Verwaltungsverfahren/Widerspruch
Verfasst: 7. Jun 2013, 12:09
Hallo*,
da ich in diesem Thema nicht sehr sattelfest bin, bitte ich um Eure Mithilfe.
Ich bin als kommunaler Beamter momentan in ein JC abgeordnet worden, in dem der GF die Personalhoheit hat.
Im Januar diesen Jahres stellte ich einen Antrag auf 2 Tage Telearbeit pro Woche; die speziell für dieses JC geschlossene DV Telearbeit gibt das jedenfalls her.
Im Februar diesen Jahres erhielt ich dann eine Antwort auf meinen Antrag in Form einer "Teilablehnung" (ein Tag wurde gewährt). Dieser Bescheid enthielt keinerlei Rechtsmittelbelehrung. Ich ging darauf mit unserer Gleichstellungsbeauftragten dagegen in den Widerspruch, es erfolgte wiederum eine Ablehnung (nicht an mich, nur an die GleiB). Als die GleiB auch hierauf einen Einspruch schrieb, kam das Ganze zur endgültigen Entscheidung vor die Trägerversammlung, welche ebenfalls ablehnte. Einen Bescheid darüber oder etwas ähnliches habe ich nicht bekommen, lediglich die mündliche Übermittlung der Ablehnung meines Antrags.
Soweit der Sachverhalt und nun meine Fragen dazu: Kann ich, und wenn ja was, noch etwas gegen diese Entscheidung unternehmen? Verwaltungsverfahren? Oder ist nun für mich als Beamten der Weg zu Ende?
Ich danke für Eure Zeit und eventuelle Hilfe. Wenn noch Ergänzungen zur Beantwortung gebraucht werden, dann werde ich gerne ergänzend beisteuern, was noch fehlt.
Viele Grüße,
Sturmtief
da ich in diesem Thema nicht sehr sattelfest bin, bitte ich um Eure Mithilfe.
Ich bin als kommunaler Beamter momentan in ein JC abgeordnet worden, in dem der GF die Personalhoheit hat.
Im Januar diesen Jahres stellte ich einen Antrag auf 2 Tage Telearbeit pro Woche; die speziell für dieses JC geschlossene DV Telearbeit gibt das jedenfalls her.
Im Februar diesen Jahres erhielt ich dann eine Antwort auf meinen Antrag in Form einer "Teilablehnung" (ein Tag wurde gewährt). Dieser Bescheid enthielt keinerlei Rechtsmittelbelehrung. Ich ging darauf mit unserer Gleichstellungsbeauftragten dagegen in den Widerspruch, es erfolgte wiederum eine Ablehnung (nicht an mich, nur an die GleiB). Als die GleiB auch hierauf einen Einspruch schrieb, kam das Ganze zur endgültigen Entscheidung vor die Trägerversammlung, welche ebenfalls ablehnte. Einen Bescheid darüber oder etwas ähnliches habe ich nicht bekommen, lediglich die mündliche Übermittlung der Ablehnung meines Antrags.
Soweit der Sachverhalt und nun meine Fragen dazu: Kann ich, und wenn ja was, noch etwas gegen diese Entscheidung unternehmen? Verwaltungsverfahren? Oder ist nun für mich als Beamten der Weg zu Ende?
Ich danke für Eure Zeit und eventuelle Hilfe. Wenn noch Ergänzungen zur Beantwortung gebraucht werden, dann werde ich gerne ergänzend beisteuern, was noch fehlt.
Viele Grüße,
Sturmtief