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Mal wieder Regelbeurteilungen

Verfasst: 5. Jun 2013, 13:59
von Rudi_Regenbogen
Hallo,
grade stand meine Beurteilung an, welche bei uns alle drei Jahre gemacht wird. Ich habe seit der letzten Beurteilung 25 Monate in einer obersten Bundesbehörde und 14 Monate in einer nachgeordneten Behörde gearbeitet. Meine Beurteilungen sind sehr unterschiedlich. Für die Zeit in der obersten Bundesbehörde habe ich insgesamt sieben mal die Note "A" und den Rest "B" erhalten. Für die kürzere Zeit in der oberen Bundesbehörde, in die ich abgeordnet bin (bis dato ohne Ziel der Versetzung) habe ich vom Erstbeurteiler drei "C" und den Rest "B"-Bewertungen erhalten. Der Schlussbeurteiler, der eigentlich am wenigsten mit mir und meiner Arbeit zu tun hat, benotete folgendermaßen:
1 x "A", 4 x "C" und den Rest mit "B". In einem Punkt, in dem ich ein "A" und ein "B" bekam wurde ich sogar auf ein "C" herabgestuft. In der Begründung des Schlussbeurteiler stand, dass die Zeit in der obersten Bundesbehörde angemessen in sein Urteil eingeflossen sei.

24 Monate: 7 x "A", 11 x "B"
14 Monate: 15 x "B", 3 x "C"
Endbeurteilung: 1 x "A", 12 X "B", 4 x "C"

Ich finde diese Beurteilung nicht OK: Was meinen Sie / meint Ihr dazu?

Was soll ich machen? Diese Beurteilung akzeptieren oder dagegen angehen?

Gruß

Rudi

Re: Mal wieder Regelbeurteilungen

Verfasst: 5. Jun 2013, 17:25
von Conny
Ich würde es einfach schlucken.
Es wird DIch nicht mehr motivieren, wenn Du erfährst, wie wenig Du dagegen machen kannst.

Gruß

Re: Mal wieder Regelbeurteilungen

Verfasst: 5. Jun 2013, 17:38
von Anstaltszauber
Rudi_Regenbogen hat geschrieben: 24 Monate: 7 x "A", 11 x "B"
14 Monate: 15 x "B", 3 x "C"
Endbeurteilung: 1 x "A", 12 X "B", 4 x "C"

Ich finde diese Beurteilung nicht OK: Was meinen Sie / meint Ihr dazu?

Was soll ich machen? Diese Beurteilung akzeptieren oder dagegen angehen?
Wirklich was dagegen machen kann man nicht. Gehst Du dagegen vor, besteht die Gefahr, daß Du mittel- bis langfristig "verbrannt" bist, was sich auf Deinen weiteren Berufsweg nachteilig auswirken kann. Andererseits ist es ein gutes Gefühl, Dinge nicht einfach nur hinzunehmen, sondern zu versuchen, steuernd einzugreifen.

Ich halte die Beurteilung tatsächlich für wenig schlüssig. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann warst Du erst bei einer obersten und dann bei einer oberen Bundesbehörde. Das riecht nach Rezenzeffekt. Wahrscheinlich vermutet der Schlußbeurteiler, daß die erste Beurteilung eine Gefälligkeitsbeurteilung war oder er hat mehr Zutrauen zum zweiten Beurteiler (weil er ihn persönlich kennt etc.). Wenn Du noch einen guten Draht zum Beurteiler bei der obersten Bundesbehörde hast, dann frage ihn doch, ob der Schlußbeurteiler ihn kontaktieren darf. Biete dies dann dem Schlußbeurteiler an: "X. vom Ministerium ist gerne bereit, ihnen meine Aufgaben und Leistungen dort noch einmal darzustellen."
Im übrigen warst Du doppelt solange bei der obersten wie bei der oberen Bundesbehörde und man darf vermuten, daß Tätigkeiten bei einer obersten Bundesbehörde anspruchsvoller sind.

Aus gegebenem Anlaß: Ich verwende das generische Maskulinum in meinen Texten, damit sind alle denkbaren und undenkbaren Geschlechter erfaßt, es soll keiner diskriminiert werden.

Gruß aus der Anstalt.