Hallo,
ich werde leider nicht ganz schlau aus dem BeamtVG:
Gilt Übergangsgeld nach § 67 (also volle 6 Monate statt 3,5 Monate) auch für Wissenschaftliche Mitarbeiter nach A13 (Akademische Räte) an Universitäten
oder nur für Wissenschaftliche Assistenten in der alten Gruppe C1? Leider habe ich bisher widersprüchliche Antworten bekommen... Vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid.
Würde mich sehr über Auskunft freuen! Danke schon mal und Grüße,
Markus
Übergangsgeld für Wissenschaftliche Assistenten
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Re: Übergangsgeld für Wissenschaftliche Assistenten
Von Akademischen Räten ist da nicht die Rede. Ich hatte mal Probleme, wie mit den Juniorprofessoren zu verfahren ist. Die sind ja die Nachfolger der Wissenschaftlichen Assistenten. Möglichrweise wurden die ja vom Gesetzgeber "vergessen". Soll ja vorkommen. Da nun aber genug Zeit vergangen ist und der Juniorprofessor noch immer nicht im Gesetzestext steht, muss man davon ausgehen, dass das erhöhte Übergangsgld nur für den tatsächlich aufgeführten Personenkreis gilt. Und meines Wissens nach gibt es Wissenschaftliche Assistenten gar nicht mehr.