Ich bekomme zur Zeit die Mindestversorgung, da meine erarbeitete Pension abzüglich der 10,8% knapp unter der Mindestversorgung liegt. Ich bin 59 Jahre alt und bekomme mit 65 Jahren noch eine kleine Rente. Ich habe bei einer Kommune in NRW gearbeitet und bin mit A8 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gegangen.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um eine vorübergehende Erhöhung der Bezüge zu erhalten?
LG
Sheela
Mindestvers. und vorübergehende Erhöhung der Bezüge
Moderator: Moderatoren
Re: Mindestvers. und vorübergehende Erhöhung der Bezüge
Warum sollte die kleine Rente erst mit 65 Jahren möglich sein ?
Bitte hier einmal nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... aelle.html
Gruß vom Steinbock
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Gruß vom Steinbock