Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Fred5
Beiträge: 2
Registriert: 12.05.2013 11:51
Behörde:

Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von Fred5 »

Hallo!

Ich habe nun schon seit ein paar Jahren eine Zuweisung ins Jobcenter. Ein Kollege, mit dem ich in dieser Zeit zusammengearbeitet habe, wechselt demnächst die Stelle. Ich bin Fachassistent und könnte nun (natürlich nach erfolgreicher Bewerbung) auf seinen Sachbearbeiter-Posten nachrücken. Ich bin derzeit Bea im mittleren Dienst.

Bringt mir das überhaupt etwas? Geldlich gesehen, bringts mir nix. Das weis ich. Aber habe ich von Seiten der Telekom aus gesehen überhaupt eine Chance, auf eine Beförderungsliste zu gelangen und irgendwann einmal befördert zu werden? Ich bin selbst der Ansicht, dass ich eine Beförderung in diesem Leben ausschliessen kann.
Aber die Tätigkeit macht mir einigermassen Spass (ich bin nicht direkt in der Leistung beschäftigt und habe deshalb nicht grad soviel Kundenkontakt).

Wie sieht ihr das?
Benutzeravatar
Brauner
Beiträge: 152
Registriert: 08.11.2009 16:14
Behörde:
Wohnort: NRW

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von Brauner »

2700 Beamte der Deutschen Telekom haben sich zu früh über ihre Beförderung gefreut. Das Oberverwaltungsgericht Münster stoppte ihren Aufstieg. Begründung: gravierende Mängel bei der Auswahl der Mitarbeiter.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 89531.html

Jetzt weis ich nicht, ob Du Deine eigenen Interessen verfolgst.

Kennst Du die aktuelle Rechtssprechung, nach der Telekom eine satte Bruchlandung in Bezug auf Beurteilungen und Beförderungen macht?


In Deinem Fall wird es deutlich schwieriger, weil niemand so recht weiss, was Du beim Jobcenter so machst.

Teile uns doch mal Deine Stellenbeschreibung als Fachassistent mit.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3961
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von Torquemada »

Fred5 hat geschrieben:Hallo!

Ich habe nun schon seit ein paar Jahren eine Zuweisung ins Jobcenter. Ein Kollege, mit dem ich in dieser Zeit zusammengearbeitet habe, wechselt demnächst die Stelle. Ich bin Fachassistent und könnte nun (natürlich nach erfolgreicher Bewerbung) auf seinen Sachbearbeiter-Posten nachrücken. Ich bin derzeit Bea im mittleren Dienst.

Bringt mir das überhaupt etwas? Geldlich gesehen, bringts mir nix. Das weis ich. Aber habe ich von Seiten der Telekom aus gesehen überhaupt eine Chance, auf eine Beförderungsliste zu gelangen und irgendwann einmal befördert zu werden? Ich bin selbst der Ansicht, dass ich eine Beförderung in diesem Leben ausschliessen kann.
Aber die Tätigkeit macht mir einigermassen Spass (ich bin nicht direkt in der Leistung beschäftigt und habe deshalb nicht grad soviel Kundenkontakt).

Wie sieht ihr das?
Mal ein paar Fakten:

1. Es gibt auch für dich eine offizielle Beförderungsliste
2. Wenn du bei einem Jobcenter Tätigkeiten des gehobenen Dienstes ausführst, ist das aus Sicht der Telekom dein Privatvergnügen
3. Der unrechtmäßige Einsatz und Telekombeamten des B-Dienstes bei der BA ist üblich und kratzt niemanden. Die Telekom interessiert das gar nicht.
4. Wende dich (ernsthaft) mal einfach an deinen Vivento-Berater oder direkt schriftlich an den Personalservice. An der Antwort wirst du das Engagement der Telekom dann "erkennen".
DBTB2012
Beiträge: 51
Registriert: 25.11.2012 18:59
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Zusammen,

nun bin ich schon einige Jahre in der BA beschäftigt und habe einen Job als Fachkraft der ganz passabel ist. Fachkraft ist gehobener Dienst bis A10.

Ich bin mittlerer Dienst und werde es auch bleiben - obwohl ich nebenberuflich an einer Uni studiert habe (Abschluss leider in der Zeit von Sattelberger und damit völlig wertlos). Die Telekom stellt keine Laufbahnbefähigungen aus und Die BA betreibt auch keine Übernahmen mehr. Das bedeutet, die Amtshilfen die bei der BA höherwertig beschäftigt sind, die Eignung und "Befähigung" haben schlicht die Verlierer in diesem Spiel sind.

Die logische Konsequenz daraus ist: alle Amthilfen verlängern nicht mehr ihre Abordnung und damit kommen die beiden Schiffe BA und T mächtig in schlingern, denn die einen müssten auf ca. 3500 gute MA verzichten und die anderen müssten ungeliebte 3500 MA (wo auch immer incl. VCS) unterbringen. Klar ist das sowas nicht funktioniert, denn Menschen ist nun mal das Hemd näher wie die Hose!

Übrigens, die Vivento ist in Beamtenrecht keine wahre Hilfe. Dort ist kaum einer fähig beamtenrechtliche Zusammenhänge zu erkennen und auch danach zu handeln. Es ist eher möglich das Bewerbungen in eine andere Behörde aus Unvermögen und Unwissenheit torpediert werden.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn meine Infos richtig sind, stehen die in AO eingesetzten -auch höherwertig eingesetzten - Kollegen mit ihrem ursprünglichem Amt im T-Personalbuchführungssystem drin, aus dem auch die Beförderungslisten generiert werden. Zwar sagt man, dass die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zu einer auch höheren Beurteilung führen muss (was ja gerade per Gericht annulliert wurde), was aber in meinen Augen nur für innerhalb der T beurlaubte Beamte und Tarifkräfte gilt.

Eine höherwertige Beschäftigung bei der BA wird aller Wahrscheinlichkeit zu absolut KEINER positiven Folge hinsichtlich Beförderung führen. Man steht auch als A10er-Fachkraft der BA mit seinem A8er im T-System. Also nicht als höherwertig eingesetzt. Zudem "harmonisiert" die Telekom die meist SEHR guten Beurteilungen der BA auf ein angebliches T-Niveau runter, DAMIT möglichst nur die noch im Konzern befindlichen Kollegen mit Beförderungen beglückt werden. Die extern Abgeordneten sind sozusagen "draußen".

Natürlich gibt es ein paar "Feigenblatt"beförderungen. Sind aber meist nur die Kollegen, die bereits noch bei der T einen Beförderungsposten übertragen bekamen und demzufolge auch auf der Beförderungsliste standen, bevor sie in Abordnung gegangen sind.

Zunächst wird es -wenn überhaupt- nur etwas bringen, gegen die Beurteilung, bzw. gegen die Harmonsierung/nach untern Veränderung durch die T der BA-Berurteilung Widerspruch zu erheben. Bzw. gegen das ganze Beurteilungs- und Beförderungsystem.

Selbst innerhalb des Konzernes hat sich ja jetzt heraus gestellt, dass viele beurlaubte Kollegen gar nicht auf höherwertigen Posten eingesetzt sind, sondern real unterwertig. Und damit die Beförderung -nach letzter Lesart- gar nicht eintreten kann. Nokiel hat jahrelang daran gearbeitet, dass Beamte möglichst nicht mehr befördert werden können. Man hat ja ans BMF sogar ganz dreist geschrieben, dass man die möglichen Beförderungen gar nicht ausschöpft.
Bedeutet: Man HÄTTE Beamte, die befördert werden könnten, nur stecken die in Abordnungen, in Vivento, in der PBM-NL, wo man sie ja überhaupt nicht mehr befördern WILL.

Nokiel hat sich natürlich zurückgezogen, bevor ihm seine Beurteilungs- und Beförderungsgebäude vor Gericht um die Ohren geflogen ist. Nun müssen wir sehen, was die Telekom sich wieder ausdenken wird. Man könnte sich auch einfach an die alten, beamtenrechtlich korrekten Beurteilungsrichtlinien halten, aber das ist ja nicht im Interesse der T - und wohl auch nicht der vom Bund, der für höhere Ämter natürlich am Ende auch höhere Pensionen zahlen müssen wird.

Ich gehe mal davon aus, das die restlichen Beamten mehrheitlich keine Beförderung mehr erfahren werden, es sei denn, sie sind beurlaubt UND längere Zeit höherwertig eingesetzt.
DBTB2012
Beiträge: 51
Registriert: 25.11.2012 18:59
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von DBTB2012 »

@Bundesfreiwild

Das bedeutet wenn ich vorher ISB war und einen A11 innehatte und das schon über Jahre stehen meine Chancen ganz gut noch vor der Pensionierung befördert zu werden (dauert immerhin noch 17 Jahre). Jau da kommt Freude auf!
Fred5
Beiträge: 2
Registriert: 12.05.2013 11:51
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von Fred5 »

Vielen Dank fuer die umfangreichen Infos!
Ich bin jetzt 41 und als Fachassistent in der Unterhaltsheranziehung eingesetzt. Ich bin jetzt seit 10 Jahren A8 und hatte etwas naiv gehofft, noch irgendwann einen 9er zu ergattern. Die Aussetzung der Befoerderungen habe ich mitbekommen. Uebrigens habe ich schon vor 1 Jahr den PST angeschrieben und mir wurde mitgeteilt, dass eine Befoerderung prinzipiell "moeglich" sei.
dsabwien
Beiträge: 78
Registriert: 19.03.2013 17:00
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von dsabwien »

Die schnellste Art befördert zu werden, ist die,
sich bei der anstehenden Beförderungsrunde eine Rechtsschutzversicherung einzukaufen, und einen ordentlichen
Rechtsanwalt im Verwaltungsrecht zu bemühen.

Das hat wenigstens Aussicht auf Erfolg und ist von den Kosten überschaubar.

Von den anderen Stellen wie Telekom und BMF sind eigentlich nur noch Gehaltskürzungen zu erwarten.
Da passen Beförderungen nicht wirklich ins Bild.

Telekom kann keine ordentliche Beurteilung ins Leben rufen, bei der Vielzahl der GmbH's.

Alleine Megaplan wird mindestens bei PTI, VBS und VCS gemacht.
Bei PTI ist es mit T3 (A7) bewertet und wird mit 38 Stunden pro Woche erledigt.
Bei VCS kann es von A7 bis A9 jeder machen, selbst Ingeneure von A10 bis A13 arbeiten dort in
einer aufgezungenen 38 Stundenwoche mit.
Bei VBS wird es von A7 bis A9 in einer 34 Stundenwoche erledigt.
Dann gibt oder gab es vergleichbares bei CDI Nethaus, Amerikanisches Besitztum mit Telekombeteiligung.
Auch dort Beamte von A7 aufwärts, aber mit Spezialvertrag.

Wie soll allein dieser kleine Bereich vernünftig verglichen werden können?
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von Bundesfreiwild »

Gute Frage. Und die Anwort wäre: Wenn die REAL auszuführenden Tätigkeiten vergleicht. Wenn die gleich sind, dann müsste auch die Bewertung gleich sein.

Bandbreiten machen nur dann Sinn, wenn es innerhalb einer Tätigkeit unterschiedliche Anspruchsstufen gibt.
Zum Beispiel Sekretariate; die sind in der Regel mit T3 bewertet.
Nun ist es aber ein Unterschied, ob ein Sekretarait 10 Hansel betreut, indem die Post an 3 Leute verteilt wird, im Personalbuchführungssystem die täglichen Meldungen eingegeben werden und man ansonsten mal eine kleine Teamrunde organisiert.

Oder ob man einem internatial tätigen Abteilungsleiter den Terminkalender, seine internationalen Reisen organisiert, ihn evtl. auch begleiten muss, entsprechende Sprachkenntnisse aufbringt und auch eine gewisses Organisationstalent auf dem internationeln Parkett mitbringen muss.

Auf beiden Tätigkeiten steht "Sekretariat oder Assistenz", aber die Anforderungen sind doch weit auseinander.
Kann also sein, dass man in einer großen Einheit mehrere Sekretärinnen hat, mit unterschiedlichen Aufgaben, in die man auch mit Einarbeitung und Fortbildung hinein wachsen kann. Dann machen Bandbreitenbewertungen von A7-A9 oder T3-T7 auch Sinn und das System wäre fair.

Oder wenn man wo als Neuling anfängt und die Aufgaben und Kompetenzen mit der Zeit wachsen, dass man auch im eigenen Laden befördert werden kann, OHNE woandershin wechseln zu müssen und alles Wissen und Fähigkeiten das Ressort verlassen.

Normalerweise ist der Konzern verpflichtet, die Tätigkeiten von Tarif- und Beamtenposten von der Anforderung her zu vergleichen und die Bewertung entsprechend vorzunehmen und zwar quer durch den ganzen Konzern. Läuft aber so nicht wirklich.

Und noch ein Hinweis: Ich bin seit 1992 A8 und rechne nicht mehr damit, befördert zu werden. Die einzige Möglichkeit wäre, eine eindeutig höherwertige Tätigkeit irgendwo zu ergattern UND - nicht zu vergessen - auch eine sehr gute Beurteilung abzuräumen. Was höchst unwahrscheinlich ist. Selbstbewusstsein und kritisches Nachdenken, vor allem - wenn man die Ergebnisse des Nachdenkens auch noch äußert - verhelfen einem in der Gesamtbeurteilung nicht gerade aufs Beförderungspferdchen.

WER allerdings höherwertiger als sein Amt eingesetzt ist, könnte auch bei der BA vorkommen, DER sollte auf jeden Fall auf die Barrikaden gehen, wenn seine BA-Beurteilung von Vivento runtergewertet wird.

Klar schreibt PST IMMER zurück, dass eine Beförderung GRUNDSÄTZLICH möglich sei. Das muss es nämlich nach Beamtenrecht. Dass es aber völlig anders läuft, dagegen muss der Beamte dann selbst etwas unternehmen: Widerspruch, Rechtsweg, Klage falls nötig.
DBTB2012
Beiträge: 51
Registriert: 25.11.2012 18:59
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von DBTB2012 »

Ja dann passt das ja.

Ich bin A8 und bei der BA auf einem A10 eingesetzt und war vorher in der ISB auf einem A11.

Das bedeutet den zum Glück vor Jahren abgeschlossenen Rechtsschutz ausnutzen und Rechtsanwalt beauftragen und wenn nötig eine Klage einreichen.

Denn wie gehabt unter der Rubrik: Wiederspruch gegen Beurteilung.

Da habe ich auch eine harmonisierte Beurteilung bekommen die um exakt zwei Punkte nach unten "harmonisiert" wurde. Deshalb auch die Riesenwelle wegen den Beurteilungen.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von Bundesfreiwild »

Genau:
Diese "harmonisierte" Beurteilung wurde ja von Vivento-Berater runtergewertet. DER ist nun mal NICHT der erlaubte Beurteiler, der sich ein Bild über die Arbeitsweise bei der BA machen kann. Die BA-Beurteilung wird zwar als "Beurteilungsbeitrag" verwertet, man schrubbt aber alle Beurteilungen der extern eingesetzten Kollegen runter, damit sie möglichst nicht die Beförderung der noch IM Konzern arbeitenden Kollegen verhindern.
Das ist eine kollektive Abwertung der Beurteilungen.

Ich würde mal schriftlich beim PST (jetzt HBS@Telekom.de) anfragen, mit welcher Bewertung man eigentlich in der Beförderungsliste steht. Ich wette, das steht man nicht mal drin.
Weil ich wette, da steht in der Personalbuchführung weder die vorherige höherwertige GmbH-Beurlaubungsposten-Bewertung drin, noch die höherwertige Bewertung des BA-Postens, sondern einfach das letzte Beamten-Amt.
Da dieses dann NICHT höherwertig ist, sieht niemand eine Veranlassung, die sehr gute BA-Beurteilung auch in eine sehr gute T-Bewertung zu übernehmen.
Auf allen Kanälen rechtswidrig! Keine Gleichbehandlung - immerhin sind ja im Konzern die höherwertig eingesetzten alle mit den sehr guten Beurteilungen bedacht worden, obwohl das ja auch rechtswidrig war.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3961
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von Torquemada »

Die Telekom interessiert gar nicht, was der Beamte bei BA oder Jobcenter macht. Er ist eben weg und soll es auch möglichst lange bleiben. Da ein Großteil der Jobcenter-Beamten wohnortnah eingesetzt ist und fahrtechnisch ein bequemes Leben führt, ist der Gedanke an Kritik bzw. der Wunsch zurück zur mobbenden Telekom eher selten.
DBTB2012
Beiträge: 51
Registriert: 25.11.2012 18:59
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von DBTB2012 »

Nun gut nicht jeder in die BA Abgeordnete kann in Hausschlappen zur Arbeit gehen. Ich war schon froh das sich meine tägliche Fahrstrecke von 240km täglich auf jetzt 130km tägl. reduziert hat. Obwohl der Job beim T etwas mit meiner Berufung zu tun hatte. Die vielen Staus, Unfälle und Verantwortung für eine Familie (zum Glück hatte ich bisher noch keinen wirklich heftigen Unfall -toi, toi, toi) haben mich dann in die Abordnung gebracht.

Vivento ist doch nur der Türsteher und Sockenhalter von T. Alles was Vivento zum "Wohl" der Mitarbeiter macht ist Makulatur, Schönfärberei und eine Farce. Ich versuche sowenig Kontakt wie möglich zur Vivento zu halten und wenn dann nur vollendete Tatsachen präsentieren die noch von Vivento abgearbeitet werden müssen. Geburtstagskarten, Geschenke zu Ostern und Weihnachten mit Sprüchen die für mich wie Ohrfeigen sind, finde ich nur noch widerlich und schofel.

@Bundesfreiwild (BFW): guter Tipp mal bei HSB den Beförderungsstatus abzufragen und das Ergebnisgleich dem Anwalt in die Hand drücken ;-)
vossloch
Beiträge: 103
Registriert: 10.02.2012 10:36
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von vossloch »

Aus einer Veröffentlichung (Verdi) zur Beförderung:
Der Konzernbetriebsrat (KBR) und ver.di haben im Jahr 2012 gemeinsam erreicht, dass die Telekom ihre Entscheidung revidiert hat, in 2012 überhaupt nicht zu befördern. Zeitlich eng begrenzt wurde über Konzernbetriebsvereinbarungen verhandelt, die geändert werden mussten. Dabei konnte sich der KBR gegenüber dem Arbeitgeber nicht mit der Einschätzung durchsetzen, dass es rechtlich problematisch sei, nur soviel Bestbeurteilungen („O“) zu vergeben wie dann später Planstellen für die Beförderungen (ca. 2700) zur Verfügung stehen. Die Telekom hatte sich von einem renomierten Staatsrechtler dazu ein Gutachten eingeholt, das ihre rechtliche Beurteilung stützte. Einige Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht
NRW in Münster urteilten, dass die vom Arbeitgeber favorisierte Vorgehensweise nicht mit den beamtenrechtlichen
Regelungen vereinbar ist. Durchdie Gerichte wurde die Beförderungsrunde 2012 in Gänze – außer für den einfachen
Dienst – gestoppt. Schon frühzeitig hat sich eine Arbeitsgruppe beim KBR mit einem auf Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt gemeinsam mit ver.di mit dieser Thematik beschäftigt. Dabei wurden Grundsätze und Eckpunkte für den
KBR erarbeitet, die in neuen Verhandlungen zu einem rechtlich gesicherten Beurteilungssystem führen sollen. Das Ziel ist, Beförderungen noch in 2013 oder aber Anfang 2014 zu ermöglichen, denn allein die IT-technische Vorbereitung der Beurteilungen benötigt laut Telekom vier (!) Monate. Mit diesem Zwischenbericht soll deutlich gemacht werden, dass sich ver.di und KBR
permanent um die Belange der beamteten KollegInnen, ob aktiv, zugewiesen oder beurlaubt,kümmern. Es ist dabei festzuhalten,
dass sich mit den Änderungen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes in 2009 und dem dort vollzogenen Paradigmenwechsel vom
Senioriäts- hin zum Leistungsprinzip auch im Beamtenrecht die Rahmenbedingungen enorm verändert haben.
Schwapau
Beiträge: 188
Registriert: 14.07.2012 20:53
Behörde:

Re: Beförderung während Zuweisung ins Jobcenter

Beitrag von Schwapau »

es wäre noch zu klären, ob die Telekom die neuen Beförderungen nicht rückwirkend durchführen muss, da die Beförderungsrunde
grob fahrlässig durch die falschen Beurteilungsgrundsätze der Telekom/Dienstherr in vielen Fällen nicht möglich war.

Mein Ansatz wäre, dass die restlichen 2700 Beamten-Beförderung rückwirkend zum Zeitpunkt der Beförderung für 2012 erfolgen ,
müssen und dann die nächste Beförderungsrunde wieder normal durchlaufen wird.
Denn ansonsten kann es sich ja ein Dienstherr bzw. die Telekom einfach machen, und einen rechtswidrigen Beförderungsprozess
fördern, so dass es durch Klagen und Widersprüche eben nicht zu einer Beförderung kommt.

Dann hat die Telekom zwar pro (Klage-) Fall ca. 750,- € Gerichts- und Anwaltskosten investiert, aber durch die fehlenden Beförderungen
bei ca. 2700 Beamten die Besoldungserhöhung gespart - ein Schelm, wer dabei Böses denkt.
Mich würde es nicht wundern, wenn dies im Vorfeld schon alles einkalkuliert wurde - wenn aber eine verspätete Beförderung auf Grund
von (fahrlässigen oder grobfahrlässigen) Fehlverhalten die Sanktion eines Schadensersatz bzw. Rückdatierung der Befördung zur Folge
hätte, dann kann die Telekom von mir aus machen was sie will.
Dann überlegt man es sich auch, ob man bewusst in eine Prozesslawine investiert, obwohl die Beförderung rückwirkend durchgeführt
werden müssen - besser noch über die Möglichkeit eines Schadensersatzes, der dann auch eingeklagt und verzinst wird...