folgender Sachverhalt (Ortsangaben stimmen mit der Wahrheit nicht überein) liegt vor. Es ist etwas kompliziert, falls Fragen da sind, bitte fragen.
- Bundesbeamter --> somit TGV, BRKG sowie BUKG
Wohnhaft (melderechtlich); keine Wohnung im Sinne des § 10 (3) Hannover
Dienstort/Schlafort (Aufenthalt erfolgt aus ausbildungsbedingten Gründen): Hamburg (liegt somit nicht im Einzugsgebiet zu Hannover).
In Hamburg wurde mir Unterkunft seitens des DIenstherrn bereitgestellt, die ich auch nutzte.
Im Rahmen der Ausbildung wurde ich nach Kiel abgeordnet. Die Dienststelle in Kiel hat mich gleichzeitig nach Hannover abgeordnet, da dort ne Außenstelle ist.
In Hannover habe ich bei meinen Eltern übernachtet, ist ja auch logisch und habe Trennungsgeld und Trennungsübernachtungsgeld geltend gemacht, dies wurde jedoch abgelehnt, da ich ja an meinen Wohnort übernachtet habe.
Aber gemäß den VwV zum BRKG ist der Wohnort der Ort, an dem der Dienstreisende eine Wohnung besitzt. Ich habe aber keine Wohnung in Hannover.
Mein Dienstherr folgt meiner Ansicht nicht und geht sogar auf § 7 BGB (ja BGB, ein wenig ungewöhnlich im öD :p) ein und sagt Wohnort = Wohnsitz = Wohnung.
Was hält ihr davon?
Wie gesagt, falls Fragen da sind bitte fragen. ich weiß, dass es ein wenig kompliziert ist. Aber alles bei uns ist kompliziert
