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Krankengymnastik und manuelle Therapie parallel möglich?

Verfasst: 15. Mai 2013, 20:07
von Alex77
Hallo zusammen!

Ich (Versorgungsempfänger wegen Erwerbsminderung nach Wegeunfall; Beihilfe Land NRW) habe mal eine Frage zur Abrechnung von Leistungen:

Kann man eigentlich gleichzeitig ein KG-Rezept und ein Rezept für manuelle Therapie laufen lassen? Für den gleichen Bereich (beides BWS)?

Ich bekomme nämlich schon seit längerer Zeit KG für meine BWS und als meine Therapeutin jetzt im Urlaub war, hatte ich bei einem Kollegen Behandlung. Der würde gerne nun ergänzend auch noch Manuelle Therapie anbieten bzw. machen. Geht das?

Ich habe auch ein MT-Rezept für die HWS, aber das ist ja zum einen ein anderer Wirbelsäulen-Abschnitt und das geht auch an eine andere Rechnungsstelle bzw. wird anders abgerechnet (auch LBV aber Unfallkasse).

Wisst ihr, ob das gehen würde? Ich würde ja auch bei der Versicherung und der Beihilfestelle anrufen, aber ich will "keine schlafenden Hunde wecken"...

Danke und viele Grüße
Alex

Re: Krankengymnastik und manuelle Therapie parallel möglich?

Verfasst: 1. Jun 2013, 15:22
von Blue Ice Ultra
Ja geht, nur KG und Massage geht nicht (http://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_Wi ... ab2005.pdf).