Seite 1 von 1

Dienstunfähigkeit oder Antrag Schwerbehinderung

Verfasst: 23. Mai 2013, 11:01
von Woody1
Liebe Forumgemeinde,

ich rechne mit vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Das Verfahren läuft bereits. Die Minderung meiner Pension würde max. 10,8% (bin 60 Jahre) betragen.
Gleichzeitig habe ich jetzt einen Antrag auf Schwerbehinderteneigenschaft laufen. Grundsätzlich ist es ja so, dass keine Minderung der Pension eintritt, wenn ein GDB von 50 in meiner Altersklasse festgestellt wird. Wäre für mich natürlich günstiger. Ich würde dann selbstverständlich umgehend die Versetzung in den Ruhestand beantragen.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie ist die Situation bzw. was kann ich tun, wenn die Entscheidung durch die Dienststelle, also die Entlassung in den vorzeitigen Ruhestand, vor der Entscheidung oder gleichzeitig mit der Entscheidung des Versorungsamtes erfolgt.

Vielen Dank schon für Eure Hilfe.

Gruß
Woody1

Re: Dienstunfähigkeit oder Antrag Schwerbehinderung

Verfasst: 23. Mai 2013, 13:34
von Kater-Mikesch
Hallo Woody1,

wenn du eine GdB erhälst, dann wird diese mit dem Monat des Antrageinganges rückwirkend ausgestellt...das heißt, wenn du im Mai 2013 den Antrag gestellt hast und das Ergebnis im Aug. 2013 bekommst, wird die Schwerbehinderung rückwirkend zum Mai ausgestellt...

Ich würde deiner zuständigen Personalstelle aber bereits jetzt mitteilen, dass du einen Antrag auf Schwerbehinderun gestellt hast...das sollte ausreichen. Auch wenn du jetzt im Juli ohne Nachweis der Schwerbehinderung in den vorzeitigen Ruhestand gehen solltest, muss dies im Nachgang natürlich geändert werden...
Wenn dies verweigert wird, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als einen Antrag auf Änderung zu stellen, ggf. einen Widerspruch einlegen - wenn es dann immer noch nicht funktioniert, musst du dir halt einen Rechtsbeistand suchen...

Ich gehe aber einmal davon aus, dass die Pensionsansprüche bei einem GdB rückwirkdend geändert wird...

Viel Erfolg

Re: Dienstunfähigkeit oder Antrag Schwerbehinderung

Verfasst: 24. Mai 2013, 15:43
von rue2605
Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung rückwirkend gestellt und dies wurde auch genehmigt !!!

Antrag im Mai 2005, rückwirkend zum 01.01.2004, da dort schon die Beeinträchtigung bestand!!!

Re: Dienstunfähigkeit oder Antrag Schwerbehinderung

Verfasst: 24. Mai 2013, 16:51
von Kater-Mikesch
Die Genehmigung wird mindestens rückwirkend zum Antragseingang bei positiven Bescheid...ggf. wie in dem Beispiel vorher auch ab Attestierung der Krankheit...

Re: Dienstunfähigkeit oder Antrag Schwerbehinderung

Verfasst: 26. Aug 2013, 15:16
von weissblau
Hallo
darf man eigentlich bei dienstunfähigkeit 400 € dazuverdienen?

Re: Dienstunfähigkeit oder Antrag Schwerbehinderung

Verfasst: 26. Aug 2013, 17:01
von Kater-Mikesch
Hallo,
eine Dienstunfähigkeit hat grundsätzlich erst einmal nichts mit der Ausübung eines 400 €-Job (bzw. 450 €-Jobs) zu tun...die Nebentätigkeit sollte aber dann nicht gerade in dem Bereich stattfinden, für den man Dienstunfähig wurde...
Z. B. DU wegen akuter Rückenbeschwerden und Bandscheidbenvorfall und dann nachher als die Nebentätigkeit als Möbelpacker anmelden :wink:

Wenn es sich um einer Nebentätigkeit nach dem Vorgaben ab § 99 BBG handelt, muss diese aber genehmigt werden...