Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

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Steinbock
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Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Steinbock »

Hallo an alle Leser,

Der Wechsel vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft soll attraktiver gestaltet werden. Beamte, Richter und Soldaten haben künftig ein Anrecht auf ein staatliches Altersgeld, wenn sie auf eigenen Wunsch aus dem Bundesdienst ausscheiden.
Der Bundestag verabschiedete am 18.04.2013 eine entsprechende Reform. Das Altersgeld ist eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die Betroffenen oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist.

http://www.haufe.de/oeffentlicher-diens ... 74800.html

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712479.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713135.pdf

Viele Grüße!
Adler
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Adler »

In den Jahren 2010 bis 2012 sind insgesamt etwa 490 Bundesbedienstete auf
Verlangen aus dem Dienst ausgeschieden, die nach diesem Gesetz einen Anspruch
auf Altersgeld gehabt hätten. Für diese Bundesbediensteten sind in dieser Zeit
insgesamt ca. 45 Mio. Euro an Nachversicherungsbeiträgen aufgewandt worden.
Unter der Annahme, dass künftig etwa 30 Prozent mehr im Bundesdienst
beschäftigte Beamte, Richter und Soldaten von der Möglichkeit der Entlassung auf
Verlangen
Gebrauch machen, ergeben sich künftig jährlich etwa 210 Entlassungen
mit Anspruch auf Altersgeld.
Wegen so wenig Hansels macht man extra ein Gesetz? Sehr seltsam.
Durch den Wegfall der Nachversicherung ergeben sich zunächst Einsparungen in
Höhe von ca. 20 Mio. Euro jährlich. Dem stehen Anwartschaften auf Altersgeld
gegenüber, die allerdings überwiegend erst in den Jahren ab 2025 kostenwirksam
werden.
Deutschland rüstet sich für schwierige Zeiten?
Einfache wäre es, die Pensionen ab 3000 EUR/Monat zu kürzen. Quasi eine "Versorgungslastenkostendämpfungspauschale".
Die erworbenen Altersgeldansprüche liegen, abhängig von der konkreten
Erwerbsbiografie, bei ca. dem Doppelten der Ansprüche, die sich aus der
Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben hätten.
Wie zum Teufel, kommt man so solch einer Aussage?
Es wäre schön wenn der Dienstherr eine Günstiger-Prüfung anbieten würde.
Mehrausgaben entstehen zudem längerfristig dadurch, dass in größerem Umfang als
bisher als Ersatz für die ausscheidenden Bundesbediensteten neues Personal zu
rekrutieren, auszubilden und einzuarbeiten ist. Die Höhe dieser Mehrausgaben lässt
sich derzeit allerdings nicht beziffern, da sie insbesondere davon abhängig ist, in
welchem Umfang Altersgeld in Anspruch genommen wird. Dies wiederum dürfte
maßgeblich von der künftigen Attraktivität der Beschäftigungsbedingungen im
öffentlichen Dienst (im Verhältnis zur Privatwirtschaft) abhängig sein.
Auch diese
Mehrausgaben sind in den betroffenen Einzelplänen einzusparen.
Da lachen sich einige Landesbeamte jetzt aber krumm.
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Bundesfreiwild
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Bundesfreiwild »

Gehe mal logisch davon aus, dass es hier nicht um die paar Hundert freiwilligen Aussteiger geht.

Ein solches Gesetz könnnnnte Bund und Ländern die Möglichkeit geben, größere Beamten aus dem Dienst zu entlassen (auf Antrag) und die bislang erdienten Pensionsansprüche ohne Abzüge "zu parken" und sie zum Rentenalter wieder aufleben zu lassen.
Betrachtet man die Situation bei den Postnachfolgeunternehmen, wo man sehr darauf erpicht ist, dass Beamte auch in der Privatwirtschaft arbeiten können sollen, ihr Beamtenverhältnis also ruhen lassen könnten, dann macht das alles Sinn.
Denn unter der Bedindung der (viel schlechteren) Konditionen der Nachversicherung in der RV, macht das kein Beamter, der irgendwie bei Trost ist und schon 20-30 Dienstjahre auf dem Buckel hat.

Man wird dann zwar vielleicht Hartz-IV-Empfänger irgendwo unterwegs, aber ab dem Pensions/Rentenalter kriegt man zumindest mal seine erdiente Pension und die Rentenansprüche dann dazu.

Hier eröffnen sich einfach Möglichkeiten des pensionsgesicherten Abgangs von Beamten auf den freien Arbeitsmarkt.

Und wenn ich die Minister so reden höre (u. einige andere), dann würde man wohl am liebsten alle Beamten sofort loswerden wollen, die man nicht unbedingt mehr für die tatsächlich noch hoheitlichen Aufgaben braucht.
Und in Post, Telekom, Postbank und Bahn gibts definitiv keine hoheitlichen Aufgaben mehr, weil Aktiengesellschaften.
Steinbock
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Steinbock »

Hallo Adler,

bitte auch daran denken, dass dies auf alle Zeitsoldaten zutrifft, die nicht als Berufssoldaten übernommen werden.

Gruß vom Steinbock
Adler
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Adler »

Das mag ja alles stimmen.


In der Gesetzesbegründung steht anderes bzw. eure Argumente finden sich da nicht wieder.


Übrigens: Im Entwurf aus Feb. 2013 wurde noch mit etwa 200 Inanspruchnahmen pro Jahr kalkuliert, jetzt mit etwa 210.
Das lässt darauf schließen, dass eine Flucht aus den Bundesdienst stattfindet. :D

Nein,nein, da haben wohl einige nachträglich ihre rückwirkende Entlassung beantragt oder die Computer (oder andere) verarbeiten die Anträge etwas langsam.

So genau weiß das auch keiner, wie viele Beamte in den letzten Jahren um Entlassung gebeten haben. :D
(griechische Verhältnisse)
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Thust
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Thust »

Ein gutes Gesetz, auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung was die Flexibilität von Biographien im öD auch als Beamter betrifft. Allerdings sollte man das Ganze mal genauer analysieren und bewerten, z.B. was den Unterschied zwischen "altersgeldfähiger Zeit" und der bekannten "ruhegehaltsfähiger Zeit" betrifft (gibt es einen?). Der Abschlag von 15% den man in Kauf nehmen muss, ist ja schon bekannt.
Adler
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Adler »

Im Altersgeldgesetz ist eine Regelung eingebaut, dass das Altersgeld zu Beginn nicht geringer sein darf als die Rentenansprüche bei einer fiktiven Nachversicherung. (§ 7 Abs. 5, Günstiger-Prüfung).
Absatz 5 entspricht § 18 Abs. 9 des Gesetzes zur Verbesserung
der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Damit
wird sichergestellt, dass das Altersgeld nicht hinter der Höhe
zurück bleibt, die sich aus einer fingierten Nachversicherung
der altersgeldfähigen Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
ergeben hätte und die Betroffenen allein auf
Grund ihrer Entscheidung für das Altersgeld später ggf. auf
Leistungen nach dem SGB XII angewiesen sind.
Später gibt es dann keine Garantie mehr, dass sich das Altersgeld mind. genauso entwickelt wie die Renten.

Ganz grob:
Altersgeldfähige sind sind echte Beamten-Dienstzeiten.
Man muss mind. 7 Jahre gedient haben (davon mind. 5 Jahre im Bundesdienst), um Anspruch zu haben.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist in § 1 bestimmt. Es gilt nur bei Entlassung auf Verlangen, sonst nicht.

Altergeldfähig sind nicht die Zeiten, die ein Beamter als Angestellter im öD verbracht hat.
Diese Zeiten sind jedoch ruhegehaltsfähig, sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat.

Altersgeldfähig sind Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung vollständig.

Die 15 % Abschlag vom Altersgeld ergeben sich ja aus § 7 Abs. 1 durch den Faktor von 0.85.
Der zusätzliche pauschale Abschlag in Höhe
von 15 Prozent berücksichtigt, dass freiwillig aus dem
Dienst ausscheidende Beamte das Beamtenverhältnis prägende
lebenslange Dienst- und Treueverhältnis vorzeitig
beenden.
...
Im Übrigen ist auch zu berücksichtigen, dass dem Dienstherrn
mit der Entlassung zusätzliche Kosten (z. B. für die
Auswahl und Einarbeitung neuen Personals, die Gewährung
der finanziellen Anreize nach dem Fachkräftegewinnungsgesetz
zur Gewinnung neuen Personals oder den erhöhten
Verwaltungsaufwand) entstehen.

Das Ganze sollte man sich vor Erreichen des 55. Lj. überlegen um ggf. noch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
calisto
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von calisto »

Hallo zusammen,

ist den das Altersgeldgesetz nach der Bundestagsentscheidung bereits in Kraft getreten? Muss hier noch der Bundesrat zustimmen?

Ab wann können entsprechende Anträge auf Altersgeld gestellt werden? Wann wird das Gesetz verkündet?

Danke für die Antwort!

Viele Grüße

Marc
Beamtenmikado
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Beamtenmikado »

Hallo,

das Gesetz ist nach den Beratungen im Innenausschuss nun vom Bundestag in 2./3. Lesung am 18.04.2013 beschlossen worden. Der Bundesrat muss noch zustimmen, dürfte allerdings nur Formsache sein.

Das Gesetz gilt dann ab 2014.

Und übrigens: Einen Abschlag von 15% gibt es in der endgültigen Fassung nicht - der Innenausschuss hatte empfohlen, den Multiplikator von 0,85 in §7 zu streichen. Dies ist vom Bundestag dann auch so verabschiedet worden.

Also vollen Pensionsanspruch mitnehmen bitte ...

Viele Grüße
Anstaltszauber
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Anstaltszauber »

Beamtenmikado hat geschrieben:Hallo,

das Gesetz ist nach den Beratungen im Innenausschuss nun vom Bundestag in 2./3. Lesung am 18.04.2013 beschlossen worden. Der Bundesrat muss noch zustimmen, dürfte allerdings nur Formsache sein.

Das Gesetz gilt dann ab 2014.

Und übrigens: Einen Abschlag von 15% gibt es in der endgültigen Fassung nicht - der Innenausschuss hatte empfohlen, den Multiplikator von 0,85 in §7 zu streichen. Dies ist vom Bundestag dann auch so verabschiedet worden.
Der Gesetzentwurf ist so verabschiedet worden, wie eingebracht. SPD & Co wollten im Innenausschuß den Abschlag noch aufheben und die Wartezeit auf fünf Jahre verkürzen. Alles bleibt wie es ist: Wartezeit sieben Jahre und Abschlag 15%. Gesetz tritt umgehend in Kraft, vsl. Ende Juni/Anfang Juli, vorbehaltlich der Zustimmung im Bundesrat.

Gruß aus der Anstalt
calisto
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von calisto »

Anstaltszauber hat geschrieben:
Beamtenmikado hat geschrieben:Hallo,

das Gesetz ist nach den Beratungen im Innenausschuss nun vom Bundestag in 2./3. Lesung am 18.04.2013 beschlossen worden. Der Bundesrat muss noch zustimmen, dürfte allerdings nur Formsache sein.

Das Gesetz gilt dann ab 2014.

Und übrigens: Einen Abschlag von 15% gibt es in der endgültigen Fassung nicht - der Innenausschuss hatte empfohlen, den Multiplikator von 0,85 in §7 zu streichen. Dies ist vom Bundestag dann auch so verabschiedet worden.
Der Gesetzentwurf ist so verabschiedet worden, wie eingebracht. SPD & Co wollten im Innenausschuß den Abschlag noch aufheben und die Wartezeit auf fünf Jahre verkürzen. Alles bleibt wie es ist: Wartezeit sieben Jahre und Abschlag 15%. Gesetz tritt umgehend in Kraft, vsl. Ende Juni/Anfang Juli, vorbehaltlich der Zustimmung im Bundesrat.

Gruß aus der Anstalt
Ich war gerade auf bundesrat.de und habe nach einer entsprechenden Entscheidungsvorlage gesucht. Leider vergeblich :(

Weiss jemand, wann die Entscheidung im Bundesrat ansteht?

Die SPD hatte im Bundestag wohl gegen das Gesetz gestimmt - was mir für die Bundesratsentscheidung nicht sehr viel Hoffnung macht...

Gruß

Marc
Anstaltszauber
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Anstaltszauber »

calisto hat geschrieben:Ich war gerade auf bundesrat.de und habe nach einer entsprechenden Entscheidungsvorlage gesucht. Leider vergeblich :(

Weiss jemand, wann die Entscheidung im Bundesrat ansteht?

Die SPD hatte im Bundestag wohl gegen das Gesetz gestimmt - was mir für die Bundesratsentscheidung nicht sehr viel Hoffnung macht...
Das dürfte nicht so problematisch sein. Als Bremser will auch keiner da stehen und in BaWü (und Hessen?) gibt es so ein Gesetz ja schon. Die Frage nach dem Termin für die BR-Befassung kommt natürlich passend am Wochenende und vor den Brückentagen, die Antwort liegt nämlich im Büro :(

Gruß aus der Anstalt
BeaBerlin
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von BeaBerlin »

Bei mir haben sich zwei Fragen aufgetan:

1: Gibt es so ein Altersgeld ab 2014 auch für Berliner Landesbeamte?

2: Was ist mit der Krankenversicherung bei dieser Variante? Das Altersgeld ist doch, wenn ich das richtig verstanden habe, keine Pension, d.h. im Alter habe ich keine 70% Beihilfeanspruch, oder? Könnte ich mich bei meiner Entscheidung für Altersgeld nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis dann wieder dauerhaft gesetzlich versichern oder muss ich wegen des Altersgeldes in der privaten Krankenversicherung bleiben?

Danke für die Antworten!
Anstaltszauber
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Anstaltszauber »

BeaBerlin hat geschrieben:Bei mir haben sich zwei Fragen aufgetan:

1: Gibt es so ein Altersgeld ab 2014 auch für Berliner Landesbeamte?

2: Was ist mit der Krankenversicherung bei dieser Variante? Das Altersgeld ist doch, wenn ich das richtig verstanden habe, keine Pension, d.h. im Alter habe ich keine 70% Beihilfeanspruch, oder? Könnte ich mich bei meiner Entscheidung für Altersgeld nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis dann wieder dauerhaft gesetzlich versichern oder muss ich wegen des Altersgeldes in der privaten Krankenversicherung bleiben?

Danke für die Antworten!
Zu Frage 1: Nein, derzeit ist da auch nichts geplant.

Zu Frage 2: Kein Beihilfeanspruch, entweder stockst Du Deine private KV auf 100% auf (müßte ohne neue Gesundheitsprüfung gehen) oder Du wechselst in die gesetzliche KV, wenn Du die dortigen Voraussetzungen erfüllst (Pflichtversicherung, kein Ausschluß wegen Alters).

Gruß aus der Anstalt.
Steinbock
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Re: Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld

Beitrag von Steinbock »

BeaBerlin hat geschrieben:Bei mir haben sich zwei Fragen aufgetan:

1: Gibt es so ein Altersgeld ab 2014 auch für Berliner Landesbeamte? !
Bis 2014 sicherlich nicht. Jedoch sollte man damit rechnen, dass auch die Länder nachziehen.
In Baden-Württemberg gibt es diese Regelung schon.
Gespräche dazu gibt es bereits in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hamburg und bestimmt auch noch in weiteren Ländern.
2: Was ist mit der Krankenversicherung bei dieser Variante? Das Altersgeld ist doch, wenn ich das richtig verstanden habe, keine Pension, d.h. im Alter habe ich keine 70% Beihilfeanspruch, oder? Könnte ich mich bei meiner Entscheidung für Altersgeld nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis dann wieder dauerhaft gesetzlich versichern oder muss ich wegen des Altersgeldes in der privaten Krankenversicherung bleiben?
Danke für die Antworten!
Altersgeld ist nicht mit einer Beamtenversorgung vergleichbar und somit gibt es auch keine Beihilfe.
Wann ein Wechsel möglich ist:
Der Wechsel müsste vor dem 55. Lebensjahr erfolgen;
Das Bruttojahreseinkommen müsste unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (in 2013 = 52.200 €)
Es muss eine GKV-pflichtige Tätigkeit sein.

Gruß vom Steinbock
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