finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVerwG)

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

pensionsmäx
Beiträge: 16
Registriert: 22. Jan 2013, 11:29
Behörde:

finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVerwG)

Beitrag von pensionsmäx »

Hallo zusammen-

kennt jemand den neuesten Stand in der o.a. Angelegenheit?

Ich bin betroffen und habe bereits vor über zwei Jahren den entsprechenden Antrag bei meinem Dienstherrn eingereicht.
Nun sind die Entscheidungsgründe des BVerwG seit 15.02.2013 öffentlich; hat sich schon seitens des BMI irgendetwas getan?
Für eine kurze Info wäre ich dankbar!

Gruss
Pensionsmäx
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von Gerda Schwäbel »

pensionsmäx hat geschrieben:Nun sind die Entscheidungsgründe des BVerwG seit 15.02.2013 öffentlich;
Dieses Datum stimmt nach meiner Überzeugung nicht! Die Veröffentlichung fand Mitte April statt.

Die Prüfung, welche Änderungen des Urlaubsrechts notwendig sind, ist noch nicht abgeschlossen. Das BMI hat aber bereits mit Rundschreiben vom 22. April 2013 Hinweise an die Obersten Bundesbehörden verschickt, wie einstweilen verfahren werden soll und gebeten, den nachgeordneten Bereich entsprechend zu informieren. Es kann wahrscheinlich (in vielen Dienststellen) bereits berechnet und ausgezahlt werden. Offiziell habe ich das Rundschreiben (zu dessen Verständnis es nicht schlecht ist, wenn man auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar kennt) noch nicht erhalten.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
husozi
Beiträge: 1
Registriert: 16. Mai 2013, 17:05
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von husozi »

Hallo
ich bin seit August 2011 im vorzeitigen Ruhestand und habe jetzt von der Möglichkeit erfahren, dass der noch nicht abgegoltene Urlaub in Geldwert verrechnet werden kann (Bei mir handelt es sich hierbei um den vollen Urlaub von über 3 Jahren- also laut Rechtsprechung um 15 Monate). Jedoch gibt es doch hier bestimmt Fristen, bis wann diese Abgeltung beantragt werden kann. Kann mir hierzu evtl. jemeand eine Auskunft geben. Ich hoffe, dass es sich um die übliche Verjährungsfrist nach BGB, also 3 Jahre, handeln könnte.
Danke husozi
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von Gerda Schwäbel »

husozi hat geschrieben:Jedoch gibt es doch hier bestimmt Fristen, bis wann diese Abgeltung beantragt werden kann.
Der Anspruch auf die Urlaubsabgeltung ist mit dem Eintritt in den Ruhestand entstanden, also wohl am 1. August 2011. Abzugelten ist der Mindesturlaub nach Europarecht, der an diesem Tag noch nicht verfallen war, also
- 20 Tage für 2010 und
- 11 2/3 Tage für 2011 (sieben Zwölftel von 20 Tage)
somit insgesamt 31 2/3 Tage.

Da es bisher (noch) keine beamtenrechtliche Regelungen über die Urlaubsabgeltung gibt, ist für die bisher in den Ruhestand versetzten Beamten (und Richter und Soldaten) nicht zu prüfen, ob eine Antragsfrist eingehalten wurde. Es ist lediglich die gesetzliche Verjährung zu prüfen. Für Ansprüche, die im Laufe des Kalenderjahres 2011 entstanden sind, begann sie am 1.01.2012 und wird am 31.12.2014 enden. Es ist also noch nichts "passiert" und es wird auch so schnell nichts "passieren."

Die Abgeltung muss nicht beantragt werden, sie ist von Amts wegen zu bezahlen. Ich befürchte allerdings, dass es in vielen Fällen noch einige Monate dauern wird, bis Urlaubsabgeltungen gezahlt werden. Das hängt nicht damit zusammen, dass Behörden grundsätzlich und generell langsam arbeiten würden, oder es den Bearbeitern egal wäre, wann die Betroffenen ihr Geld bekommen. Das Problem ist,
- dass das Thema "Urlaubsabgeltung" völliges "Neuland" für die Bearbeiter ist (weil Besoldungsbearbeiter selten gleichzeitig im Tarifbereich arbeiten),
- dass das Rundschreiben vom 22. April 2013 einige Fragen hinsichtlich der Berechnung unbeantwortet lässt, von denen ich vermute, dass sich das BMI noch gar nicht festlegen wollte,
- die Bezügestellen auf Informationen der Personalstellen angewiesen sind, wer in welchem Umfang von der Änderung der Rechtsauffassung betroffen ist.

Wegen der unbeantworteten Fragen halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass das Rundschreiben noch gar nicht bei allen Dienststellen angekommen ist; in meinen Augen provoziert es geradezu dazu, es vor der Weitergabe an den nachgeordneten Bereich mit eigenen Hinweisen zur Berechnung und zum Verfahren zu ergänzen. Ich appelliere deshalb an die Betroffenen, nicht ungeduldig zu sein und die Bezüge- oder Personalstellen nicht unnötig zu drängen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
ludoandy
Beiträge: 60
Registriert: 9. Jan 2013, 12:14
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von ludoandy »

Hallo zusammen!

Habe mal eine E-Mail an unsere Personalservice Line mit der Frage, wie weit die jetzt mit der Bearbeitung sind, geschickt. Habe die Antwort erhalten, das die Anweisung zur Auszahlung jetzt vorliegen würde, aber es noch technisch umgesetzt werden muss.
Dann bin ich doch mal gespannt wie lange diese technische Umsetzung dauert.
rightforall
Beiträge: 3
Registriert: 31. Aug 2012, 14:35
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von rightforall »

Hallo ludoandy, ich war beim Land BW beschäftigt und habe gestern die Berechnung, bzw. Umsetzung erhalten.
Zur Erklärung: Zur Ruhesetzung 31.12.2011, Resturlaub 20 Tage (Union) minus 8 = 12 Tage.
Berechung erfolgte: Bruttolohn der letzten 3 Monate (Oktober, November, Dezember), geteilt durch die Tage der Monate ( Okt. 31, Nov. 30, Dezember 31 =93 Tage)
ergibt den täglichen Besoldungsanspruch multipliziert mit dem zustehenden Urlaub.
Ich hatte die Hoffnung, dass der Tagessatz aus den tatsächlichen Arbeitstagen (ich war im Tagesdienst, 5 Tagewoche) errechnet wird (ca. 22 Tage), habe mich aber getäuscht. Da hier zur Umsetzung des Anspruchs Arbeitsrecht Anwendung fand, da es die Abgeltung im Beamtentum nicht gab, hoffe ich, dass sie hier nachbessern müssen. Habe meinen RA verständigt und warte auf dessen Antwort.
Meine Frage: Hat jemand schon einen Bescheid erhalten?
Danke für eine Antwort
pensionsmäx
Beiträge: 16
Registriert: 22. Jan 2013, 11:29
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von pensionsmäx »

Hallo zusammen,

ich brauche nochmal einen Rat.

Ich habe ja einen Antrag i.S. des Themas laufen- gestellt während einer Zeit, da ich noch nicht im Ruhestand war, allerdings DU-geschrieben; die Urkunde kam ein paar Tage später.
Nun habe ich mehrfach um Sachstandsmitteilung bei meinem Dienstherrn (Wehrverwaltung) gebeten, aber still ruht der See. :x
Das einzige, was ich bekommen habe, war die Mitteilung, daß demnächst eine Aufforderung zu erneuten amtsärztlichen Untersuchung ins Haus kommt. :shock:

Meine Fragen:
Warten die jetzt nun, bis es klar ist, ob ich weitherhin dienstunfähig bleibe?
Hat das Einfluß auf diese finanz. Urlaubsabgeltung? Es sollen ja jetzt 15 Monate Frist festgelegt sein, die bei mir aber komplett durch den Ruhestand umschlossen sind, letzter "aktiver Monat" war der Januar 2011.
Oder hat das keinen Einfluss? Dann frage ich mich, wo es da hapert.....Wie kann ich die Auszahlung erwirken? Steht einem ja höchstrichterlich zu und die Länder haben z.T. schon Durchführungsbestimmungen erlassen, daher weiß ich das mit den 15 Monaten.
Für einen Tipp wäre ich dankbar!

Gruss
pensionsmäx
ludoandy
Beiträge: 60
Registriert: 9. Jan 2013, 12:14
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von ludoandy »

Hallo zusammen!
Ich habe insgesamt noch 8 Resturlaubstage aus 2012. Bekomme ich die nicht ausgezahlt? Wenn nicht, was passiert mit diesen 8 Tagen? Verfallen die dann einfach?

LG ludoandy
ludoandy
Beiträge: 60
Registriert: 9. Jan 2013, 12:14
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von ludoandy »

Einen wunderschönen guten Tag zusammen!!!

Hat keiner eine Antwort zu meiner vorangegangenen Frage??
Ich habe nämlich einmal im Januar zur Personalstelle nach Köln einen Antrag gestellt, wo mir nach mehrmaligem Nachfragen mitgeteilt wurde, das die Umsetzung technisch bedingt noch ein wenig dauern würde. Und diesen Monat habe ich einen neuen Antrag, aber diesmal zur Personalstelle nach Dortmund, geschickt. Dort wurde mir eine Absage mitgeteilt, weil ich nicht die Mindesturlaubsanzahl von 20 Tage erreiche. Danach habe ich per e-mail nochmal in Köln angefragt, wo ich wieder auf die technische Umsetzung hingewiesen wurde. Irgendwie verstehe ich das nicht!!!
Trotzdem beleiben mir noch 8 Rest EU Tage übrig, die mir einfach zustehen!!!
Was sagt ihr dazu?

LG ludoandy
defraubeckham
Beiträge: 103
Registriert: 18. Jan 2011, 10:46
Behörde:
Tätigkeit: Beamtin
Wohnort: Bonn
Geschlecht:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von defraubeckham »

Ich war bei der Telekom und habe am Samstag Post erhalten das aus 2012 7 Tage ausgezahlt bekomme.
Wie viel mag das ein? Der Betrag stand leider nicht dabei nur das er auf der nächten Abrechnung steht.
ludoandy
Beiträge: 60
Registriert: 9. Jan 2013, 12:14
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von ludoandy »

Das wird jetzt nicht so viel sein. Es werden die letzten drei Bezüge vor deiner Pension zusammen gezählt, diesen Betrag dann durch drei teilen und dann geteilt durch Anzahl der Tage in den drei Monaten ( nicht die Arbeitstage!) und das dann mal die 7 Tage.
Dann frag ich mich warum ich von der einen Stelle eine Absage erhalten habe!!!
Du hast auch nur diese 7 Rest EU Tage?
defraubeckham
Beiträge: 103
Registriert: 18. Jan 2011, 10:46
Behörde:
Tätigkeit: Beamtin
Wohnort: Bonn
Geschlecht:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von defraubeckham »

Ja genau nur die 7 Tage aus 2012
ludoandy
Beiträge: 60
Registriert: 9. Jan 2013, 12:14
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von ludoandy »

Wieviel Tage Urlaub hast Du insgesamt in 2012 genommen? Ich habe die Auskunft erhalten, weil ich 23 Tage von insgesamt 30 Tagen EU genommen habe, bekomme ich die restlichen 7 Tage EU nicht ausgezahlt, weil es über den Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen liegen würde.
Warum auch einfach wenn es auch schwer geht, wie alles im Beamtenrecht!! Jetzt frage ich mich nur was mit diesen 7 Tagen passiert, die mir eigentlich zustehen würden. Ich denke mal die verfallen einfach. :oops:
defraubeckham
Beiträge: 103
Registriert: 18. Jan 2011, 10:46
Behörde:
Tätigkeit: Beamtin
Wohnort: Bonn
Geschlecht:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von defraubeckham »

Ich war in 2012 nicht arbeiten und habe somit keinen Urlaub genommen.

Ab Augutst 2012 bin ich dann in den Ruhestand versetzt worden.

Als Halbtagskraft habe ich pro Jahr einen Anspruch von 23 Tagen gehabt. Denke mal die 7 Tage sind anteilmäßig.
cgrzenk
Beiträge: 71
Registriert: 21. Dez 2011, 14:10
Behörde:

Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von cgrzenk »

Es ist tatsächlich so, dass die 7 Tage verfallen, weil im Urlaubsjahr schon mehr als 20 genommen wurden.
Ich habe nun den Urlaub für die letzten 2 Jahre ausgezahlt bekommen.
Antworten