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Beamtin am Ende der Elternzeit schwanger - welche Ansprüche

Verfasst: 6. Apr 2007, 00:12
von Beamtin
Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt und werde am 01.11.07 wieder meinen Dienst aufnehmen. Was passiert im Falle einer erneuten Schwangerschaft, wenn ich ab 04.11.07 schon wieder im Mutterschutz sein sollte? Stehen mir dann trotzdem die vollen Bezüge während der 12 Wochen Mutterschutz zu?

Verfasst: 6. Apr 2007, 01:16
von Angelfire
Nach meiner Kenntnis ja. Anders wäre es, wenn du ab 15.10. Mutterschutz hättest. Dann würdest du die vollen Bezüge erst ab 02.11. bekommen.

Denn der Mutterschutz ist der Schutz der Mutter und des Ungeborenen.

LG Fee

Verfasst: 6. Apr 2007, 18:45
von Beamtin
Aber wenn ich ab 15.10. Mutterschutz hätte, würde mir doch gar nichts zustehen, da ich ja vorher nicht wieder arbeiten könnte und noch in der Elternzeit wäre, oder?

Verfasst: 7. Apr 2007, 03:23
von Angelfire
Nein, denn deine Mutterschutzfrist endet ja. Und dann hat man wieder Anspruch auf die Bezüge. Aber nagel mich bitte bitte nicht darauf fes. Aber ein Anruf beim Personaler müßte das klären :)

LG Angelfire