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Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 23. Apr 2013, 17:09
von Bundesfreiwild
Ganz kurzfristig habe ich mich zur Veranstaltung Zoll/Vivento vor Ort hier gemeldet, um zu erfahren, welche Informationen es zur Großprojekt Zollamt-Abordnung gibt.

Insgesamt sind bundesweit 700 Plätze für die Vivento-vermittelten Beamten bereitgestellt.

Ein Blick ins Interamt verrät, wo diese Abordnungsposten bereit gestellt werden.

Vivento-Teamleiterin versuchte zwar die Frage nach der Bewertung abzuwimmeln (das wäre in der befristeten AO irrelevant), aber ich hakte nach und bekam von den Zöllnern die Antwort, dass die Bandbreite mittlerer Dienst sich bis A8 bewegt und etwas mehr als 1/3 der Posten nach A9md/Z bewertet sind.
Der gehobene Dienst ist mit A11 bewertet, es gibt für bestimmte Posten aber auch A12er.
Man unterhielt sich über Sinn und Unsinn der Bandbreitenbewertungen.
Ich gehe davon aus, dass wir Telekomiker wieder unsere aktuelle Bewertung in die Abordnung mitnehmen.
Beförderungen damit wohl nicht möglich - gleiches Spiel wie bei BA.

Die Tätigkeit des Vollstreckungs-Innendienstes (um den geht es) ist ein recht anspruchsvolles Tätigkeitsfeld - so wird es jedenfalls dargestellt.
Man bearbeitet die von diversen Lieferanten (Zoll selbst, Finanzamt, Krankenkassen, Arbeitsamt, Sozialkasse, etc.) angelieferten Fälle (aso nicht nur Kfz-Steuer). Die nicht bezahlten Steuerfestsetzungsbescheide werden dann vom Vollsteckungsinnendienst bearbeitet, erstellt, abgeschickt, es werden Recherchen, z.B. beim Einwohnermeldeamt, nötig, um evtl. eine gültige Adresse für den Vollstreckungsbescheid zu bekommen. Am Ende werden auch die Geldeingänge verbucht.
Alles mit einem neuen IT-System.

Es werden 5-7köpfige Teams gebildet (1 Teamleiterchefchen).

Die Wochenarbeitszeit wird 41 Std betragen. DTAG/Vivento leistet die üblichen Ausgleichszahlungen für 34/38Std-WAZ-ler und zahlt einen Ausgleich, falls durch Beendigung von ISB/Beurlaubung eine Differenz zwischen Beurlaubungs- und Beamtensold entsteht.
Der Zoll praktiziert Gleitzeit. Kernarbeitszeit von 9-15 Uhr, freitags bis 12 Uhr.
Es gibt wohl schon alle irgendwie möglichen Teilzeitlösungen und für die Telekomiker wird man das auch so weit wie möglich frei gestalten.

Die für die Tätigkeitsausführung notwendigen Kenntnisse werden in 2 einwöchigen Seminaren vermittelt (bundesweite Seminarstandorte z.B. bei Potsdam, FfM, Münster) und in einer 4-8wöchigen Einweisung vor Ort am Arbeitsplatz.
Der Arbeitsplatz wird sich am örtlichen Standort des Hauptzollamtes (oder seiner städtischen Außenstellen) abspielen.

Die Abordnungen sind zunächst auf 2 Jahre befristet. Eine Ansage zu Verlängerungsmöglichkeiten war nicht möglich.
"Muss man abwarten, wie sich die Zuständigkeiten entwickeln."

Die Aussagen von Zoll und Vivento über den BEGINN-Zeitpunkt der Abordnungen gehen auseinander.
Der Zoll MUSS 01.07/2014 einen laufenden Betrieb garantieren. Es wurde von Zollseite ein AO-Datum April/Mai 2014 mitgeteilt. Frau Schwarz/Teamleiterin Viv meinte, man könne schon im Herbst damit rechnen, weil eben die Ausbildung und Einarbeitung noch vor diesem Termin laufen sollte. Na klar, die 700 Abordnungen will man natürlich noch dieses Jahr im Vivento-Jahresprämienziel unterbringen.

Wer die AO antritt, tut dies freiwillig. Falls der Beamte die AO innerhalb 6 Monate doch beenden will, geht das. Mit Rücksturz zu seiner Alt-Org-Einheit, natürlich ohne die Garantie, dass es auch der gleiche Standort/gleiche Tätigkeit sein wird.

Es wurde versichert, dass auch in der AO ein Vorruhestand oder eine ATZ möglich sei.

Kollegen aus dem technischen Dienst können sich ebenfalls bewerben, allerdings brauchen sie dann eine Eignungsfeststellung vom PST, dass sie mindestens 18 Monate nichttechnische Tätigkeiten verrichtet haben.

Die Bewerbung:
Bewerbungsvorblatt Zoll (s. Interamt oder V-Berater)
Bewerbervorblatt mit Bewerbungsfoto und Kontaktdaten
Bewerbungsanschreiben mit einer Darstellung der Bewerbungsmotivation
Lebenslauf (rückwärts chronologisch angelegt)
letzte Beförderungsurkunde
OPD-Schreiben mit dem Ergebnis der Laufbahnprüfung
falls vorhanden, aktuelles Arbeitszeugnis
Beschreibung der Tätigkeiten im Lebenslauf so, dass sich ein Nicht-Telekomiker etwas darunter vorstellen kann.

Die Bewerbung an die zentrale Personalisierer-Adresse siehe Interamt.
Die Bewerbungsdatei möglichst als PdF, nicht größer als 2 MB (evtl. als Zip-Datei).

Ich bitte unsere Beamten vom Zoll, sich zu der Darstellung der Tätigkeit zu äußern und uns zu erklären, was dort tatsächlich gemacht wird.
Mich würde interessieren, ob diese zwar innendienstliche - aber dennoch Vollstreckungstätigkeit - sensible Menschen belasten kann.
Ich habe persönlich manchmal doch andere Vorstellungen, wenn es um menschliche und unmenschliche Verwaltungsakte geht, als der jeweilige Behördenarbeitgeber.
Mit der BA hatte ich da so meine Schwierigkeiten.
Ich persönlich möchte keinen Job machen, bei dem ich mich jeden Abend frage, ob ich nicht ein Menschenschicksal vernichtet habe, bloss weil der Staat (wenn auch berechtigt) auf einer Zahlung besteht, auf die man vielleicht auch verzichten könnte.

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 23. Apr 2013, 18:54
von Posttrulla
Betrifft das eigentlich nur Vivento / Telekom oder alle Postnachfolgeunternehmen? Mir wurde kürzlich mitgeteilt, daß Vivento für alle Postnachfolgeunternehmen Verhandlungen führt.

Das war am Freitag. Und seit Freitag sind die näheren Infos auf der Zoll-Seite nicht mehr zu finden. Bis dahin war die Rede davon, daß Beamte sich auch eigenständig beim Zoll bewerben können.

Ich persönlich finde die Idee gar nicht so schlecht, nur leider habe ich überhaupt keine Infos bekommen... (bin Post)

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 23. Apr 2013, 22:46
von Kater-Mikesch
Bei dem Vorblatt vom Zoll muss/kann man auch die Einsichtnahme in die Pers.-Akte vermerken...
Das könnte schon ein Problem werden, da hier sensible Daten erfragt werden können die keinen anderen AG was angehen - schließlich handelt es sich innerhalb von zwei Jahren um eine Abordnung und in diesem Fall ist der aktuelle Dienstherr derjenige, der die Akteneinsicht haben kann...

Muss ja jeder für sich selber entscheiden...

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 24. Apr 2013, 11:35
von Bundesfreiwild
Tja... und wir Vivento-Insassen hatten bislang nicht mal die Möglichkeit, uns unsere seit Jahren existierende DIGITALE Personakte anzusehen, weil wir ja keinen Zugriff aufs Intranet haben (mit persönlicher e-Mail-Adresse).
Meine Papier-P-Akte habe ich vor paar Jahren mal in Bonn durchgeblättert; aber was nun letztendlich in der e-Personalakte gelandet ist, konnte ich bislang nicht feststellen.

Dafür müsste ich erneut Einsicht beantragen, woraufhin man mir einen Termin an einem Vivento-Jobcenterstandort machen würde, wo ich mit einer zeitlich begrenzten Spezialzugriffskennung meine e-Akte besichtigen kann. War mir bislang zu viel Aufwand.

POST.
Ich gehe davon aus, dass der Bund/Zoll in Erinnerung an die noch laufende Abordnungsaktion zur BA gerne daran erinnert hat, dass die Telekom-Beamten die Arbeit wunderbar erledigen.
Eigentlich war beabsichtigt, die Bundeswehr-Überzählingen auf die Zollposten zu bekommen; das hat wohl nicht geklappt.
Vivento ist da bestimmt mit Begeisterung in die Bresche gesprungen - mit den Telekom-Beamten.

Unabhängig davon - falls jemand möchte - von Post und Bahn, würde ich mal meinen, dass die Abordnungsplanstellen beim Zoll NICHT unbedingt NUR für Telekombeamte zugänglich sein sollten.
Auf www.interamt.de kann man das Abordnungsangebot sehen. DIESE Woche läuft noch die Bewerbungsfrist. Kommenden Montag ist Bewerbungsschluss.
Und Interamt ist für alle zugänglich. Wer Beamter ist, also hoheitliche Aufgaben machen kann und darf, der sollte sich auch bewerben dürfen. Statt den Weg über die angegebene Vivento-Schiene zu nehmen, würde ich an eurer Stelle die Bewerbung einfach an die angegebene Adresse in Neustadt adW schicken. 700 Leute mal so einfach zusammenzukriegen, wird auch über Vivento nicht so einfach werden, weil es bei einigen Kollegen viele rechtliche Vorbehalte geben wird - insbesondere für die zu GmbHn beurlaubten.

Da wird man beim Zoll zur Not auch evtl. auf Postler oder Bahn-Beamte zurückgreifen wollen, wenn sie sich bewerben. Einfach mal versuchen. Wenn nix dabei rum kommt, dann hat man nix verloren.

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 24. Apr 2013, 12:44
von Posttrulla
Bundesfreiwild,

ich kann unter dem Link leider keine Abordnungsunterlagen finden. Unter was genau finde ich das?
Ich komme zwar bei interamt rein, habe mich dort auch angemeldet, aber die Post hat (im Gegensatz zur Telekom) keinen Pfad auf der Seite. Ich konnte mich also nur über das öffentliche Profil anmelden. Was kann ich tun, um die Bewerbungsunterlagen zu erhalten?

Die Post hat(te) auch diese Abordnungen zur Ba, da war ich zwei Jahre. Nur leider wurde das nicht verlängert. Deshalb setze ich schon wenig Hoffnung in den Zoll. Die Anfrage an die Personalstelle, ob sich Beamte bereit erklären würden, zur ANÜ zum Zoll zu gehen, war da. Nur leider habe ich seitdem nichts mehr gehört. Und da ich wohl die Einzige war, die sich interessiert hat, befürchte ich sehr, daß ich da nicht berücksichtigt werde bzw. "übersehen" wurde. Deshalb würde ich selber gerne die Unterlagen zur Abordnung haben und ausfüllen.

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 24. Apr 2013, 18:34
von Kater-Mikesch
wenn du bei Interamt angemeldet bist, solltest du auch die offenen Stellen angezeigt bekommen...
Oder sind die Stellen beim Zoll nur für Telekomiker...?

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 25. Apr 2013, 09:31
von Brauner
Also ich weis ja nicht, ob man da nicht zum "MöchteGern Gerichtsvollzieher" wird, der Leistungen von Arbeitslosen zurückholt, die eine Sperrfrist bekommen haben.

Soweit ich weis ist die Vollstreckung der Beträge ausgesetzt, obwohl Widersprüche und Klagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Das Zollamt will einfach nicht das tun, was die Bundesagentur für Arbeit möchte.

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 25. Apr 2013, 09:36
von Torquemada
Brauner hat geschrieben:Also ich weis ja nicht, ob man da nicht zum "MöchteGern Gerichtsvollzieher" wird, der Leistungen von Arbeitslosen zurückholt, die eine Sperrfrist bekommen haben.

Soweit ich weis ist die Vollstreckung der Beträge ausgesetzt, obwohl Widersprüche und Klagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Das Zollamt will einfach nicht das tun, was die Bundesagentur für Arbeit möchte.
Das hat ja jetzt nichts mit den Fragen nach diesen offenen Stellen zu tun.

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 25. Apr 2013, 09:51
von Bundesfreiwild
Posttrulla
Schick mir mal deine private Mailadresse über die Privatnachricht. Dann schicke ich dir die Ausschreibung und die Daten zu.
Die ID vom Interamt ist 171367 mD und 171402 gD

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 25. Apr 2013, 21:50
von ZS-forever
Brauner hat geschrieben:Also ich weis ja nicht, ob man da nicht zum "MöchteGern Gerichtsvollzieher" wird, der Leistungen von Arbeitslosen zurückholt, die eine Sperrfrist bekommen haben.

Soweit ich weis ist die Vollstreckung der Beträge ausgesetzt, obwohl Widersprüche und Klagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Das Zollamt will einfach nicht das tun, was die Bundesagentur für Arbeit möchte.
Ich weiß zwar nicht, wo du deine Weisheiten her hast.... aber ich kann dir versprechen - alles zu 100% falsch, was du geschrieben hast.

1. Vollsteckungsbeamte beim Zoll und mit dem Gericht haben die gar nichts zu tun
2. Wenn ein Arbeitsloser eine Sperrfrist bekommen hat, wird auch sein Geld gesperrt und er bekommt es gar nicht ausgezahlt. Hier handelt es sich um Überzahlungen wegen falscher Angaben des Arbeitslosen.
3. Ein rechtzeitig eingegangener Widerspruch hat immer aufschiebende Wirkung, bis eine Entscheidung vom Amt getroffen wurde - siehe auch Verwaltungsakt - 1. Ausbildungsabschnitt in der Beamtenlaufbahn
4. Das Zollamt hat damit schon gar nix zu tun, weil die sind für die Ware zuständig - Zuständig sind hier die Vollstreckungsstellen beim Zoll
5. Die Vollsteckungsstellen prüfen nicht die rechtmäßigkeit der Vollstreckungsaufträge, sondern die Übersendungsstellen bestätigen die rechtmäßigkeit der Forderung und der Zoll vollstreckt dann in das pfändbare Vermögen des Vollstreckungsschuldners

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 26. Apr 2013, 01:00
von Brauner
Sollte eigentlich in der Aufgabenbeschreibung stehen.

Ansonsten frag doch einen Anwalt.

Strafverfahren, Hauptzollamt, Arbeitslosengeld
http://www.frag-einen-anwalt.de/Strafve ... 25955.html

Ich habe den Eindruck, dass die Bundesagentur für Arbeit sowohl Schwarzarbeiter, als auch Betrüger ALG I / ALG II von den Hauptzollämtern jagen läßt.
Bewaffent, versteht sich von selbst, wenn es mal sein muß.

Ich kannte einen der gegen ein fristlose Kündigung geklagt hat, der bekam sein ALG I unter Vorbehalt mit dem Hinweis auf Rückforderung, sollte er die Klage verlieren.
Dann beim Arbeitsgericht verloren, beim Sozialgericht wegen der Rückzahlung und rückwirkende 3monatige Sperrfrist nochmals geklagt. Das Hauptzollamt hat während des Sozialgerichtsverfahrens die Beitreibung (Beträge 3monatige Sperrfrist) betrieben, weil der Anwalt es vergessen hatte zu beantragen die Beitreibung auszusetzen.

Denkbar sind sind noch andere Fälle, wo das Hauptzollamt die Beitreibung macht.

siehe:

FAQ Inkasso-Service

Ich habe eine Vollstreckungsankündigung vom zuständigen Hauptzollamt erhalten. Wie kann ich die anstehende Pfändung noch abwenden?

Sie haben nun noch die Möglichkeit, sich mit dem zuständigen Hauptzollamt in Verbindung zu setzen und dort gegebenenfalls eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Gleiches gilt, wenn bei Ihnen bereits eine Kontopfändung vorliegen sollte.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_219112/ ... age-8.html

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 26. Apr 2013, 06:35
von ZS-forever
Brauner hat geschrieben: Ich kannte einen der gegen ein fristlose Kündigung geklagt hat, der bekam sein ALG I unter Vorbehalt mit dem Hinweis auf Rückforderung, sollte er die Klage verlieren.
Dann beim Arbeitsgericht verloren, beim Sozialgericht wegen der Rückzahlung und rückwirkende 3monatige Sperrfrist nochmals geklagt. Das Hauptzollamt hat während des Sozialgerichtsverfahrens die Beitreibung (Beträge 3monatige Sperrfrist) betrieben, weil der Anwalt es vergessen hatte zu beantragen die Beitreibung auszusetzen.
Hier: Während des rechtsgültigen Widerspruchs wurde NICHT vollstreckt und nach dem Urteil des Gerichts wurde die Vollsteckung beauftragt - Darf jeder - HALLO.... wenn ich per Urteil gesagt bekomme - ja es ist ok, dass du dein Geld zurück bekommst, wäre es nicht zu verstehen, wenn der Gläubiger sein Geld nicht zurückfordert. Hier steht auch noch, dass der Anwalt dann bei einem weiteren Gericht geklagt hat - zum einen ist dies kein rechtsgültiger Widerspruch und zum anderen hat der Anwalt eh vergessen, die Aufschiebung der Vollstreckung zu beantragen. Hier hat wohl der Anwalt geschlafen und nicht der Zoll.

Die Vollziehungsbeamten jagen nicht - der Schuldner wird per Post mit einer Zahlungsaufforderung in Kenntniss gesetzt, dass jetzt die Vollstreckung gegen ihn beginnt. Bei dieser Aufforderung liegt ein Fragebogen, der ausgefüllt und zurückgeschickt werden kann - er kann bezahlen - er kann anrufen - tut er das alles nicht, kommt der Außendienst. Dieser versucht den Schuldner persölich zu erreichen, beim 1. Besuch hinterlässt er erneut eine Zahlungsaufforderung mit Termin - auch hier ist wieder Telefonnummer, Fax, E-Mailadresse zu erkennen - UND es ist sogar ein Termin verzeichnet, an dem der Schuldner einfach zu Hause sein sollte - und trotzdem gibt es Schuldner, die nach 2-4 ZAhlungserinnerung der Gläubigerstelle und mind. 2 Briefen der Vollstreckungsstelle sich immer noch tot stellen. UPS - jetzt hat er ne Kontopfändung oder wird zur Eideststattlichen Versicherung (Vermögensverzeichnis) vorgeladen - na solche bösen Jäger..... Achso, sollten bereits Haftbefehler zur Abgabe der EV vorliegen, erlaubt sich das Hauptzollamt auch mal einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht zu beantragen und lässt auch mal ne Türe öffnen - BÖSES Hauptzollamt, böse Jäger???? HALLLO - das sind STEUERGELDER, die da nicht gezahlt wurden und keine Bestellungen bei Quelle oder so.

Achso - die Vollstreckung ist nicht bewaffnet.

Wenn du mal auf Zoll.de nachsiehst, bekommst du ein grobes Bild, was die Vollstreckung so tut und dass das HZA hauptsächlich für Krankenkasse, Berufsgenossenschaften, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Bundesknappschaft und zolleigene Fälle zuständig ist. Und diese Forderungen sind, wie Steuern auch, kraft Gesetzt zu entrichten. Wenn sich ein Schuldner früh genug um seinen Mist kümmert, kommt es nie zum Äußersten.

Achso, wenn du dich noch "fundierter" über die Vollsteckung informieren möchtest und gaaaaaaanz viele Horrorstories und falsche Tips lesen möchtest, empfehle ich dir das Erwerbslosenforum -ironie off-

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 29. Apr 2013, 10:14
von Bundesfreiwild
6 Monate Probzeit ist in dieser Abordnung seitens Vivento angesagt - innerhalb dieser Zeit Rückkehrmöglichkeit in die alte GmbH/Vivento/PBM-NL.
So ist das immer mit den AO zu anderen Behörden.
In der Zeit sollte man sich ein Bild über den Job machen können und seine Entscheidung fällen.

Nix ist mehr für die Ewigkeit und bei der T/Vivento sowieso nicht.

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 29. Apr 2013, 12:22
von arme Sau
Brauner hat geschrieben: ...
Bewaffent, versteht sich von selbst, wenn es mal sein muß.

Nur mit einem scharfen Kugelschreiber :!:

PS: Geht davon aus das Ihr nur in den Innendienst kommt (vorerst) !

Re: Abordnungen zum Hauptzollamt

Verfasst: 29. Apr 2013, 16:36
von ZS-forever
Ich hoffe, dass sich viele Vivento-Sklaven mal den Zoll ansehen, vielleicht - und dafür drück ich mal die Daumen - finden sie endlich einen Job, bei dem sie auch bis zur Pension bleiben können.