DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
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DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Guten Morgen allerseits!
Dass das möglich ist, ist mir bewusst...aber: Wie oft kommt es eurer Erfahrung nach vor, dass ein Beamter aus der DDU heraus zur DPAG reaktiviert wird?
Bei mir steht nach über 5 Jahren der DDU eine entsprechende Untersuchung an. In dem Alter, dass ich der Reaktivierung zustimmen müsste, bin ich (von diesem Standpunkt aus gesehen leider ) noch nicht.
Meine ehemalige Dienststelle hat Wind von meiner Nebenbeschäftigung bekommen, die (sowohl von der Stundenzahl als auch vom Einkommen) über eine geringfügige Beschäftigung hinausgeht.
Von daher werde ich da wenig bis keinen Argumentationsspielraum haben. Ich denke darüber nach, mich vor dem Untersuchungstermin anwaltlich beraten zu lassen...oder macht das eher keinen Sinn?
Dass das möglich ist, ist mir bewusst...aber: Wie oft kommt es eurer Erfahrung nach vor, dass ein Beamter aus der DDU heraus zur DPAG reaktiviert wird?
Bei mir steht nach über 5 Jahren der DDU eine entsprechende Untersuchung an. In dem Alter, dass ich der Reaktivierung zustimmen müsste, bin ich (von diesem Standpunkt aus gesehen leider ) noch nicht.
Meine ehemalige Dienststelle hat Wind von meiner Nebenbeschäftigung bekommen, die (sowohl von der Stundenzahl als auch vom Einkommen) über eine geringfügige Beschäftigung hinausgeht.
Von daher werde ich da wenig bis keinen Argumentationsspielraum haben. Ich denke darüber nach, mich vor dem Untersuchungstermin anwaltlich beraten zu lassen...oder macht das eher keinen Sinn?
Zuletzt geändert von blink182 am 14.04.2013 09:26, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
blink182
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
blink182 hat geschrieben: Meine ehemalige Dienststelle hat Wind von meiner Nebenbeschäftigung bekommen, die (sowohl von der Stundenzahl als auch vom Einkommen) über eine geringfügige Beschäftigung hinausgeht.
Von daher werde ich da wenig bis keinen Argumentationsspielraum haben.
Das verstehe ich nicht !!!
Als Ruhestandsbeamter musst du doch ohnehin jede Beschäftigung von der Art her melden. Hast du das verschwiegen ? Was soll der Ausdruck "meine ehemalige Dienststelle hat Wind von meiner Nebenbeschäftigung bekommen" ?
Warum bist du denn in die Dienstunfähigkeit versetzt worden? Aus körperlichen oder psychischen Gründen? Oder eine Kombination aus beiden? Bist du zwar arbeitsfähig, aber nicht bei den Verhältnissen bei der DPAG ?
Fragen über Fragen. Aber da muss mehr Substanz her. Sonst kann dir niemand raten.
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Ich habe meine Nebenbeschäftigung selbstverständlich beim Versorgungscenter angezeigt und mache die auch schon ne geraume Zeit...die Aufforderung zur Nachuntersuchung kam aber -warum auch immer- erst jetzt.
Die DDU hatte letztendlich psychische Gründe, wobei eine physische Erkrankung voraus ging.
Ob ich bei den Verhältnissen der DPAG arbeitsfähig bin, kann ich nicht beantworten...dazu bin ich schon zu lange aus dem Verein raus.
Die DDU hatte letztendlich psychische Gründe, wobei eine physische Erkrankung voraus ging.
Ob ich bei den Verhältnissen der DPAG arbeitsfähig bin, kann ich nicht beantworten...dazu bin ich schon zu lange aus dem Verein raus.
Gruß
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Was soll dir denn passieren...du musst bei Amtsarzt ein wenig rumjammern - brauchst im ja nichts von deiner Nebentätigkeit zu erzählen.
Im schlimmsten Fall kommst du zurück zur Post und bekommst dein volles Gehalt - deine Nebentätigkeit kannst du in dieser Zeit runterfahren
Dann wirst du krank und nach einer gewissen Zeit geht es wieder ab in die DU - und dann hast du wieder deine Ruhe !
Im schlimmsten Fall kommst du zurück zur Post und bekommst dein volles Gehalt - deine Nebentätigkeit kannst du in dieser Zeit runterfahren
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Es existieren keine Befunde, weil ich bereits seit längerem nicht mehr in ärztlicher Behandlung bin.dibedupp hat geschrieben:Warst du denn die letzten 5 Jahre in ärztlicher Behandlung? Nimm zu dem Termin Befunde deiner Ärzte mit, aus denen hervorgeht, dass du weiterhin dienstunfähig bist.
Wenn du die nicht hast und def Amtsarzt dich gesund schreibt, dann hasr du ein Problem.
Gruß
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Das ist im "Auftrag für die Dienstunfähigkeitsuntersuchung" unter "Erläuterungen zum Auftrag" vermerkt...es wird also kaum möglich sein, die Nebentätigkeit gegenüber dem Arzt unter den Tisch fallen zu lassen.Schwapau hat geschrieben:Was soll dir denn passieren...du musst bei Amtsarzt ein wenig rumjammern - brauchst im ja nichts von deiner Nebentätigkeit zu erzählen.
Die Frage ist ja, ob man mich auch für teildienstfähig erklären könnte...denn das würde aus familiären Gründen auf keinen Fall funktionieren (Stichwort: finanzielle Einbuße).Im schlimmsten Fall kommst du zurück zur Post und bekommst dein volles Gehalt -
Ich fürchte, das wird sich in der Praxis als nicht durchführbar herausstellen...werde mich aber noch mal bei meinem Arbeitgeber nach den evtl. Möglichkeiten erkundigen.deine Nebentätigkeit kannst du in dieser Zeit runterfahren
Gruß
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Das weiß ich...aber damit käme ich halt nicht über die Runden (ich mache meine jetzige Nebenbeschäftigung ja -zumindest nicht ausschließlich- aus Spaß an der Freude).dibedupp hat geschrieben:Wenn du teildienstfähig wärst, dann erhälst du Bezüge mindestens in der Höhe der Versorgungsbezüge.
Gruß
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Ich habe schon von Fällen gehört, die -auf eigenen Antrag- für voll dienstfähig erklärt und dennoch nicht reaktiviert wurden...die mussten dann letztendlich klagen. Allerdings waren das meiner Erinnerung nach Beamte der Telekom...wobei das ja eigentlich keinen Unterschied machen dürfte.dibedupp hat geschrieben:Nach dem, was du bisher geschrieben hast, muss man davon ausgehen, dass dich der Amtsarzt voll dienstfähig schreibt. Und dann muss dich die Post reaktivieren, ob sie oder du will oder nicht. Da hat z. Zt. sa BMI ein Riesenauge drauf.
Nun ja...ich werde wohl abwarten müssen, was dabei rumkommt.
Gruß
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Ich werde erst mal versuchen, vor der Untersuchung einen Anwaltstermin zu bekommen...mal hören, was der dazu sagt.dibedupp hat geschrieben:Ich würde mir jetzt an deiner Stelle schnell einen Arzt suchen, der dir bescheinigt, dass dich alleine schon die Aufforderung zur Untersuchung psychisch total fertig gemacht hat und du tiefste Depression hast bei dem Gedanken, wieder bei der Post arbeiten zu müssen.
Gruß
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Der Anwalt kann dir da nicht wirklich weiterhelfen, sondern nur dein ARZT.
Ich sage auch nachdrücklich: Arzt aufsuchen, die vergangenen Probleme mit der psychischen Belastung beim Arbeitgeber als immer noch gegeben darstellen. Attest einholen.
Nach 5 Jahren DDU kommt ÜBLICHERWEISE eine Reaktivierungsuntersuchung. Das muss also gar nichts mit der Nebentätigkeit zu tun haben, sondern ist eine rein formale Pflicht, die der Dienstherr durchführen MUSS. Da die Nebentätigkeit genehmigt war, machts keinen Sinn, die bei der Untersuchung zu verschweigen. Die begutachtenden Amtsärzte bekommen oft SEHR ausführliche Infos, was beim Beamten los ist. Lügen oder Verheimlichen macht da keinen Sinn, man machte sich nur unglaubwürdig.
Lieber darauf beharren, dass nach wie vor die Sitution so ist, dass man sofort wieder in die gleiche gesundheitliche Situation wie vorher kommen und die Dienstunfähigkeit sofort wieder aufleben würde, wenn man denn reaktiviert würde.
Da eigentlich keiner mehr Wert drauf legt, dass die Beamten zum Dienst "wiederauferstehen", würde ich mal behaupten, dass ein entsprechendes Attest die Sache zur gewünschten Lösung bringen wird.
Ein Anwalt kann da überhaupt nichts bewirken oder Einfluss nehmen.
Ich sage auch nachdrücklich: Arzt aufsuchen, die vergangenen Probleme mit der psychischen Belastung beim Arbeitgeber als immer noch gegeben darstellen. Attest einholen.
Nach 5 Jahren DDU kommt ÜBLICHERWEISE eine Reaktivierungsuntersuchung. Das muss also gar nichts mit der Nebentätigkeit zu tun haben, sondern ist eine rein formale Pflicht, die der Dienstherr durchführen MUSS. Da die Nebentätigkeit genehmigt war, machts keinen Sinn, die bei der Untersuchung zu verschweigen. Die begutachtenden Amtsärzte bekommen oft SEHR ausführliche Infos, was beim Beamten los ist. Lügen oder Verheimlichen macht da keinen Sinn, man machte sich nur unglaubwürdig.
Lieber darauf beharren, dass nach wie vor die Sitution so ist, dass man sofort wieder in die gleiche gesundheitliche Situation wie vorher kommen und die Dienstunfähigkeit sofort wieder aufleben würde, wenn man denn reaktiviert würde.
Da eigentlich keiner mehr Wert drauf legt, dass die Beamten zum Dienst "wiederauferstehen", würde ich mal behaupten, dass ein entsprechendes Attest die Sache zur gewünschten Lösung bringen wird.
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Schon klar...ich möchte vom Anwalt ja auch nur beraten werden.Bundesfreiwild hat geschrieben: Ein Anwalt kann da überhaupt nichts bewirken oder Einfluss nehmen.
Gruß
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Das ist Ansichtssache...ich habe einige Fragen an den Anwalt und fühle mich vorab beraten einfach sicherer.dibedupp hat geschrieben:Was erhoffst du dir von der Beratung? Aus meiner Sichtvreine Geldverschwendung.
Wie auch immer: Ist es nicht so, dass ein angemessener Dienstposten zur Verfügung stehen muss, wenn man mich reaktivieren will? Und scheitert es daran nicht in der Regel?
Gruß
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Weil ich unsicher war, und mir das jetzt aber doch sinnvoll erscheint.dibedupp hat geschrieben:Warum hast du dann diese Frage gestellt?blink182 hat geschrieben:Guten Morgen allerseits!
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Re: DPAG - Reaktivierung ohne eigenen Antrag?
Gerne...dibedupp hat geschrieben: Kannst unscja mal auf dem Laufenden halten, wie es ausgegangen ist.
Gruß
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