Hallo.
In den neuen Bundesländern ist die Besoldung immer noch unter aller Sau!
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ?? Schon das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt das die (Sarkassmus ein) Ossis nicht mehr Besoldung benötigen !! (Sarkassmus aus)
Dem wurde ja nun endlich ein Riegel vorgeschoben oder ?
§ 1 AGG Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Frage nun
und hier werde ich wieder Sarkasstisch (nicht bös sein ):
Warum klagt ihr Ossis nicht auf gleiche Besoldung da ein eklatanter Verstoß gegen § 7 AGG vorliegt ?? (Zumindest die Bundesbeamten)
Oder bin ich (da ja nur Obersekretär) zu dumm die rechtlichen Spitzfindigkeiten zu erkennen ???
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Den Ostfriesen darf man nicht Ostfriesen nennen und den Negerkuss nicht mehr Neger,
drum schalt ich gleich den Anwalt ein denn das AGG das kennt ein jeder . . .
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eure
arme Sau
Ostbeamte = Bezahlung wie im Osten und keinen störts ??
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Ostbeamte = Bezahlung wie im Osten und keinen störts ??
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- Mikesch
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Re: Ostbeamte = Bezahlung wie im Osten und keinen störts ??
Ne, bisse nich...arme Sau hat geschrieben:Oder bin ich (da ja nur Obersekretär) zu dumm die rechtlichen Spitzfindigkeiten zu erkennen ???
Das § 1 AGG zieht nicht, da es bei der Ungleichbehandlung ja nicht um die ethnischen Herkunft geht, sondern um den Wohnort.
Manche "Ossis" waren so schlau und haben sich vor ihrer Bewerbung einen Wohnort im "Westen" zugelegt.
cu,
Mikesch
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Re: Ostbeamte = Bezahlung wie im Osten und keinen störts ??
Mit dem Wohnort hat das gar nix zu tun, sondern mit der Dienststelle, die muss im goldenen Westen sein.Mikesch hat geschrieben:Ne, bisse nich...arme Sau hat geschrieben:Oder bin ich (da ja nur Obersekretär) zu dumm die rechtlichen Spitzfindigkeiten zu erkennen ???
Das § 1 AGG zieht nicht, da es bei der Ungleichbehandlung ja nicht um die ethnischen Herkunft geht, sondern um den Wohnort.
Manche "Ossis" waren so schlau und haben sich vor ihrer Bewerbung einen Wohnort im "Westen" zugelegt.
cu,
Mikesch
Re: Ostbeamte = Bezahlung wie im Osten und keinen störts ??
... Das ist nicht ganz korrekt.Mikesch hat geschrieben:Ne, bisse nich...arme Sau hat geschrieben:Oder bin ich (da ja nur Obersekretär) zu dumm die rechtlichen Spitzfindigkeiten zu erkennen ???
Das § 1 AGG zieht nicht, da es bei der Ungleichbehandlung ja nicht um die ethnischen Herkunft geht, sondern um den Wohnort.
Manche "Ossis" waren so schlau und haben sich vor ihrer Bewerbung einen Wohnort im "Westen" zugelegt.
cu,
Mikesch
In Berlin ist der Ort der Ernennung zum Beamten entscheidend.
Der Deutsche Bundestag liegt in Tiergarten und das ist im Westteil. Jedoch die Verwaltung in Mitte. Das ist im Osten. Jeder, der sich dort in der Verwaltung bewirbt, egal ob als Saaldiener oder als Sekreträrin, der bekommt als Angestellter BAT-Ost, weil der Sitz der Verwaltung im Osten liegt. Das kann man auch an den Stellenausschreibungen erkennen. So haben das auch die ganzen Ministerien gemacht.
Bei der Berliner Polizei ist das genau so. Der Polizeipräsident sitzt am Platz der Luftbrücke 6. Wer aber in dem Teil des Polizeipräsidiums ernannt wird, der im Osten liegt, also in der Otto-Braun-Str. 27 (ehemaliges Ost-Polizeipräsidium) der bekommt auch Ost-Gehalt bzw. -besoldung. Dort befindet sich nämlich die Zentrale Serciceeinheit (ZSE) Das ist die Personalverwaltung. Das BKA hat ja inzwischen auch eine Außenstelle in Berlin-Treptow, was im Osten liegt. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Bewerber aus den alten Bundesländern dann immer in Wiesbaden oder Meckenheim ernannt werden und die aus dem Osten in Berlin-Treptow.