Fragen zum Ruhestand / Ausscheiden
Verfasst: 25. Mai 2013, 11:43
Ich schreibe derzeit eine Arbeit und benötige ein paar Meinungen für ein besseres Verständnis.
1. Ich habe gelesen, dass früher Beamte häufig in den vorzeitigen Ruhestand gegangen sind. Diese Behauptung entspricht sicher auch dem öffentlichen Bild der Bevölkerung. Aber kann man nicht erst ab dem 63. Lj in den Ruhestand gehen? War das früher anders / einfacher?
2. Ein Beamter, der bspw. 50 ist, kann doch nur in den (vorzeitigen) Ruhestand, wenn dieser dienstunfähig ist, oder?
3. Beamte können eine Entlassung verlangen (vgl. § 23 I Nr. 4 BeamtStG). Steht dem irgendetwas im Wege, oder entspricht dies im groben einer "Kündigung"?
Vorwiegend soll es um den typischen Verwaltungsbeamten (...beamtin) gehen.
1. Ich habe gelesen, dass früher Beamte häufig in den vorzeitigen Ruhestand gegangen sind. Diese Behauptung entspricht sicher auch dem öffentlichen Bild der Bevölkerung. Aber kann man nicht erst ab dem 63. Lj in den Ruhestand gehen? War das früher anders / einfacher?
2. Ein Beamter, der bspw. 50 ist, kann doch nur in den (vorzeitigen) Ruhestand, wenn dieser dienstunfähig ist, oder?
3. Beamte können eine Entlassung verlangen (vgl. § 23 I Nr. 4 BeamtStG). Steht dem irgendetwas im Wege, oder entspricht dies im groben einer "Kündigung"?
Vorwiegend soll es um den typischen Verwaltungsbeamten (...beamtin) gehen.