AZV Beamte §13 Definition ?
Verfasst: 13. Apr 2013, 10:46
Hallo,
ich habe da eine Frage zur Arbeitszeitverordnung für Beamte und dort speziell zu § 13 Bereitschaftszeit Abs 1
Bei Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige tägliche Arbeitszeit und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen angemessen verlängert werden. Hierbei darf in einem Bezugszeitraum von zwölf Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschreiten.
In dem letzten Satz wird ein Bezugszeitraum von 12 Monaten genannt in dem die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Std im Siebentagezeitraum nicht überschritten werden darf.
Wie ist das zu lesen ?
Darf man z.B. 3 Monate lang 96 Std pro Woche machen und hat dann 3 Monate frei wenn es dem Dienstherrn so passt ?
Oder darf ich nun tatsächlich nur 48 Std innnerhalb von 7 Tagen machen ?
Ich verstehe diese Formulierung nicht.
Könnte mir das bitte jemand erläutern ?
Danke
ich habe da eine Frage zur Arbeitszeitverordnung für Beamte und dort speziell zu § 13 Bereitschaftszeit Abs 1
Bei Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige tägliche Arbeitszeit und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen angemessen verlängert werden. Hierbei darf in einem Bezugszeitraum von zwölf Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschreiten.
In dem letzten Satz wird ein Bezugszeitraum von 12 Monaten genannt in dem die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Std im Siebentagezeitraum nicht überschritten werden darf.
Wie ist das zu lesen ?
Darf man z.B. 3 Monate lang 96 Std pro Woche machen und hat dann 3 Monate frei wenn es dem Dienstherrn so passt ?
Oder darf ich nun tatsächlich nur 48 Std innnerhalb von 7 Tagen machen ?
Ich verstehe diese Formulierung nicht.
Könnte mir das bitte jemand erläutern ?
Danke