Brauner,

endlich mal eine vernünftige Antwort.

Meine Kollegin will ja diese Wiedereingliederung,da ihr behandelnder Orthopäde diese befürwortet, nur der Personalchef will das nicht sondern will ihr ihren Jahesurlaub auf´s Auge drücken.

Sie hat eine SB von 70% wegen MS

Gruss

PT
Bitte beachte, dass die genannten Eckdaten, die Kater-Mikesch genannt hat, richtiger sind, er hat offensichtlich im SGB u/o Bundesurlaubsgesetz? nachgeschlagen.

Deine Kollegin scheint nach Deiner Antwort in einer deutlich besseren Position zu sein, weil man ihr gar keine Vorwürfe machen kann. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und wird sich in ein ganz schlechtes Licht setzen, wenn er Dinge anschiebt, die dann einem Mitarbeiter weh tun.

Ich denke, möglich ist, dass der Wiedereingliederungsplan ergänzt werden kann, damit es gar keine Diskussionen gibt. So wird dem Personalchef der Wind aus den Segeln genommen.

Allerdings besteht dann die Gefahr, dass da noch umgedeutet wird und mit Argumenten die Vorteile Deiner Kollegin genommen werden.
Damit meine ich nicht unbedingt die Urlaubsstreichung, eher den Verzicht des Arbeitsgebers auf Arbeitsleistung. *s.u. Wikipedia

Ich erinnere mich an einen Fall, wo eine Kollegin eine stw WE machte, allerdings wieder mit regelmäßigen Fehlzeiten, möglich das sie auch Urlaub hatte.
Die Kollegin ist nach der WE nicht wieder tätig geworden, sondern hat sich auf den Vorruhestand vorbereitet. Das sah so aus; sie wurde befreit eine Arbeistunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Inzwischen ist sie frühpensioniert.

Dem Arzt (auch mein Hausarzt) bei der sie in Behandlung war, habe ich es erzählt. Der kam aus dem Staunen gar nicht mehr heraus. Er machte einen sehr enttäuschten Eindruck, weil er sich sehr für diese Kollegin engagiert hatte. Er hatte sogar während einer AU einen Urlaub befürwortet.



Der Arbeitnehmer gilt während der Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin als arbeitsunfähig erkrankt. Damit kann in dieser Zeit auch kein Urlaub in Anspruch genommen werden. Beamte hingegen gelten in dieser Zeit als (beschränkt) dienstfähig – mit allen Rechten und Pflichten (Urlaub, Dienstunfähigkeit wegen Krankheit usw.). Diese Auffassung ist nicht einheitlich geregelt. So gilt bei Bundesbeamten die Zeit während des Hamburger Modells als Arbeitsunfähigkeit mit der Konsequenz, dass z. B. kein Erholungsurlaub gewährt wird.

Der Arbeitgeber hat mithin keinen Anspruch auf die Arbeitsleistung. Bei Beamten hat der Dienstherr hingegen vollen Anspruch auf die Arbeitsleistung des Beamten im entsprechenden Zeitrahmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_ ... itation%29


Davon abgewichen, mein Fazit:

Der Arbeitgeber macht sowieso was er will. Die Beamten werden, weil sie keinen Nachteil davon haben, alles mit sich machen lassen.
Das ist soetwas wie ein inoffizieller Standard zum Vorruhestand.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Bundesfreiwild
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Egal wie - solange jemand krank geschrieben ist oder in einer stationären Reha, ist er krank. AUCH während einer (vom Arzt verschriebenen) Wiedereingliederung ist man KRANK. Der Arzt bestimmt, wann, wo, wie und mit welchen Arbeitzeitansätzen stufenweise wieder in die Arbeit eingestiegen wird - und zwar am DEM Arbeitsplatz auf dem man vorher war und wieder sein wird.

Auf GAR keinen FALL unterbricht man nach Operation und Reha mit Urlaub vor einer WE. In Urlaub ist man de facto nämlich arbeitsfähig. Und das ist die Kollegin ja nun noch nicht - zumindest nicht voll.

Der Jahresurlaub verfällt NICHT durch KRANKHEIT. Der vom letzten Urlaubsjahr soll aber sofort abgewickelt werden, SOBALD MAN ARBEITSFÄHIG ist.
Das bedeutet: NACH der Wiedereingliederung.

Kurz gefasst:
Keinen Urlaub nehmen.
Wiedereingliederung beginnen - genauen Plan mit dem behandelnden Arzt aufstellen.
Der Betrieb, in dem man gearbeitet hat bis zur Erkrankung, ist auch der Betrieb, in dem zunächst die WE stattzufinden hat.
Falls sich während der WE herausstellt, dass man die Arbeit nicht mehr machen KANN, muss nach einer anderen Tätigkeit geschaut werden.

Falls die Kollegin in einer merkwürdigen Beschäftigungsform ist (über altes Postnachfolgeunternehmen an anderen Arbeitgeber verliehen, abgeordnet, zugewiesen) ist sie dennoch weiterhin Beamtin, wenn sie sich nicht aus dem Beamtenverhältnis hat entlassen lassen. Im Zweifelsfall ist das alte Postnachfolgeunternehmen (Gelbe Post, Postbank, Telekom) wieder in der Pflicht, wenn das derzeitige Unternehmen die Kollegin nicht mehr beschäftigen will, solange die Kollegin noch Beamtin ist und muss die Kollegin auch bezahlen, solange die es nicht schaffen, eine Dienstunfähigkeit zu inszenieren.

Ich rate der Kollegin, Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, der sich insbesondere mit dem merkwürdigen Rechts- und Beschäftigungsverhältnisse der Postnachfolgeunternehmen auskennt (Prot-in-Anwälte).

Ohne Einzelheiten zum rechtlichen Hintergrund (existiert das Beamtenverhältnis noch im Hintergrund, in welchem Rechtsverhältnis steht die Kollegin jetzt? Wer ist der Arbeitsverleih-Betrieb, in welcher Rechtsform ist die Kollegin derzeit beschäftigt) lassen sich keine genauen Ansagen hier machen.

Mein Rat: Wiedereingliederung machen, in der Zeit die eigenen Unterlagen durchsehen und feststellen, wie man eigentlich aufgestellt ist, Anwalt kontaktieren, prüfen, ob man Verwaltungs/Arbeitsrechtsschutzversicherung hat.
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Brauner
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Brauner »

Bundesfreiwild hat geschrieben:... >>> SNIP

Falls die Kollegin in einer merkwürdigen Beschäftigungsform ist (über altes Postnachfolgeunternehmen an anderen Arbeitgeber verliehen, abgeordnet, zugewiesen) ist sie dennoch weiterhin Beamtin, wenn sie sich nicht aus dem Beamtenverhältnis hat entlassen lassen. Im Zweifelsfall ist das alte Postnachfolgeunternehmen (Gelbe Post, Postbank, Telekom) wieder in der Pflicht, wenn das derzeitige Unternehmen die Kollegin nicht mehr beschäftigen will, solange die Kollegin noch Beamtin ist und muss die Kollegin auch bezahlen, solange die es nicht schaffen, eine Dienstunfähigkeit zu inszenieren.

...>>> SNIP .
Diese merkwürdige Beschäftigungsform solltest Du mal genauer definieren.

Eigentlich geht es bei WE nur darum festzustellen, ob jemannd Arbeitnehmer oder Beamter ist. Das muß auch nicht für viel Geld ein Anwalt klären.

Wenn man eine WE vergleicht, die bei Angestellten und die bei Beamten, dann könnte man die wichtigen von den unwichtigen Fakten trennen.
Einige Regelungen für Angestellte gelten nicht für Beamte.

Mir fällt auf, dass es eine Stellungnahme des Betriebsarztes geben muß, da der behandelnde Arzt den Arbeitsplatz nicht kennt.

Mir fällt auch auf, dass eine Stellungnahme der Krankenkasse bei Beamten nicht notwendig ist, weil KK kein Krankengeld bezahlen.

Bei Angestellten und Beamten muß es eine Zustimmung zur WE des Arbeitgebers geben. Weil es sonst im Kündigungsschutzprozess oder Frühpenionierung zu erheblichen Problemen kommen kann, die dann nicht vor dem Gericht geheilt werden können.


Aber auf jeden Fall wird ein verständiger Arbeitgeber es vermeiden einen Beschäftigten in einem ungeklärten Zustand verharren zu lassen.

Meine Definition heißt; Eine merkwürdige Beschäftigungsform heißt: ZWISCHEN DEN STÜHLEN SITZEN.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Posttussi
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

Sie hat sich nun übrigens entschieden und nimmt erstmal die Wiedereingliederung in Anspruch.Und prompt wurde ihr nun ihr bisheriger Arbeitsplatz genommen und sie weiss nicht wo sie zukünftig und unter welchen Bedingungen arbeiten muss.Sie hat sich auch nochmals eine weitere Woche krankschreiben lassen...
Kater-Mikesch
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Posttussi,

also wenn deine Kollegin ein st. WE machen möchte, dann muss sie von ihrem Arzt einen Wiedereingliederungsplan erstellen lassen. Auf diesem Plan können auch Einschränkungen von Tätigkeiten aufgeführt sein...
Den genauen Zeitrahmen (Beginn/Ende, tägliche Arbeitszeit, Intervalle) bestimmt der Arzt - ebenso wie die Einschränkungen und Vorgaben zu der Tätigkeit bei der st. WE.
Wenn es den bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr gibt, dann muss die st. WE auf einem andere Arbeitsplatz durchgeführt werden...

Sie muss sich aber entscheiden....weiter krank sein und nicht die st. WE durchführen oder eine st. WE versuchen (hier ist sie grds. auch wieder krank geschrieben - bei Beamten kann es aber sein, dass dies nicht notwendigt ist - bei AN ist das zwingend notwendig...).

Ich gehe mal davon aus, dass bei der Kollegin die Reha zu Ende ist und dass jetzt die Arbeit wieder aufgenommen werden kann - entweder auf dem alten oder aber auf einem neuen Arbeitsplatz, den der AG finden muss...wenn deine Kollegin schwerbehindert ist, muss der AG die st. WE durchführen. Wenn nicht, müssen schon schwerwiegende Gründe dagegen sprechen, die auch vom AG dargelegt und bewiesen werden müssen...

Normalerweise ist doch schon längst eine DU-Untersuchung fällig, bei der der Arzt schon anregen kann, ob eine st. WE durchgeführt werden soll/muss...
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Bundesfreiwild
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Für die Klärung vieler dieser Fragen wäre es wichtig zu wissen, wie das Rechtsverhältnis der Beschäftigung ist. Es gibt durchaus EXTERNE Beschäftigung, in der man so halbschräg Beamter ist. Was zur Folge haben kann, dass man sich zusätzlich bei einem externen Anbieter zusatzversichern musste (z.B. die HuK hat für die Telekomiker da ein Angebot).
Es wäre also wichtig, dass die Kollegin tatsächlich ihr Rechtsverhältnis darstellt und dann können wir weiter "meditieren".

Klar ist: Für eine WE muss ein Arzt einen WE-Plan aufstellen, der dokumentiert, welche Anzahl Arbeitsstunden pro Tag stufenweise angesetzt werden, wie weit der WE-ORT entfernt sein darf (Fahrzeiten), bestimmt genauso, WELCHE Arbeit überhaupt während der WE gemacht werden darf, etc. Kann den WE-Plan auch wieder runterfahren, wenn die Anforderungen an den Beamten zu schnell zu hoch werden, usw.). OHNE begleitenden Arzt macht man eine WE nicht; und die WE macht man dort, wo man krank wurde oder dort, wo man nach der WE eingesetzt wird. Wie sonst soll man während der WE feststellen, ob man danach wieder voll in die Arbeit einsteigen kann?

Zur Klärung, was denn danach passieren soll, wenn der jetzige ARbeitgeber die rote Karte gezeigt hat - oder eine andere Tätigkeit im Raum steht... da sollte die Kollegin sich mal ausführlich mit jemandem unterhalten, der Einblick in die Rechtslage bekommt und damit auch was anfangen kann. UND einen Rat geben kann, wie man sich zukünftig aufstellt (arbeits/dienstrechtlich), um aus dieser unsäglichen Situation raus zu kommen.
Ein bisschen Engagement muss jeder dafür selbst aufbringen, sonst läufts ja immer wieder so.
Kater-Mikesch
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
eine st. WE wird sinnigerweise an dem bestehenden Arbeitsplatz durchgeführt - wenn es aber den ursprünglichen Arbeitsplatz nicht mehr gibt, dann muss natürlich ein anderer (vergleichbarer) Arbeitsplatz von der Telekom gefunden und bereitsgestellt werden.
In dem letzten Fall kommt es aber i. d. R. vor, dass nach der Beendigung der st. WE dann der (neue) Arbeitsplatz wieder gesucht werden muss, denn normalerweise ist bei der Stelle, bei der die st. WE stattgefunden hat, ja kein Arbeitsplatz frei - das wäre dann Zufall, wenn es anders wäre..

Dann beginnt die Suche wieder von vorne...Die Telekom versucht bei Beschäftigten/Beamten auch oftmals zuerst die Zuweisng durchzuboxen und dann verspricht sie eine st. WE.
Da die Zuweisungen oftmals rechtlich bedenklich sind, ist das meiner Meinung nach der falsche Weg...aber so kann der/diejenige aber die gewollte st. WE durchführen...

Eine st. WE kann von 6 Wochen bis 6 Monate dauern - bei Schwerbehinderten in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr.
Die Vorgaben zur st. WE macht alleine der behandelnde Arzt (kein BAD oder Amtsarzt) - d. h, das Beginn-/Ende-Datum, die täglichen Arbeitszeiten, die Intervalle für die taglichen Stunden (z. B. 2 Wochen = 2 Stdn. Arbeitszeit, die nächsten 2 Wochen = 3 Stdn. Arbeitszeit usw.).
Einschränkungen zu Tätigkeiten und z. B. Fahrtzeiten werden auch vom Arzt auf dem Eingliederungsplan aufgeführt...

Diesen Eingliederungsplan legt man dem AG zur Genehmigung vor - Schwerbehinderte haben ein gesetzliches Recht auf eine st. WE...

Dann heißt es abwarten, ob die Telekom dies genehmigt oder ablehnt - dann geht es zum nächsten Schritt...die st. WE kann auch jederzeit vom Beschäftigten abgebrochen werden, wenn dieser sich nicht in der Lage sieht, die Tätigkeiten auszuführen...
Das muss dem AG in diesem Fall natürlich mitgeteilt werden...

Die gesetzlichen Regelungen zur st. WE sind übrigens im SGB IX (§§ 26 - 28) aufgeführt - dort kann man alles über die st. WE nachlesen...leicht verständlich und nachvollziehbar sind diese drei Paragraphen nachlesbar - am Besten aber in der Form mit Kommentierung, weil dort immer Praxixfälle und Gerichtsurteile aufgeführt sind...
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Brauner
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Brauner »

Wegen der AU wird die WE vom Arbeitgeber beendet werden.

Gibt es ein Betriebliches Eingliederungsmanagement? Dann könnte man den BR bitten zu prüfen, ob er hier etwas falsch gelaufen ist. Der BR sollte auch mal die Urlaubsregelungen betrachten, er ist in der gesetzlichen Mitbestimmung.
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Brauner hat geschrieben:Wegen der AU wird die WE vom Arbeitgeber beendet werden.

Gibt es ein Betriebliches Eingliederungsmanagement? Dann könnte man den BR bitten zu prüfen, ob er hier etwas falsch gelaufen ist. Der BR sollte auch mal die Urlaubsregelungen betrachten, er ist in der gesetzlichen Mitbestimmung.
Was meinst du mit dem ersten Satz - warum sollte die WE wegen der AU vom Arbeitgeber beendet werden???

Die st. WE KANN ein Teil des BEM sein - muss es aber nicht, denn die st. WE kann man auch isoliert betrachten...

Und was hat die Urlaubsregelung jetzt hiermit zu tun...???
Posttussi
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

Ich klink´mich jetzt aus diesem Thema aus.

Hatte der Kollegin,da diese kein I-net besitzt,paar Tipps geben wollen.Aber scheinbar beherzigt sie diese nicht.

Ich danke euch für eure Mühe mir ( ihr )helfen zu wollen.

Einen liebes Gruss

PT
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Bundesfreiwild
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja.. manche Kollegen beherzigen aber auch wirklich keinen einzigen Ratschlag. Ich zitiere hier mal einen Kollegen: Man kann nur die "retten", die sich auch retten lassen wollen.
Posttussi
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Tja.. manche Kollegen beherzigen aber auch wirklich keinen einzigen Ratschlag. Ich zitiere hier mal einen Kollegen: Man kann nur die "retten", die sich auch retten lassen wollen.
ja das stimmt Bundesfreiwild...

bin immer so doof und will allen helfen :(


Alles Liebe

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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Bundesfreiwild »

:lol: Nicht nur du! Sonst würde ich mir die Forenarbeit, die Telefongespräche, etc. gar nicht antun.
Manchmal denke ich halt auch dran, alles hinzuschmeissen, immerhin ist jeder irgendwie ersetzbar.
Aber dann... Ich habe die Zeit und die Nerven, also mache ich es, so lange es geht.