Hallo,
meine Situation ist folgende:
Ehemann Angestellter privat versichert
Ehefrau (wird verbeamtet, BUND) freiwillig gesetzlich versichert
2 Kinder
1. Was ist mit den "alten" Rentenversicherungsbeiträgen, wenn die Frau erst mit ca. 40 verbeamtet wird?
2. Müssen die Kinder auf der Lohnsteuerkarte der Frau stehen oder muss sie das Kindergeld für beide Kinder bekommen um "Zuschläge" zu bekommen?
3. Kann es Sinn machen, Ehefrau freiwillig gesetzlich versichern zu lassen statt privat?
4. Kann Sie Riesterrente weitermachen?
5. Wenn man so spät verbeamtet wird, hat es "große" Auswirkungen auf die Rente?
6. Was, wenn man z.b. in 10 Jahren wieder in die freie Wirtschaft wechselt? Bekommt man für die 10 Beamtenjahre irgendwie eine Annerkennung für die Rente?
7. Worauf muss man noch achten?
Vielen Dank.
Verbeamtung Fragen über Fragen
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Re: Verbeamtung Fragen über Fragen
Hallo futurebeamter,
bisher hat Dir ja noch niemand von den "Fachleuten" aus dem Forum geantwortet. Daher hier meine laienhaften Antworten, ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit!
bisher hat Dir ja noch niemand von den "Fachleuten" aus dem Forum geantwortet. Daher hier meine laienhaften Antworten, ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit!
- 1. Der bisher erworben Rentenanspruch bleibt bestehen, sofern in der Vergangenheit mehr als 60 Monate Rentenversicherungspflichtbeiträge abgeführt worden sind. Der Rentenanspruch wird wird später mit der Pension verrechnet, sprich der Pension wird um den Rentenanspruch gekürzt.
- 2. Anspruch auf den Familienzuschlag hat derjenige, der das Kindergeld bezieht.
- 3. Ggf. ja, hängt aber von vielen persönlichen Faktoren ab (Besoldungshöhe, spätere Aufnahme des Ehemanns in die GKV-Familienversicherung, Vorerkrankungen der Familienmitglieder, etc.).
- 4. ja
- 5. Ja, ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung fließen der gesetzlichen Rentenversicherung keine Pflichtbeiträge mehr zu. Jedoch entsteht nach 5 Jahren im Beamtenverhältnis ein Pensionsanspruch. Sollte der Beamten vorher aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden (freiwillig, "Nichtbestehen der Probezeit" oder Eintritt der Dienstunfähigkeit) wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
- 6. siehe Punkt 5., ggf. wird es in Zukunft auch einen Anspruch auf sog. "Altersgeld", also eine Art Pension, geben (s. Link).
- 7. 1000 Dinge
! Grundsätzlich hat das Beamtenverhältnis - wie alles im Leben - nicht nur Vorteile.
Re: Verbeamtung Fragen über Fragen
Zu Frage 2.)
Der Mann ist Arbeitnehmer, also kein Beamter, Richter oder Soldat und bekommt somit keine Bezüge nach dem BBesG.
Da er das KiGe bekommt sollte er ja, laut J.Preston den FamZuschlag bekommen, das geht jedoch nicht, da er keine Bezüge bekommt.
Demnach bekommst du auch den FamZuschlag, obwohl dein Mann das KiGe bekommt. Falls nicht, was ich mir nicht vorstellen kann, beantragst du das KiGe
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Der Mann ist Arbeitnehmer, also kein Beamter, Richter oder Soldat und bekommt somit keine Bezüge nach dem BBesG.
Da er das KiGe bekommt sollte er ja, laut J.Preston den FamZuschlag bekommen, das geht jedoch nicht, da er keine Bezüge bekommt.
Demnach bekommst du auch den FamZuschlag, obwohl dein Mann das KiGe bekommt. Falls nicht, was ich mir nicht vorstellen kann, beantragst du das KiGe

Re: Verbeamtung Fragen über Fragen
Da steht ja schon einiges daher nur ergänzende Gedanken.
Wir hatte vor einigen Jahren eine große Umwandlungswelle AN > Beamter durchgeführt und da gab es einige Probleme, die man beachten sollte.
Anfänglich war die Freude auf die mögliche Verbeamtung groß, doch relativierte sich das schnell, weil es sich nicht für jeden positiv rechnete.
Grundsätzlich konnte man sagen: Je Älter, desto schwieriger.
Deutliche Probleme gab es in der Anrechnung anerkennbarer Zeiten. Da gab es deutlich Frust, weil Vieles halt nicht angerechnet wurde.
Auch nach dem ersten Kontakt mit der privaten Krankenversicherung kam die Ernüchterung. Das muss man unbedingt frühzeitig abklären.
Das Kind würde ich zur Frau nehmen. Das vereinfach einige Dinge in der Praxis.
Zu dem Wechsel in 10 Jahren möchte ich nur schmunzeln. 40 + 10 = 50. Mit 50 mußt Du für die freie Wirtschaft aber schon was ganz Besonderes sein, dass Du da noch von Interesse wärst. Sollte dieser Gedanke einen realen Hintergrund haben, würde ich die Verbeamtung lassen.
Gruß
Wir hatte vor einigen Jahren eine große Umwandlungswelle AN > Beamter durchgeführt und da gab es einige Probleme, die man beachten sollte.
Anfänglich war die Freude auf die mögliche Verbeamtung groß, doch relativierte sich das schnell, weil es sich nicht für jeden positiv rechnete.
Grundsätzlich konnte man sagen: Je Älter, desto schwieriger.
Deutliche Probleme gab es in der Anrechnung anerkennbarer Zeiten. Da gab es deutlich Frust, weil Vieles halt nicht angerechnet wurde.
Auch nach dem ersten Kontakt mit der privaten Krankenversicherung kam die Ernüchterung. Das muss man unbedingt frühzeitig abklären.
Das Kind würde ich zur Frau nehmen. Das vereinfach einige Dinge in der Praxis.
Zu dem Wechsel in 10 Jahren möchte ich nur schmunzeln. 40 + 10 = 50. Mit 50 mußt Du für die freie Wirtschaft aber schon was ganz Besonderes sein, dass Du da noch von Interesse wärst. Sollte dieser Gedanke einen realen Hintergrund haben, würde ich die Verbeamtung lassen.
Gruß
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- Tätigkeit: Versicherungsfachmann mit Schwerpunkt Öffentlicher Dienst.
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
Re: Verbeamtung Fragen über Fragen
Nein - Familienzuschlag erhält die Beamtin auch wenn der Ehemann (nicht öffentlicher Dienst) Kindergeld erhält.futurebeamter hat geschrieben:Hallo,
meine Situation ist folgende:
Ehemann Angestellter privat versichert
Ehefrau (wird verbeamtet, BUND) freiwillig gesetzlich versichert - 2 Kinder
2. Müssen die Kinder auf der Lohnsteuerkarte der Frau stehen oder muss sie das Kindergeld für beide Kinder bekommen um "Zuschläge" zu bekommen?
Wenn die Ehefrau in der PKV versicherbar ist (keine Krankheiten vorliegen) sollte eine Beihilfekonforme Krankenversicherung 70 % Beihilfe + Kinder 80 % Beihilfe preisgünstiger sein.3. Kann es Sinn machen, Ehefrau freiwillig gesetzlich versichern zu lassen statt privat?
Beitrag für eine 40 jährige Frau = ca. 250 €.
Sollte die Ehefrau in der GKV verbleiben, zahlt sie einen Beitragssatz von 14,9 % vom Bruttoeinkommen für die Krankenversicherung + 1,025 % für die Pflegeversicherung.
Bei einem Brutto-Gehalt von 2.500 € wären dies dann ca. 400 €
Ich vermute, dass die Kinder zur Zeit über den Ehemann privat krankenversichert sind - also dürfte man bei Umstellung der Tarife auf Beihilfe-Restkosten von 20 % Beiträge sparen.
ja - auch eine Beamtin ist unmittelbar zulageberechtigt.4. Kann Sie Riesterrente weitermachen? .
Auswirkungen hat eine Verbeamtung immer, denn die Versorgungsbezüge sind höher anzusiedeln als eine Rente - dies bedeutet, man hat dann im Alter ein höheres Einkommen.5. Wenn man so spät verbeamtet wird, hat es "große" Auswirkungen auf die Rente?
Entweder man wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder erhält ein Altersgeld6. Was, wenn man z.b. in 10 Jahren wieder in die freie Wirtschaft wechselt? Bekommt man für die 10 Beamtenjahre irgendwie eine Annerkennung für die Rente? .
Sollte man nach einigen Jahren in die freie Wirtschaft wechseln (vor dem 55. Lebensjahr) und ist man während der Beamtenzeit in der PKV7. Worauf muss man noch achten?
a) Einkünfte in der freien Wirtschaft über der JAEG - dann muss man sich in der PKV mit 100 % Leistung absichern.
b) Einkünfte unter der JAEG - dann muss man wieder in die GKV wechseln.
c) wenn der Wechsel ab dem 55. Lebensjahr kommt, muss man in der PKV bleiben mit 100 % Tarifen.
Gruß vom Steinbock
Re: Verbeamtung Fragen über Fragen
Aber auch nur im Idealfall. So pauschal würde ich diese Aussage nicht treffen. ich würde es zumindest nachrechnen lassen.Steinbock hat geschrieben:... denn die Versorgungsbezüge sind höher anzusiedeln als eine Rente - dies bedeutet, man hat dann im Alter ein höheres Einkommen.