Re: Schöffentätigkeit als Teilzeitbeamter
Verfasst: 31. Mai 2013, 21:00
Ich verstehe dein Problem mit dem Zeitausgleich nicht.
Aber hier steht eigentlich alles:
http://www.schoeffen.net/ehrenamtliche- ... chaedigung
Dein Schöffeneinsatz ist eigentlich Arbeitszeit, wenn er in die Arbeitszeit fällt.
Hast du Verdienstausfall, dann entschädigt das Gericht.
In keinem Fall musst du Einsatzzeit nacharbeiten.
Fällt der Einsatz nicht in die Arbeitszeit, dann entschädigt dich das Gericht wie eine Hausfrau /Hausmann.
Als Schöffe bekommt man eigentlich einen Einsatzplan für ein Jahr vom Gericht.
Mehr als 10 Termine pro Jahr hatte ich noch nie.
Aber hier steht eigentlich alles:
http://www.schoeffen.net/ehrenamtliche- ... chaedigung
Dein Schöffeneinsatz ist eigentlich Arbeitszeit, wenn er in die Arbeitszeit fällt.
Hast du Verdienstausfall, dann entschädigt das Gericht.
In keinem Fall musst du Einsatzzeit nacharbeiten.
Fällt der Einsatz nicht in die Arbeitszeit, dann entschädigt dich das Gericht wie eine Hausfrau /Hausmann.
Als Schöffe bekommt man eigentlich einen Einsatzplan für ein Jahr vom Gericht.
Mehr als 10 Termine pro Jahr hatte ich noch nie.