Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

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Posttussi
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Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

ist das rechtens?

weil ansonsten der bisherige Einsatz am gewohnten Arbeitsplatz gefährdet ist !

ich will keine Details schreiben da ich mir nicht sicher bin werhier alles mitliest.



Gruss...
Kater-Mikesch
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
also du musst mal mehr Details geben...:
- hat deine st. WE schon begonnen?
- hast du ein Attest bzw. Plan zur st. WE von deiner Ärztin vorgelegt?
- hat die Telekom diesem zugestimmt ?

Wenn deine st. WE schon begonnen hat, ist normalerweise kein Urlaub möglich - es gibt natürlich immer mal wieder Ausnahmen.
Der Grund ist, dass sonst der Erfolg der st. WE gefährdet ist, wenn du zwischendurch einen Urlaub nimmst...

Aber ohne gewisse Grunddetails ist eine vernünftige Antwort auf dein Anliegen nicht möglich...
Torquemada
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Torquemada »

Ich frage mich, was dieses ängstliche Getue soll.

Saubere Sache, wenn Telekom/Post den Jahresurlaub korrekt planen können.
Posttussi
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

Torquemada hat geschrieben:Ich frage mich, was dieses ängstliche Getue soll.
ich frage mich was soll dieser Satz???
Posttussi
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

dibedupp hat geschrieben:Posttussi, du gehstvdoch in 2 Monaten in den Ruhestand. Lehn die WE ab und lass dich weiter krank schreiben.
Jo das tu´ich auch... :D

es ging hier auch nicht um mich sondern um meine Kollegin,auch ehemals Postbänkerin,verschachert an DPAG.

Hüft-OP,3 Monate Krankenstand ( inklusive REHA ),soll jetzt auf Anraten ihres Orthopäden mit der Wiedereingliederung beginnen.
Personalchef bietet ihr statt dessen an ihren Jahresurlaub zu nehmen,da ihre vorherige Dienststelle sie nicht gebrauchen kann wenn sie nur eingeschränkt arbeitet und auch noch ihren Jahresurlaub zu kriegen hat.

Macht ihr Druck indem er ihr mit einem ´schlechteren´Arbeitsplatz ´droht´,( Amazonpakete Bochum),Mit einer frischoperierten künstlichen Hüfte soll sie schwere Pakete ausliefern...

Jetzt hoffe ich dass ich nicht wieder einen doofen Kommentar zu lesen bekomme :( ,ich suche für sie Rat da sie kein Internet besitzt.

Liebste Grüsse

PT... :)
Kater-Mikesch
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

also manchmal frage ich mich was der Quatsch soll...
erst soll es os geheim sein, dass posttussi sich nicht outen will - dann kennt sie jeder hier im forum und dann ist das eine anfrage für eine Kollegin...

Den Mist glaubt doch keiner mehr - wenn einer eine frische OP hinter sich hat, dann kann er erst mal in Reha gehen und dann sieht man weiter...anschließend dann eine st. WE und alles geht seinen Lauf...
Torquemada
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben:also manchmal frage ich mich was der Quatsch soll...
erst soll es os geheim sein, dass posttussi sich nicht outen will - dann kennt sie jeder hier im forum und dann ist das eine anfrage für eine Kollegin...

Den Mist glaubt doch keiner mehr - wenn einer eine frische OP hinter sich hat, dann kann er erst mal in Reha gehen und dann sieht man weiter...anschließend dann eine st. WE und alles geht seinen Lauf...
Genau.

Und Jahresurlaub wird dann genommen wenn er SELBST für DEN BESCHÄFTIGTEN gebraucht wird.

Dieses Rumgeeiere und Rumgequake......wirklich sonderbar.

Wenn einer krank ist oder Reha ansteht, braucht er nicht sinnlos den Jahresurlaub verbraten.
Da gibt es in unserer Sprache ein Wort oder zwei: NEIN CHEF !!!
Wer hier nicht mal den Hintern in der Hose hat, einen "Zwangsjahresurlaub" abzulehnen, sollte lieber gleich abdanken. Ich kann es wirklich nicht mehr hören.
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Brauner
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Brauner »

Die stufenweise Wiedereingliederung dauert 3 Wochen bis 3 Monate. Da kann es sein, dass ein Urlaub verfällt, wenn er fristgerecht nicht genommen wird.
Es kann auch sein, dass wenn keine betrieblichen Gründe für die Urlaubsverschiebung vorlagen, der Urlaub nicht genommen werden kann.

Oder der Arbeitgeber verweigert den Urlaub in den nächsten Bewilligungszeitraum zu übertragen.

Deshalb schaust Du am besten in die Regelungen zum Erholungsurlaub.

Falls Deine Kollegin die Wiedereingliederung durch Urlaubsantritt vermeiden will, riskiert sie, dass die Wiedereingliederung vom Arbeitgeber in Zweifel gezogen wird.
Weil Deine Kollegin weiter teilweise arbeitsunfähig ist, macht sie mit dem Urlaubswunsch klar, dass sie nicht interessiert ist, zu arbeiten.
Ohne Wiedereingliederung hätte sie doch eine AU vorgelegt. Wer hat den die WE angeregt?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet eine Wiedereingliederung mitzumachen. Ausnahme Schwerbehinderung!
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Posttussi
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

Brauner hat geschrieben: Falls Deine Kollegin die Wiedereingliederung durch Urlaubsantritt vermeiden will, riskiert sie, dass die Wiedereingliederung vom Arbeitgeber in Zweifel gezogen wird.
Weil Deine Kollegin weiter teilweise arbeitsunfähig ist, macht sie mit dem Urlaubswunsch klar, dass sie nicht interessiert ist, zu arbeiten.
Ohne Wiedereingliederung hätte sie doch eine AU vorgelegt. Wer hat den die WE angeregt?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet eine Wiedereingliederung mitzumachen. Ausnahme Schwerbehinderung!
Danke Brauner,

endlich mal eine vernünftige Antwort.

Meine Kollegin will ja diese Wiedereingliederung,da ihr behandelnder Orthopäde diese befürwortet, nur der Personalchef will das nicht sondern will ihr ihren Jahesurlaub auf´s Auge drücken.

Sie hat eine SB von 70% wegen MS

Gruss

PT
Kater-Mikesch
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,

eine stufenweise Wiedereingliederung dauert vom Gesetz (§ 28 SGB IX) her im Allgemeinen von 6 Wochen bis zu 6 Monaten.
Im Ausnahmefall kann die Maßnahme auch 12 Monate dauern...

Wähende der st. WE ist man grds. arbeitsunfähig geschrieben - Ausnahme Beamte. Wenn ein Urlaub nicht genommen werden kann, verfällt dieser natürlich nicht...der Rest-Urlaub von 2013 muss kann bei der Telekom bis zum 31.03.14 angetreten sein - aus diesem Grunde wird vermutlich dein Urlaub nicht verfallen können.

Wenn jemand nicht krank ist, muss der Urlaub bis zum 31.12. agbegolten sein - Ausnahme Übertragung bis 31.03. des Folgejahres.
Wenn jemand krank ist und den Urlaub nicht nehmen kann, verfäll dieser nicht, aber er muss dann genommen werdne, wenn man wieder im Dienst arbeitsfähig ist...ggf. nach der st. WE...,

Die Frage ist, steht jetzt eine Reha an oder eine st. WE - die st. WE kann natürlich erst nach der Reha gemacht werden...

Es wäre für zukünftige Fragestellungen hilfreich, wenn mal mehr Inputs geschrieben werden...man braucht sich nicht zu outen, aber für eine rechtliche Bewertung müssen die Fakten halt auf dem Tisch liegen und nicht nach jeder Antwort scheibchenweise nachgeliefert werden...
Das dient nicht dem Fragesteller und auch nicht den Anderen, die ggf. gleiche Probleme haben...
Posttussi
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo zusammen,

eine stufenweise Wiedereingliederung dauert vom Gesetz (§ 28 SGB IX) her im Allgemeinen von 6 Wochen bis zu 6 Monaten.
Im Ausnahmefall kann die Maßnahme auch 12 Monate dauern...

Wähende der st. WE ist man grds. arbeitsunfähig geschrieben - Ausnahme Beamte. Wenn ein Urlaub nicht genommen werden kann, verfällt dieser natürlich nicht...der Rest-Urlaub von 2013 muss kann bei der Telekom bis zum 31.03.14 angetreten sein - aus diesem Grunde wird vermutlich dein Urlaub nicht verfallen können.

Wenn jemand nicht krank ist, muss der Urlaub bis zum 31.12. agbegolten sein - Ausnahme Übertragung bis 31.03. des Folgejahres.
Wenn jemand krank ist und den Urlaub nicht nehmen kann, verfäll dieser nicht, aber er muss dann genommen werdne, wenn man wieder im Dienst arbeitsfähig ist...ggf. nach der st. WE...,

Die Frage ist, steht jetzt eine Reha an oder eine st. WE - die st. WE kann natürlich erst nach der Reha gemacht werden...

Es wäre für zukünftige Fragestellungen hilfreich, wenn mal mehr Inputs geschrieben werden...man braucht sich nicht zu outen, aber für eine rechtliche Bewertung müssen die Fakten halt auf dem Tisch liegen und nicht nach jeder Antwort scheibchenweise nachgeliefert werden...
Das dient nicht dem Fragesteller und auch nicht den Anderen, die ggf. gleiche Probleme haben...

Hallo Kater-Mikesch,

irgendwie hab´ich grad das Gefühl dass wir aneinander vorbeireden.
Ich habe doch geschrieben:



es ging hier auch nicht um mich sondern um meine Kollegin,auch ehemals Postbänkerin,verschachert an DPAG.

Hüft-OP,3 Monate Krankenstand ( inklusive REHA ),soll jetzt auf Anraten ihres Orthopäden mit der Wiedereingliederung beginnen.
Personalchef bietet ihr statt dessen an ihren Jahresurlaub zu nehmen,da ihre vorherige Dienststelle sie nicht gebrauchen kann wenn sie nur eingeschränkt arbeitet und auch noch ihren Jahresurlaub zu kriegen hat.

Macht ihr Druck indem er ihr mit einem ´schlechteren´Arbeitsplatz ´droht´,( Amazonpakete Bochum),Mit einer frischoperierten künstlichen Hüfte soll sie schwere Pakete ausliefern...


ist das nicht genug Input?

will mich doch mit euch nicht zerstreiten... :D hab´halt bissle Bange dass hier jemand mitliest und dann 1+1 zusammen zählt.Ok,dann sollte ich das Schreiben hier gänzlich lassen...

Grüssle

PT
Kater-Mikesch
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Posttussi,

der behandelnde Arzt legt dem Arbeitgeber einen Wiedereingliederungsplan vor - bei Schwerbehinderten muss der AG diesem zustimmen...wenn nicht, dann kann er für die Rechtsfolgen haftbar gemacht werden...
Wenn du bzw. dein Arzt dem Chef einen Wiedereingliedungsplan vorlegst, dann stimmt er zu oder nicht - anstatt für die st. WE Urlaub anzubieten geht nicht...

Aber das kann dir neben der SBV auch der BR mitteilen...der BR muss darauf achten, dass der AG die geltenden Gesetz einhält...

Es bringt aber hier auch nicht viel, wenn man dir die gesetzliche Lage mitteilt...wenn du immer mit dem Argument kommst, mein oder von mir aus auch ihr Chef droht, kann man sowieso schreiben was mal will...


Es besteht keine Pflicht den Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt zu nehmen - der Resturlaub muss nur bis zum Ende des Jahres abgegolten sein...wenn Krankheit dazwischen kommt, dann natürlich nicht...

Der Vorges
Posttussi
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Posttussi,


Es bringt aber hier auch nicht viel, wenn man dir die gesetzliche Lage mitteilt...wenn du immer mit dem Argument kommst, mein oder von mir aus auch ihr Chef droht, kann man sowieso schreiben was mal will...



Der Vorges
Guten Morgen Kater-Mikesch :)

ich versteh´schon was Du meinst...

kann mir eigentlich auch egal sein,es ist ´ihr Ding´! ich bin ja sowieso bald weg aus diesen ´Saftladen´...

sie hat sich übrigens entschieden und nimmt erstmal die Wiedereingliederung in Anspruch.Und prompt wird ihr nun ihr bisheriger Arbeitsplatz genommen und sie weiss nicht wo er ist und was für eine Tätigkeit damit verbunden ist.

Das Ganze läuft darauf hinaus sie rauszumobben.3 Jahre hat sie noch vor sich um dann ohne Abschlag in Ruhestand geh´n zu können.Ob sie das schaffen wird ist fraglich?

Die DPAG hat uns von der PB/Intersev zwar übernommen aber vor dem Hintergrund uns schnellstmöglich in den Ruhestand abzuschieben.
Und alles ist rechtens...

aber was nutzt mein Gejammer wegen dieser Machenschaften? ist eh gelaufen... :(

Einen schönen Tag und ein Grüssle

PT
Kater-Mikesch
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das Problem ist, dass dies die Post oder auch immer wieder die Telekom nicht interessiert...

Dort werden Teile von Unternehmen verkauft, deren einzigster Auftrag es ist die Angestellten loszuwerden...1 Jahr nach einem Betriebsübergang bist du bei der privaten Firma Freiwild...die Beamten haben zwar eine etwas komfortable Situation, aber da ist es auch absehbar, dass einige/viele unter diesen Arbeitsbedingungen das Handtuch werfen...

Ich möchte ja keine Wahlwerbung machen, aber mit CDU/FDP wird sich daran auch nichts ändern - siehe Werkverträge, die für diese Regierung kein Problem ist...
Siehe Mindestlohn - der von der SPD mehr schlecht als Recht kopiert wird als Lohnuntergrenze...
So lange es in Deutschland noch Unternehmen gibt, die auf Kosten der Steuerzahler einene Menschen so schlecht bezahlen, dass dieser bei einem Vollzeitjob nicht von der Arbeit leben kann und dies auch noch fördern, so lange werden es Post und Telekom auch leicht haben, unliebsames AN und Beamte aus dem Unternehmen zu drängen...

Dann muss man halt am Wahltag an der richtigen Stelle das Kreuz machen...
Posttussi
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Re: Statts Wiedereingliederung Jahresurlaub nehmen

Beitrag von Posttussi »

Kater-Mikesch hat geschrieben:
Dann muss man halt am Wahltag an der richtigen Stelle das Kreuz machen...
ja ja die richtigeStelle...welche soll das denn sein?

gestern Abend kam bei Günter Jauch eine interessante Sendung zu dem Thema Werksverträge, Billiglohnland etc...