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Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung

Verfasst: 4. Jun 2013, 10:01
von wesermeister
Moin zusammen!

Wie sieht es formaljuristisch aus...

Ist die bloße Einladung des Gesundheitsamtes zur amtsärztlichen Untersuchung bereits als Weisung zu Verstehen (das Gesundheitsamt ist theoretisch nicht weisungsberechtigt)?

Die Einladung erfolgte per normaler Post, wie verhält es sich, wenn der Empfänger behauptet die Einladung nicht erhalten zu haben?

Vielen Dank und einen sonnigen Tag!

Re: Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung

Verfasst: 4. Jun 2013, 10:39
von kreisverkehr
a) Die Einladung des Gesundheitsamtes als überprüfende Behörde basiert auf dem Untersuchungsauftrag des Dienstherrn (über diesen Vorgang solltest du seitens des Dienstherrn unterrichtet worden sein).
Reagierst du nicht, dann meldet das Gesundheitsamt an den Dienstherrn dass eine Reaktion des Beamten ausbleibt. Der Dienstherr leitet weitere Schritte ein.

b) Falls du behauptest die Post nicht erhalten zu haben oder keine Reaktion von dir erfolgt, kommt der nächste Schriftsatz förmlich per Postzustellungsurkunde (gelber Briefumschlag).

Re: Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung

Verfasst: 4. Jun 2013, 10:47
von ich bins
Moin,

was willst Du genau wissen ? Ob man die Einladung verzögern kann ?

Die Einladung geschieht wahrscheinlich aufgrund eines Auftrags vom Dienstherrn oder Versorgungsamtes,
....da gilt es natürlich zu schauen welches Interesse Du hast ?

Klar kann der Empfänger behaupten die Einladung nicht erhalten zu haben...

bloß mit welchem Sinn ? ...macht nicht den besten Eindruck um Zeit hinauszuzögern

....da kann man aus meiner Sicht eher den Termin aus anderem wichtigen Grund verschieben..

Gruß

Re: Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung

Verfasst: 4. Jun 2013, 14:14
von wesermeister
Ja, ich möchte den Termin verzögern.

Ich war schon mehrfach beim AA, aber der Dienstherr folgt einfach den Empfehlungen im Gutachten nicht.

Da mein behandelnder Arzt im Urlaub ist, würde ich gerne abwarten bis er wieder da ist um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Und ehrlich gesagt, fällt mir kein "wichtiger" Grund ein den Termin zu verschieben.

Muss ich überhaupt einen Grund nennen oder rufe ich das Gesundheitsamt einfach an und sage den Termin ab, mit dem Hinweis,das eine erneute Terminvergabe nicht vor dem X.XX.XXX efolgen soll.

Re: Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung

Verfasst: 4. Jun 2013, 16:53
von schäferhund
wesermeister hat geschrieben:Ich war schon mehrfach beim AA, aber der Dienstherr folgt einfach den Empfehlungen im Gutachten nicht.
Der Dienstherr muss den Empfehlungen des AA nicht folgen. Notfalls solltest Du einen erfahren Anwalt nehmen.
wesermeister hat geschrieben:Da mein behandelnder Arzt im Urlaub ist, würde ich gerne abwarten bis er wieder da ist um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ok, das ist verständlich. Normalerweise sollte der / die AA dies auch verstehen. Es geht schließlich um Deine Gesundheit und Deine weitere beruflich Zukunft.
wesermeister hat geschrieben:Und ehrlich gesagt, fällt mir kein "wichtiger" Grund ein den Termin zu verschieben.
Mein Nachbar verschob den Termin mit dem Hinweis, dass sein bester Freund gerade an diesem Tag beerdigt wird. Als Nachweis brachte er sogar die Todesanzeige aus der Zeitung mit, aber danach wurde nicht gefragt.

Gruß vom Schäferhund

Re: Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung

Verfasst: 5. Jun 2013, 10:30
von wesermeister
So, habe den Termin abgesagt, da ich vorher noch mit mit meinem behandelnden Facharzt sprechen muss.
Geht hoffentlich alles glatt.