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Befähigungserwerb durch feuerwehrdienstuntaugliche Beamte

Verfasst: 2. Mai 2013, 13:35
von kuddel
Hallo,

benötige mal folgende Infos wenn sich jemand mit der Rechtslage auskennt:

Als Feuerwehrbeamter gibt es die möglichkeit nach § 30 VAPmD NRW eine Umschulung in die Verwaltung zu machen meine frage wäre nun in der Verordnung ist die Befähigung nicht geregelt nach welchen Kriterien kommt mann den dann an diese.??

Eine Prüfung kann ja nicht gefordert werden bzw. es gilt nur der Anschnitt II der Verordnung.



https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... #det231405

Re: Befähigungserwerb durch feuerwehrdienstuntaugliche Beam

Verfasst: 3. Mai 2013, 07:34
von Blue Ice Ultra
Es findet keine Prüfung statt, aber es wird im Rahmen des Vorbereitungsdienstes beurteilt.