Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

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Conny
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Conny »

Runner hat geschrieben:Reicht denn die Behauptung des Dienstherrn "der Mann macht seine fachliche Arbeit top, allerdings ist er ein Einzelgänger " überhaupt aus, um Ihn aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zu entlassen ?
Mit der Begründung bringt man sich in den strafrechtlichen Fokus des Staatsanwaltes, wenn der den Tod des durch Lachkrämpfe ums Leben gekommenen Richter vom Verwaltungsgericht untersucht. ;) ;)

Das reicht IMHO noch nicht mal für eine Verlängerung der Probezeit.
Runner
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Runner »

Conny hat geschrieben:
Runner hat geschrieben:Reicht denn die Behauptung des Dienstherrn "der Mann macht seine fachliche Arbeit top, allerdings ist er ein Einzelgänger " überhaupt aus, um Ihn aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zu entlassen ?
Mit der Begründung bringt man sich in den strafrechtlichen Fokus des Staatsanwaltes, wenn der den Tod des durch Lachkrämpfe ums Leben gekommenen Richter vom Verwaltungsgericht untersucht. ;) ;)

Das reicht IMHO noch nicht mal für eine Verlängerung der Probezeit.
Genau aus diesem Grund (angeblich Einzelgänger) wurde dem Beamten auf Probe erörtert, dass dessen Probezeit verlängert wird........ :shock:
Fachlich sei man aber mit Ihm sehr zufrieden, Originalton "top zufrieden" !

Das ist doch dann reine Willkür in meinen Augen, jemanden durch solch eine Beurteilung zu schikanieren.

Muss diese Beurteilung von dem Beamten auf Probe unterschrieben werden ?
Ich habe gelesen, dass er eine Gegendarstellung zu der dienstlichen Beurteilung abgegben kann, diese allerdings formlos in der Personalakte verschwindet.
Würde es Sinn machen, diese Gegendarstellung trotzdem einzureichen, evtl. für spätere gerichtliche Auseinandersetzungen ?

Mir geht es eigentlich nicht in den Kopf, wie man jemanden der fachlich als top bezeichnet worden ist und sich nichts zu schulden hat kommen lassen, nun plötzlich als "Einzelgänger" und nicht teamfähig dargestellt wird.

Zählt ein fachlicher sehr guter Beamter, der sich 100% auf seine Arbeit konzentriert, kerngesund ist, sich nichts zu schulden hat kommen lassen, nur weil er ein ruhiger Vertreter seiner Art ist und nicht gleich mit jedem private Sachen austauscht und ein Bier trinken geht als charakterlich nicht geeignet ?
Runner
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Runner »

dibedupp hat geschrieben:Ich bezweifle, dass diese einseitige Schilderung den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
tut sie aber leider......! :(

Wenn klare Verstöße gegen den Beamten auf Probe vorliegen würden, bräuchte es diesen Thread nicht.

Es wurde mit der Begründung "er wäre ein Einzelgänger und nicht teamfähig argumentiert".
Runner
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Runner »

Es geht darum ob der Dienstherr berechtigt ist, mit solch einer fadenscheinigen Begründung das Beamtenverhältnis rechtlich zu beenden.

Zu behaupten "Einzelgänger" stören den Betriebsfrieden ist in meinen Augen kein Grund das Beamtenverhältnis zu beenden.

Mir geht es hier einzig und allein um die rechtliche Situation !
Runner
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Runner »

Der Personalrat ist sehr gut befreundet mit dem Dienstellenleiter, von daher........ ( sind Nachbarn, gehen zusammen Angeln, etc.pp)

Von den wenigen Kollegen die zu einem halten, wurden die Schikanen gegen den Beamten auf Probe beobachtet und persönlich vorgetragen.

Bis zum heutigen Tage gibt es keinerlei Dienstverletzungen des Beamten auf Probe, lediglich seine ruhige Art und sein nicht "geselliges" Verhalten wird ihm vorgeworfen. Er hat mehrfach versucht Anschluss in der Gruppe zu finden, wird aber als der "Neue" nicht aufgenommen, er kann machen was er will.

Trotzdem bleibt der "schwarze Peter" an einem kleben. Es erweckt den Anschein, dass hier die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

Gerade deshalb weil es hier nicht mit rechten Dingen zugeht, fühlt sich der Betroffene mehr als verschaukelt, und möchte sich das nicht gefallen lassen.

Aus diesem Grunde wird hier nach Möglichkeiten gesucht, die diese reine Willkür unterbinden. Deshalb auch dieser Thread.

Das ist der wahre traurige Sachverhalt !!!
Steinbock
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Steinbock »

Florek hat geschrieben:Such dir eine aus! Ich schrub in der Zusatzversorgung erfolgt keine Nachversicherung! So mancher könnte bspw. auf die Idee kommen und meinen, daß man neben der Rentenversicherung auch in der Zusatzversorgung der Angestellten nachversichert werden würde, diesem wollte ich vorgreifen, daraus ergibt sich andererseits auch der Nachteil der Nachversicherung, denn würde es die Möglichkeit einer Nachversicherung in der Zusatzversorgung geben (was, wie wir ja festgestellt haben nicht der Fall ist), dann ergäbe sich aus der Nachversicherung kein so großer Nachteil mehr gegenüber den entsprechenden Pensionsansprüchen! Alle Klarheiten beseitigt?
Eine Zusatzversorgung gibt es nur für Angestellte.

Für entlassene Beamte gelten aber immer noch die Beamtengesetze und nicht der TVÖD bzw. BAT.

Erst nachdenken und dann erst schreiben ist manchmal besser.
Steinbock
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
Runner hat geschrieben:Der Personalrat ist sehr gut befreundet mit dem Dienstellenleiter, von daher........ ( sind Nachbarn, gehen zusammen Angeln, etc.pp)
Von den wenigen Kollegen die zu einem halten, wurden die Schikanen gegen den Beamten auf Probe beobachtet und persönlich vorgetragen.

Bis zum heutigen Tage gibt es keinerlei Dienstverletzungen des Beamten auf Probe, lediglich seine ruhige Art und sein nicht "geselliges" Verhalten wird ihm vorgeworfen. Er hat mehrfach versucht Anschluss in der Gruppe zu finden, wird aber als der "Neue" nicht aufgenommen, er kann machen was er will.

Trotzdem bleibt der "schwarze Peter" an einem kleben. Es erweckt den Anschein, dass hier die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

Gerade deshalb weil es hier nicht mit rechten Dingen zugeht, fühlt sich der Betroffene mehr als verschaukelt, und möchte sich das nicht gefallen lassen.

Aus diesem Grunde wird hier nach Möglichkeiten gesucht, die diese reine Willkür unterbinden. Deshalb auch dieser Thread.

Das ist der wahre traurige Sachverhalt !!!
In deiner Behörde gibt es also nur einen Dienststellenleiter, aber keinen Behördenleiter ?
außerdem nur einen Personalrat ?

Ein Kämpfer scheinst Du wirklich nicht zu sein.

Wenn Du der Meinung bist, dass man dir Unrecht tut - Kontaktaufnahme zum Behördenleiter, nimm noch einen anderen Personalrat zu dem Du Vertrauen hast mit ins Boot
und lasse dir die Informationen deiner Kollegen schriftlich bestätigen.

Viel Erfolg vom Steinbock
Florek
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Florek »

Steinbock hat geschrieben:
Florek hat geschrieben:Such dir eine aus! Ich schrub in der Zusatzversorgung erfolgt keine Nachversicherung! So mancher könnte bspw. auf die Idee kommen und meinen, daß man neben der Rentenversicherung auch in der Zusatzversorgung der Angestellten nachversichert werden würde, diesem wollte ich vorgreifen, daraus ergibt sich andererseits auch der Nachteil der Nachversicherung, denn würde es die Möglichkeit einer Nachversicherung in der Zusatzversorgung geben (was, wie wir ja festgestellt haben nicht der Fall ist), dann ergäbe sich aus der Nachversicherung kein so großer Nachteil mehr gegenüber den entsprechenden Pensionsansprüchen! Alle Klarheiten beseitigt?
Eine Zusatzversorgung gibt es nur für Angestellte.

Für entlassene Beamte gelten aber immer noch die Beamtengesetze und nicht der TVÖD bzw. BAT.

Erst nachdenken und dann erst schreiben ist manchmal besser.[/quote

Nein, erst lesen, dann nachdenken (und in Ihrem Fall bitte besonders gründlich, da dies offensichtlich nicht Ihre starke Seite zu sein scheint) und dann schreiben, so soll es sein.... :roll:
Florek
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Florek »

Florek hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:
Florek hat geschrieben:Such dir eine aus! Ich schrub in der Zusatzversorgung erfolgt keine Nachversicherung! So mancher könnte bspw. auf die Idee kommen und meinen, daß man neben der Rentenversicherung auch in der Zusatzversorgung der Angestellten nachversichert werden würde, diesem wollte ich vorgreifen, daraus ergibt sich andererseits auch der Nachteil der Nachversicherung, denn würde es die Möglichkeit einer Nachversicherung in der Zusatzversorgung geben (was, wie wir ja festgestellt haben nicht der Fall ist), dann ergäbe sich aus der Nachversicherung kein so großer Nachteil mehr gegenüber den entsprechenden Pensionsansprüchen! Alle Klarheiten beseitigt?
Eine Zusatzversorgung gibt es nur für Angestellte.

Für entlassene Beamte gelten aber immer noch die Beamtengesetze und nicht der TVÖD bzw. BAT.

Erst nachdenken und dann erst schreiben ist manchmal besser.
Nein, erst lesen, dann nachdenken und beides in Ihrem Fall bitte besonders gründlich, da dies offensichtlich nicht Ihre starke Seite zu sein scheint und dann erst dann schreiben, so soll es sein.... :roll:[/quote]
Thust
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Thust »

Steinbock hat die Aussage in Floreks Posting "In der Zusatzversorgung erfolgt keine Nachversicherung" nicht verstanden.

Gemeint war dass eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt und somit der entlassene ehemalige Beamte so gestellt wird, als wäre er die ganze Zeit Angestellter gewesen. In einem wichtigen Detail allerdings nicht: Die für Angestellte des öffentlichen Dienstes üblich Zusatzversorgung (VBL) wird nicht nachversichert!
Conny
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Conny »

Steinbock hat geschrieben:Wenn Du der Meinung bist, dass man dir Unrecht tut - Kontaktaufnahme zum Behördenleiter, nimm noch einen anderen Personalrat zu dem Du Vertrauen hast mit ins Boot
und lasse dir die Informationen deiner Kollegen schriftlich bestätigen.
Nach dem Hinweis auf den Mobbing-Thread hab ich auch dort mal nachgesehen. Irgendwie alles dubios. Also entweder ist das alles sehr einseitig dargestellt oder diese Behörde verdient echt die goldene Zitrone. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass eine Behörde so arbeitet.
Probezeiten mündlich festlegen. Grundlose Probezeitverlängerungen und haltlose Entlassungsandrohungen.

Und das mit 38.Wie muß man drauf sein, wenn man in dem Alter noch so hilflos ist und vor allem nicht schon aufgrund der Ausbildung selbst weiß, was zu tun ist. Da hinterfrage ich aber ernsthaft die Eignung zum Beamten. Da scheint ja wirklich gar nichts hängengeblieben zu sein.

Nimm Dir nen Anwalt für Verwaltungsrecht und mach mal Druck bevor das Schiff komplett untergegangen ist. Die Verlängerung der Probezeit scheint ja schon gelaufen zu sein, um da noch was zu machen. :cry:
Boah, und verringer mal die Dosis Valium. :?

Grrrrhhhh
Conny
Frauenpower
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Frauenpower »

tollpatschkoenigin hat geschrieben:zu 1 und 2: raus ist raus.. wenn du charakterlich nicht geeignet bist warum sollten die einen dann noch als Angestellten nehmen?

zu 3. kann ich nichts sagen..

Da stimme ich dir zu 100 % zu.
:)
Fette Henne
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Fette Henne »

@ Runner
Wenn du in diesem Laden wirklich weiter tätig sein willst, dann ist der Gang zum Anwalt angebracht.

Du hast ja an anderer Stelle von massivem Mobbing/Schikane incl. Androhung von körperlicher Gewalt berichtet ... wie stellst du dir denn in so einer Dienststelle eine berufliche Zukunft vor , wo du quasi nur beschäftigt wirst, weil du dir das per Anwalt / Gericht eingeklagt hast ?

Sicherlich ist das Gefühl , "vertrieben" zu werden , kein schönes, das kenne ich aus eigener Erfahrung , aber sei mal ehrlich dir selbst gegenüber :
Gehst du noch so gerne in die Arbeit , dass du dir und deiner Gesundheit das tagtägliche Schlachtfeld Dienststelle die kommenden Jahrzehnte antun willst ?
arti67
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von arti67 »

Sehe ich genauso wie Fette Henne.
Such Dir was anderes, denn ich glaube nicht, dass Du dort wirklich eine Zukunft hast. Zumindest keine, die Dir Spaß macht.
Selbst für den Fall, dass Du eine Klage vor dem VerwG gewinnst: was hast Du dann davon?
Lieber jetzt ein Ende mit Schrecken, als ein jahrelanger Schrecken ohne Ende.
Steinbock
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Steinbock »

Hallo Thust,

Es gibt keine Zusatzversorgung für entlassene Beamte, also war das Posting falsch.
Es gibt nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Man kann keine Äpfel (Beamte) mit Birnen (Angestellte des ÖD) vergleichen.

Gruß vom Steinbock
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