Hallo,
momentan bin ich seit ca 10 Jahren in DU und werde nun evt reaktiviert. Nun bin ich ein wenig verunsichert dass wenn ich gesundheitlich schlapp mache und erneut in DU komme ob sich durch neue Gesetzte die Mindestversorung ändert. Ich würde bei einer Reaktivierung wieder im aktiven Dienst sein, eine erneute DU würde dann der neuen Gesetzgebung unterliegen. Ich habe gehört dass es seit ca 2011 höhere Abschläge geben würde, weiß Jemand von euch darüber Bescheid?
Eric
Nach Reaktivierung erneut in DUU, ändert sich Mindestvers.
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Re: Nach Reaktivierung erneut in DUU, ändert sich Mindestver
meine Mindestversorgung ist 1482,53
-Anr.§14(5) BeamtVG.................6,73
-Pflegeleistung §50 f.................14,89
-Ruhensbetrag § 55..................23,60 wg. Betriebsrenten-Auszahlung VAP
..................................= 1437,31 Brutto
seit 1998 in DUU
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Re: Nach Reaktivierung erneut in DUU, ändert sich Mindestver
Ich meine, in den DDU-Hinweisen gelesen zu haben, dass eine Reaktivierung NICHT dazu führen darf, dass eine schlechtere Versorung eintritt, als ursprünglich vor der Reaktivierung. Steht irgendwo in den Versorgungsparagrafen.