Ich schreibe derzeit eine Arbeit und benötige ein paar Meinungen für ein besseres Verständnis.
1. Ich habe gelesen, dass früher Beamte häufig in den vorzeitigen Ruhestand gegangen sind. Diese Behauptung entspricht sicher auch dem öffentlichen Bild der Bevölkerung. Aber kann man nicht erst ab dem 63. Lj in den Ruhestand gehen? War das früher anders / einfacher?
2. Ein Beamter, der bspw. 50 ist, kann doch nur in den (vorzeitigen) Ruhestand, wenn dieser dienstunfähig ist, oder?
3. Beamte können eine Entlassung verlangen (vgl. § 23 I Nr. 4 BeamtStG). Steht dem irgendetwas im Wege, oder entspricht dies im groben einer "Kündigung"?
Vorwiegend soll es um den typischen Verwaltungsbeamten (...beamtin) gehen.
Fragen zum Ruhestand / Ausscheiden
Moderator: Moderatoren
Re: Fragen zum Ruhestand / Ausscheiden
Da stimme ich dir natürlich zu. Aber für mich ist auch interessant, wie solche Sätze entstehen:
Gab es bspw. vor 20 Jahren noch andere Antragaltersgrenzen als heute?Ein vorzeitiger Ruhestand für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst war noch bis vor einigen Jahren sehr beliebt...
Re: Fragen zum Ruhestand / Ausscheiden
*** Und damit ist alles gesagt, danke. Mod --- closed ***dibedupp hat geschrieben:Vielleicht solltest du einfach mal das Bundesbeamtengesetz lesen. Da steht alles drin.
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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