Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

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Steinbock
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Steinbock »

Florek hat geschrieben:[Nein, erst lesen, dann nachdenken und beides in Ihrem Fall bitte besonders gründlich, da dies offensichtlich nicht Ihre starke Seite zu sein scheint und dann erst dann schreiben, so soll es sein.... :roll:
Auch wenn man solch einen Unsinn 2 mal schreibt, wird er nicht richtig.
Conny
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Conny »

arti67 hat geschrieben:Sehe ich genauso wie Fette Henne.
Ich sehe das aber ganz anders.

Kein Mensch wird ihn aus der Dienststelle prügeln oder ihm sonst etwas antun. Das ist doch völliger Blödsinn. EIn Beamter, der sich wehrt, den faßt man eher mit Samthandschuhen an.

Ich würde den Teufel tun und einfach die Jahre und die Option in den Wind schießen. Mit 38 sind die Perspektiven nun nicht mehr so optimal und in dem Alter hängt ja auch meist noch mehr dran als nun bei einem 20Jährigen.

Also ganz klar wehren! Wenn er die Urkunde in der Tasche hat, kann er in Ruhe entscheiden, was weiter notwendig ist.

Gruß
Conny
Thust
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Thust »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Thust,

Es gibt keine Zusatzversorgung für entlassene Beamte, also war das Posting falsch.
Es gibt nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Man kann keine Äpfel (Beamte) mit Birnen (Angestellte des ÖD) vergleichen.

Gruß vom Steinbock

Es gibt keine Zusatzversorgung für entlassene Beamte - und *genau das* hat der Poster auch geschrieben. Und zwar so dass es für den normalen Leser verständlich war.
Steinbock
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Steinbock »

Hallo Thust,

es gibt im nicht-öffentlichen Dienst nur noch bei großen Industrieunternehmen eine Zusatzversorgung z.B. IBM.
Ansonsten gibt es die Möglichkeit eine Betriebliche Altersversorgung abzuschließen.

Und warum soll man auf eine Zusatzversorgung überhaupt hinweisen die es gar nicht geben kann.

Ergänzend ging es hier um einen Beamten der entlassen wird und noch keine neue Beschäftigung gefunden hat.

Aber Du hast in so weit recht, man kann manchmal den größten Blödsinn schreiben und einige sind dann der Meinung es war richtig.

In diesem Sinne wünsch ich einen schönen Abend.

Gruß vom Steinbock
Thust
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Thust »

Steinbock, du verstehst (exemplarisch in diesem Falle) Dinge die mit etwas gutem Willen durchaus verstanden werden können, falsch. Und du beharrst auf deiner Meinung bis zum bitteren Ende. Beides Eigenschaften, die nicht unbedingt hilfreich sind.
egyptwoman
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von egyptwoman »

Conny hat geschrieben:Ich sehe das aber ganz anders.

Kein Mensch wird ihn aus der Dienststelle prügeln oder ihm sonst etwas antun. Das ist doch völliger Blödsinn. EIn Beamter, der sich wehrt, den faßt man eher mit Samthandschuhen an.

Ich würde den Teufel tun und einfach die Jahre und die Option in den Wind schießen. Mit 38 sind die Perspektiven nun nicht mehr so optimal und in dem Alter hängt ja auch meist noch mehr dran als nun bei einem 20Jährigen.

Also ganz klar wehren! Wenn er die Urkunde in der Tasche hat, kann er in Ruhe entscheiden, was weiter notwendig ist.
100% Zustimmung dazu, wo kommen wir denn da hin, wenn man nach gut dünken nur weil jemandem meine Nase nicht passt oder weil ich nicht mit jedem Duzfreund bin, mir eine charakterliche Nichteignung zu unterstellen und mir daraufhin mit Entlassung droht.
Allerdings muss ich auch sagen, mit 38 sollte man sich nicht mehr wie ein Schuljunge hin- und herschubsen lassen, sondern auch mal mit der Faust auf den Tisch hau´n. Du musst dir nicht alles gefallen lassen, denn du hast nicht nur Pflichten sondern auch Rechte genauso wie der Dienstherr auch Rechte hat aber auch Pflichten. Lass dich nicht klein kriegen und damit deinen Dienstherrn gewinnen, wenn du dann mal den BAL in der Tasche hast, kannst du dich immer noch umschauen ob du nicht irgendwo anders unterkommen kannst, im übrigen kann auch ein Beamter auf Probe ein Versetzungsgesuch einreichen, wenn die jetzige Dienststelle unzumutbar für ihn ist.
Viel Erfolg und komm aus deinem Schneckenhaus raus, denke soviel Selbstbewusstsein solltest du noch aufbringen denen die Stirn zu bieten, du wirst sogar sehen das man dann auch etwaige Mitstreiter findet die einen unterstützen.

egyptwoman
Anwaerter
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Anwaerter »

Hallo Runner,

Du fragst ja wie es weiter geht.

Du hast an deinem Amt eine Ausbildung oder ein Studium gemacht, dass nirgendwo anders anerkannt wird außer beim Dienst beim Staat. Die Scheine bei einem Studium werden auch von keiner anderen Hochschule anerkannt.

Du erhältst kein ALG I da der Dienstherr nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Du bekommst eventuell ein Problem mit der Krankenversicherung.

Du solltest schauen, dass du dich mit Händen und Füßen gegen diese Entlassung aus dem Dienst wehrst. Da du per Verwaltungsakt entlassen wirst ist es erst mal das einfachste Einspruch innerhalb eines Monats gegen diesen einzulegen.
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
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