Laufbahnprüfung gD nicht bestanden - Anerkennung mD?

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Hans-Wurst
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Laufbahnprüfung gD nicht bestanden - Anerkennung mD?

Beitrag von Hans-Wurst »

Hallo liebe Mitglieder,

ich werde meine Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung voraussichtlich nicht bestehen.

Da ich mich nach der Ausbildung auf dem beruflichen Markt ohnehin neu orientieren will, würde ich gerne die Erlangung des Befähigungszeugnisses für den mittleren Dienst anstreben.

Dies ist laut § 47 Abs. 4 StBaPO möglich:

"(4) Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann den zu prüfenden Beamtinnen und Beamten, die die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst endgültig nicht bestanden oder auf deren Wiederholung verzichtet haben, die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes zuerkennen, wenn sie fachlich und persönlich für die Laufbahn des mittleren Dienstes geeignet sind. Die zu prüfenden Beamtinnen und Beamten, denen die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes zuerkannt wird, erhalten ein Befähigungszeugnis."

Meine Frage: Wie wird denn ermittelt, wer für die Erlangung dieses Zeugnisses befähigt ist, und was muss dabei beachtet werden? Gilt das nur in Ausnahmefällen, oder ist dies generell möglich?

Schonmal Danke!
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
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Re: Laufbahnprüfung gD nicht bestanden - Anerkennung mD?

Beitrag von Conny »

Ich bin zwar bei einer anderen Verwaltung aber mal meine Erfahrung zu dem Thema.

Meiner Erfahrung nach, passiert es bei uns nur selten, dass jemand in den mD übernommen wird. Bei Gesprächen unter Kollegen fielen uns nur wirkliche Einzelfälle ein. Wir waren uns einig, dass es für beide Seiten schwierig ist.
Gedanken dazu:
Sie/Er hat die Voraussetzungen für den Einstieg in die Laufbahn
Sie/Er hat eine wirklich gute höherwertige Ausbildung genossen und ist meist knapp durchgerasselt
Sie/Er ist zwar anfangs überglücklich, dass eine Übernahme möglich war aber schon nach kurzer Zeit ändert sich das. Dann kommt der Frust über sich selbst, über die Ungerechtigkeit (Zu jeder Prüfung gehört auch etwas Glück) und man ist ja schon besser ausgebildet als der normale mDler.
Das nagt bestimmt ganz schön.
Auf der anderen Seite ist es auch für manche Kollegin/manchen Kollegen im mD ein Problem.
Da kommt der Neue, hat die Laufbahnprüfung nicht geschafft, fühlt sich bestimmt ganz wichtig, weil er ja studiert hat. Nützt ihm jetzt aber nix.

Schwieriges Thema, wie ich finde.
Hans-Wurst
Beiträge: 2
Registriert: 8. Mai 2013, 12:54
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Re: Laufbahnprüfung gD nicht bestanden - Anerkennung mD?

Beitrag von Hans-Wurst »

Ist ein solches Befähigungszeugnis denn zwangsläufig mit der Übernahme verbunden?
Adler
Beiträge: 172
Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Laufbahnprüfung gD nicht bestanden - Anerkennung mD?

Beitrag von Adler »


"(4) Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann den zu prüfenden Beamtinnen und Beamten, die die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst endgültig nicht bestanden oder auf deren Wiederholung verzichtet haben, die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes zuerkennen, wenn sie fachlich und persönlich für die Laufbahn des mittleren Dienstes geeignet sind. Die zu prüfenden Beamtinnen und Beamten, denen die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes zuerkannt wird, erhalten ein Befähigungszeugnis."
... kann .. wenn ...
Von einem Antragsrecht des Prüflings ist keine Rede.

aus der Begründung zu § 47 Absatz 4

Die Regelung stellt die Voraussetzungen und die Zuständigkeit für die Zuerkennung der
Befähigung für den mittleren Dienst klar für den Fall, dass die Laufbahnprüfung für den
gehobenen Dienst nicht bestanden oder auf deren Wiederholung verzichtet wurde.

Bisher stützte sich der Prüfungsausschuss in seinem Votum auf die fachtheoretischen Kenntnisse
der zu prüfenden Beamtinnen und Beamten, da in der Regel nur diese Kenntnisse umfassend
geprüft wurden. Die in der berufspraktischen Ausbildung gezeigten Kenntnisse,
Fertigkeiten und Fähigkeiten einschließlich der methodischen und sozialen Kompetenzen
haben zwar über die Beurteilungsnote der Vorsteherinnen und Vorsteher gemäß § 5 Abs.
2 StBAPO Eingang in die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst gefunden, dem
Wortlaut der bisherigen Vorschrift konnte aber nicht entnommen werden, dass § 33 Absatz
3 StBAPO in jedem Fall anzuwenden ist.

Die Berücksichtigung auch der in den berufspraktischen Studienzeiten gezeigten Kenntnisse und die Bewertung der Persönlichkeitsmerkmale
ist für die Entscheidung notwendig, ob eine Studierende oder ein Studierender
für die Laufbahn des mittleren Dienstes befähigt ist. Die Befähigung für die dienstliche
Verwendung umfasst das allgemeine fachliche Wissen und das berufliche Können,
das die Beamtin oder den Beamten in die Lage versetzt, die ihr oder ihm übertragenen
Aufgaben in vollem Umfang zu erfüllen.[/b]
Das sieht wie eine Verschärfung der bisherigen Regelung aus.

Die alte Fassung von § 47 Abs. 4:
(4) Auf Vorschlag des Prüfungsausschusses kann die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle Prüflingen, die die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst endgültig nicht bestanden oder auf deren Wiederholung verzichtet haben, die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes zuerkennen, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse dafür ausreichen. Ist der Prüfling zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen worden, so kann die Entscheidung erst nach einer Vorstellung vor dem Prüfungsausschuß erfolgen. Prüflinge, denen die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes zuerkannt wird, erhalten ein Befähigungszeugnis.
Der Prüfling hatte auch früher kein Antragsrecht.

Ich frage mich, welche rechtliche Wirkung ein "Befähigungszeugnis für die Laufbahn im mD in der Steuerverwaltung" hat.
Es erspart dir wohl nur den Vorbereitungsdienst, wenn du dich auf Beamtenstellen der entsprechenden Laufbahn bewirbst.
Für dich gilt § 37 BBG.
Im Prinzip bedeutet es: Tschüss mit Zertifikat. Nicht mehr als eine Fahrerlaubnis für eine bestimmte Klasse. Ein Auto musst du dir selbst besorgen.

In keinen Fall erhält du ein Befähigungszeugnis für den mD allgemein, sondern eingeschränkt auf die Laufbahn des mD in der Steuerverwaltung.
Das ist ein großer Unterschied.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
rechtspfleger
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Re: Laufbahnprüfung gD nicht bestanden - Anerkennung mD?

Beitrag von rechtspfleger »

Ich frage mich, ob in dieses Befähigungszeugnis nicht zu hohe Erwartungen gesetzt werden, wenn sowieso eine berufliche Neuorientierung beabsichtigt ist. Ohne dem Fragesteller zu nahe treten zu wollen, wäre es bei einer Bewerbung sicherlich mit erheblichem Erklärungsbedarf verbunden, dass man aus drei oder bei Wiederholung vielleicht auch vier Jahren Ausbildung für den gD mit dem Befähigungszeugnis für den mD gegangen ist. Insbesondere wäre auch die Frage, was dieses Befähigungszeugnis inhaltlich aussagt, möglicherweise wird darin zum Ausdruck gebracht, dass es nicht das Produkt einer Laufbahnprüfung ist, sondern aus einer Spezialregelung resultiert.
Anwaerter
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Finanzämter?

Beitrag von Anwaerter »

Ich glaube dein Post wäre beim Forum Finanzämter besser aufgehoben.

Vielleicht tummeln sich da ein paar mehr, die sich damit auskennen! :D :D :D
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
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