Versetzung zurück zum ehemaligen Dienstherrn

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win.ste
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Versetzung zurück zum ehemaligen Dienstherrn

Beitrag von win.ste »

Hallo zusammen,

ich bin Feuerwehrbeamter (Kommunalbeamter) und habe mich von einer Feuerwehr zu einer anderen Feuerwehr also von einer Stadtverwaltung zu einer anderen Stadtverwaltung in NRW versetzen lassen.

Leider entspricht die Stelle nicht meinen Vorstellungen.
kann mir jemand sagen, ob es in einem bestimmten Zeitraum möglich ist, zum alten Dienstherrn zurück zu gehen oder ob es hier sogar einen Rechtsanspruch gibt innerhalb einer bestimmten Zeit zurück zu wechseln ?

Manchmal hört man schon mal innerhalb von 3, 6 oder 12 Monaten würde das gehen.... gefunden habe ich dazu nichts
Thust
Beiträge: 197
Registriert: 23. Okt 2010, 10:51
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Re: Versetzung zurück zum ehemaligen Dienstherrn

Beitrag von Thust »

Laienmeinung: Normalerweise macht man eine zeitlich begrenzte (z.B. 6 Monate) "Abordnung mit dem Ziel einer Versetzung" vor dem eigentlichen Dienstherrenwechsel. Wenn du natürlich gleich versetzt wurdest ohne eine vorherige Abordnung, dann musst du das normale Prozedere durchlaufen das du schon einmal durchlaufen hast, nur umgekehrt. Natürlich solltest du auch mit beiden Dienstherren sprechen vor Antragstellung.
Florek
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Registriert: 15. Feb 2013, 08:25
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Re: Versetzung zurück zum ehemaligen Dienstherrn

Beitrag von Florek »

Das kommt in der Tat drauf an, auf welchem Wege der Dienstherrnwechsel erfolgt ist. Im Rahmen einer Versetzung, einer Entlassung mit Neuernennung, einer Abordnung? Zwischen Kommunen ist übrigens die Versetzung eher die Regel als die Abordnung und wenn der Wechsel im Rahmen einer Versetzung erfolgt ist, dann kann ein erneuter Wechsel zum alten Dienstherren allenfalls über eine erneute Versetzung zu diesem Dienstherren erfolgen, das setzt natürlich voraus, daß dieser Personalbedarf und eine Planstelle in entsprechender Wertigkeit hat!
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