Conny hat geschrieben:Runner hat geschrieben:Reicht denn die Behauptung des Dienstherrn "der Mann macht seine fachliche Arbeit top, allerdings ist er ein Einzelgänger " überhaupt aus, um Ihn aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zu entlassen ?
Mit der Begründung bringt man sich in den strafrechtlichen Fokus des Staatsanwaltes, wenn der den Tod des durch Lachkrämpfe ums Leben gekommenen Richter vom Verwaltungsgericht untersucht.
Das reicht IMHO noch nicht mal für eine Verlängerung der Probezeit.
Genau aus diesem Grund (angeblich Einzelgänger) wurde dem Beamten auf Probe erörtert, dass dessen Probezeit verlängert wird........
Fachlich sei man aber mit Ihm sehr zufrieden, Originalton "top zufrieden" !
Das ist doch dann reine Willkür in meinen Augen, jemanden durch solch eine Beurteilung zu schikanieren.
Muss diese Beurteilung von dem Beamten auf Probe unterschrieben werden ?
Ich habe gelesen, dass er eine Gegendarstellung zu der dienstlichen Beurteilung abgegben kann, diese allerdings formlos in der Personalakte verschwindet.
Würde es Sinn machen, diese Gegendarstellung trotzdem einzureichen, evtl. für spätere gerichtliche Auseinandersetzungen ?
Mir geht es eigentlich nicht in den Kopf, wie man jemanden der fachlich als top bezeichnet worden ist und sich nichts zu schulden hat kommen lassen, nun plötzlich als "Einzelgänger" und nicht teamfähig dargestellt wird.
Zählt ein fachlicher sehr guter Beamter, der sich 100% auf seine Arbeit konzentriert, kerngesund ist, sich nichts zu schulden hat kommen lassen, nur weil er ein ruhiger Vertreter seiner Art ist und nicht gleich mit jedem private Sachen austauscht und ein Bier trinken geht als charakterlich nicht geeignet ?