Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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dsabwien
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Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von dsabwien »

Die Telekom hat sich nun tatsächlich eine Wischiwaschi - Dienstherrenregelung mit Abzeichnung durch das Bundesfinanzministerium genehmigen lassen.

Dort steht jetzt.
1. Die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG können übertragen
werden auf
2. Die Befugnisse eines Dienstvorgesetzten unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG können
übertragen werden auf
a) die Leitung der Abteilung Civil Servant Services/Social Matters,

Innerhalb von vier Monaten
am 14.01.2013 und nun 19.03.2013 wurde die
Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG,
kurz - DTAGBefugAnO -
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
geändert.
Am 14.01.2013 stand dort noch statt können wird wahrgenommen.[/i.].
Hier werden still und heimlich einfach eingige der am 14.01.2013 genehmigte Behörden bei der Telekom auf eine - Kann evtuell Behörde - gestuft.

Mit der Dtagbefugano vom 19.03.2013 ist nun
Marcus Zendt für alle (aktiven,
zugewiesenen und beurlaubten)
Beamtinnen und Beamten der
Deutschen Telekom
Dienstvorgesetzter unterhalb des
Vorstands für alle Laufbahn- und
Besoldungsgruppen - unabhängig
davon, welcher Organisationseinheit
oder welchem Betrieb sie angehören.


Meine Fragen an dieser Stelle ans Forum:
Kann einem Beamter einfach so die Behörde genommen werden?

Gibt es eigentlich Richtlinien und auch Vorraussetzungen, was ein Dienstvorgesetzter an fachlichen Qualifikationen in einer Behörde mitbringen muss?
Kann jeder Rechtsanwalt oder sonstwer Behördenleiter werden?

Alle Beamten müssten nun eigentich ihren eigenen Personalrat wählen können, da wir ja nun in der Dienstbehörde Civil Servant Services/Social Matters/Health & Safety zusammengefasst sind.
Alle Betriebsräte sind demnach für uns nicht mehr zuständig.

Müssen Beamte bei einem Behördenwechsel eigentlich in irgendeiner Form informiert werden?
Wechsel zwischen zwei Behörden findet eigentlich mit einer beamtenrechtlichen Maßnahme wie
einer Versetzung oder zumindest mit einer Abordnung statt, oder?
Gilt das alles nicht mehr?
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eben das ist der Knackpunkt. Die T ist eine Aktiengesellschaft, keine Behörde mehr.
Der Dienstherr ist das Ministerium, bzw. der Minister - mal BMF mal BMI - je nachdem, wo man die Aufgabe anhängt.
Die DienstherrenBEFUGNISSE wurden auf die Aktiengesellschaft übertragen.
Wer sie wahrnimmt, bestimmt der Gesetzgeber.
Der ist leider in Personalunion auch Hauptaktionär, hat also geteilte Interessen.
Insoweit ist also Zendt unser Dienstherrenbefugter, wobei die oberste Instanz der Dienstherrenbefugnisse in der DTAG bei Fr. Schick als Personalvorstand liegt.

Die Beamten der Postnachfolgeunternehmen und der Bahn sind der Willkür eines Hauptaktionärs ausgeliefert, der seine ursprüngliche Gesetzgebung (Beamte dürfen dadurch keinen Nachteile haben) durch immer neue Gesetzesänderungen aufweicht.
Bananenrepublik eben.
dsabwien
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von dsabwien »

Da wir Beamte bis zum 19.03.2013 fast alle in der genehmigten Telekombehörde PBM-NL,
einige auch in der Behörde Vivento, unterstellt waren (14.01.2013 - DTAGBefugAnO),
sind wir 40.000 Beamte/innen nun ab dem 19.03.2013
der
Kann - Telekombehörde Civil Servant Services/Social Matters (was auch immer das bedeutet)
unterstellt.

Das ist ein Behördenwechsel, der eigentlich mittels einer Abordnung oder Versetzung stattfinden müsste.

Vielleicht gibt es ja das allgemeine Beamtenrecht im rechtsfreien Raum des Telekomuniversum nicht mehr.

Was sagen die Rechtsspezialisten?
bahnbiajotta
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von bahnbiajotta »

Bei der Bahn wurde extra das Bundeseisenbahnvermögen als Dienstbehörde geschaffen.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo didedupp,

also die PBM NL ist noch nicht mal ein Betrieb, bei dem auch weder ein aktives noch passive Wahlrecht des BR besteht noch sonstige Rechte aus dem BetrVG...

Die PBM NL ist lt. Betriebsrat und Dientherr eine virtuelle Einheit und kein Betrieb im Sinne des BetrVG - eigentlich ein Unding, dass ca. 800 bis 900 (beschäftigungslose) Mitarbeiter dort geparkt werden und denen alle Rechte aus dem BetrVG versagt werden...
Ich dachte sowas gibt es nur bei Schlecker - aber dagegen ist/war Schlecker ein Schlaraffenland...

Die Rechte der Beamten bei der Telekom in Bezug auf die PBM NL gleichen denen einer Bananenrepublik - wobei diese vermutlich noch mehr Rechte haben...
dsabwien
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von dsabwien »

Mir ist auch klar, das die Telekom von einer Behörde soweit weg ist, wie die Erde vom Mond.
Auch ist die Telekom von einer klassischen AG fast genauso weit weg.

Trotzdem werde virtuelle Behörden von der Telekom beantragt und dann vom Bundesfinanzministerium genehmigt.

Das hat ja seinen Grund!

Welcher ist das wohl?

Falls das zur Selbstlegitimation der Beamtenrechte für die Telekom wäre, müssten Sie vielleicht auch mal eingehalten werden, oder?
Das sie das nicht werden, zeigt ja die Beurteilungsrunde Compass 2012!
Roadster
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Roadster »

Da kann man dsabwien nur zustimmen.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo didedupp,
du bist von der Wirklichkeit bei der Telekom meilenweit entfernt...

Die Telekom beschreibt die PBM NL selber als virtuelle Einheit und beraubt die dorthin versetzten Mitarbeiten vielen Rechten - besonders das Recht, keinen BR wählen zu können und sich nicht als BR wählen lassen zu können...
Frag doch mal den für diese Mitarbeiter zuständigen BR = Oli*** Nick** vom SBR / CSS - der vertritt die Beschäftigungslosen Mitarbeiter super - nämlich überhaupt nicht....
Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

ich habe nicht von einer virtuellen Behörde gesprochen - sondern virtuelle einheit...also Org.-Einheit könnt man auch dazu sagen...

Bitte vorher einmal lesen und nicht einfach etwas hineininterpretieren...

Kann ich davon ausgehen, dass das für dich in Ordnung geht, wenn die Beschäftigten in einem virtuellen Betrieb keine Rechte auf eine BR-Wahl haben...?
bumat
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von bumat »

Wir können uns alle soviele Gedanken darum machen, wie wir wollen. Aber meiner Meinung nach
können wir eh nichts dran ändern. Das BMF interessiert das doch alles nicht. Die haben andere Probleme, als sich mit den
Beamten der PNU rumzuschlagen.
Ich habe da ehrlich gesagt, keine Hoffnung mehr, dass die jetzige Situation noch einmal besser wird.
Die schieben die Befugnisse hin und her wie sie wollen. Und wenn das vom BMF abgesegnet wird, mach niemand was dran.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

@ didedupp
Es ist auch unerheblich, ob einer von einer virtuellen "Behörde" oder virtuellen "Orgeinheit" spricht - es ging um die PBM NL, und ich glaube und hoffe, dass du hier auch erkennst, dass es sich um einen sogenannten Gestaltungsmissbrauch handelt, bei dem die Telekom eine virtuelles Gebilde schafft, um Rechtsverletzungen zu legitimieren...

Die wenigen die es nicht verstehen wollen oder können, sind die Mitarbeiter aus dem Personalbereich, die vermutlich diese Legitimation mittels Gehirnwäsche vom AG verinnerlicht bekommen...
Bisher dachte ich, dass es eine Verweigerung eines legitimierten BR nur bei Schlecker und Konsorten gibt - aber da habe ich mich eines besseren belehren müssen...

Auch wenn du es nicht gerne hörst, die Telekom muss immer wieder mit Gerichtsurteilen in die Knie gezwungen werden...traurig aber wahr...
Und bei dieser Angelegenheit kommt auch Bewegung in die Sache, dass sich schon einige Anwaltskanzleien damit auseinandersetzen - das tut dann wieder richtig weh bei der Telekom - vergleichbar mit der herben Niederlage bei der Vivento vor Jahren...

Aber ich glaube auch, dass die Telekom wieder anfängt dann zu tricksen und einen Ausweg findet - sonst wäre sie ja nicht die Telekom - halt der Schlecker bei den T-Unternehmen...
dsabwien
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von dsabwien »

Im Beamtenstatusgesetzt (Quelle: Bundesministerium der Justiz)
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__31.html
steht im Abschnitt 5
Beendingung des Beamtenverhältnisses
§ 31
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
(1) Bei der Auflösung einer Behörde oder bei einer auf landesrechtlicher Vorschrift beruhenden wesentlichen Änderung des Aufbaus oder bei Verschmelzung einer Behörde mit einer oder mehreren anderen kann eine Beamtin auf Lebenszeit oder ein Beamter auf Lebenszeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn das übertragene Aufgabengebiet von der Auflösung oder Umbildung berührt wird und eine Versetzung nach Landesrecht nicht möglich ist. Zusätzliche Voraussetzungen können geregelt werden.
(2) Die erneute Berufung der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtin oder des in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten in ein Beamtenverhältnis ist vorzusehen, wenn ein der bisherigen Tätigkeit entsprechendes Amt zu besetzen ist, für das sie oder er geeignet ist. Für erneute Berufungen nach Satz 1, die weniger als fünf Jahre vor Erreichen der Altersgrenze (§ 25) wirksam werden, können durch Landesrecht abweichende Regelungen getroffen werden.
(3) § 29 Abs. 6 gilt entsprechend.

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Da die Telekom ja nun mal die Behörden einfach auflöst wie es ihr gefällt, müssten evtl. alle 40.000 Beamtinnen und Beamte in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden.
Da ist auch die Berechnung unterschiedlich, als wenn die 55er Regelung auf Freiwilligenbasis genommen wird.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

Behörde gibt es bei der Telekom nicht mehr, da es sich um ein privates Unternehmen handelt...

Jedoch haben die Orgeinheiten (z. B. SBR bzw. CSS, Vivento HR Business Services usw.) die Befugnisse einer Dienstbehörde übertragen bekommen - nachzulesen bei den zahlreichen Änderung über die Befugnisse von Dienstbehörden und Dienstvorgesetzen...

Halten wir mal fest:
Es gibt also virtuell Org.-Einheiten bei der Telekom, die die Rechte der Beamten und AN unterlaufen...

Wenn ich jetzt didedupp folgen kann, ist das bei Behörden nicht erlaubt aber bei Org-Einheiten - also das Unterlaufen von Gesetzen - oder???
Wie gesagt, Schlecker war gegen die Telekom ein Vorzeigeunternehmen bei der Beteiligung von Mitarbeitern...ich spreche hier von den unsäglichen Vorgehensweisen bei der Vivento und PBM NL...

Schöne WE
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Außerdem gab es bei Gründung der DTAG einen Übernahmevertrag, in dem ausführlich vereinbart wurde, dass die Beamten der nun Telekom, durch die Beschäftigung in einer NICHT-Behörde keine Nachteile erleiden dürfen.

Ein erheblicher Nachteil ist aber, dass die unbeschäftigten, bei der PBM "geparkten" Beamten weder in ihrer Atl-Orgeinheit (weil nicht mehr vorhanden), noch in der evtl. neuen Org-Einheit (weil ja noch nicht dort beschäftigt), überHAUPT keinen BR mitwählen dürfen und auch ihr Kandidatenrecht für eine BR-Wahl nicht wahrnehmen können.

Sie sind also dauerhaft von ihren Wahlrechten nach Betriebsverfassungrecht ausgeschlossen.

Daran ändert auch kein übergestülpter, arbeitgeberkonformer BR, den man weder gewählt hat und in den auch niemand hinein gewählt werden kann von den Unbeschäftigten.

Da die Telekom andauernd versucht, die NICHTbeurlaubten Beamten, die in Zuweisungen bei den GmbHn arbeiten, unter Druck zu setzen, und auch die ISB-Beamten, sich im Hintergrund doch endlich zur PBM-NL versetzen zu lassen (weil sie noch in der nicht mehr existenten Alt-OrgEinheit ihren Alt-Dienstposten haben), erkennt man, welchen Vorteil DIES für den Arbeitgeber hat: Die Beamten sind der Abnickmentalität eines von ihnen weder wählbaren, noch kandidierbaren Betriebsrat ausgeliefert.

Man entzieht den Beamten dadurch in Massen nachhaltig ihre Rechte nach BVG.

Stellt euch mal vor, die T-Systems, die hat noch rund 30000 Beamte in Beurlaubung, würde ein Anbietungsverfahren wegen Standortschliessung/Umstrukturierung aufsehen und schwupps, wären 10000 Beamte bei der PBM - weil sie das mit der Beurlaubung unterschrieben haben - als unbeschäftige Beamte, die man natürlich -wie die anderen bisher auch - loswerden will.
Dann hängen da 10000 Beamte ab, die keinen BR wählen und auch nicht kandidieren können. Und werden von 2-3 Hanseln, die zudem auch noch rein mengenmässig gar nicht in der Lage sind, diese vielen betroffenen richtig mitzubestimmen, durchgewunken.

Und genau SO wird es auch kommen. Die restlichen 40000 Beamten, die wir noch haben, wiegen sich in völlig blödsinniger Sicherheit, dass ihnen nix passieren wird oder dass es ihnen nicht SO passieren wird.
Leider werden sie eines besseren belehrt werden, wenn sie beim nächstbesten Anlass von der PBM in die Hände von Vivento übergeben werden - zur "Vermittlung".
dsabwien
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von dsabwien »

bumat hat geschrieben:Wir können uns alle soviele Gedanken darum machen, wie wir wollen. Aber meiner Meinung nach
können wir eh nichts dran ändern. Das BMF interessiert das doch alles nicht. Die haben andere Probleme, als sich mit den
Beamten der PNU rumzuschlagen.
Ich habe da ehrlich gesagt, keine Hoffnung mehr, dass die jetzige Situation noch einmal besser wird.
Die schieben die Befugnisse hin und her wie sie wollen. Und wenn das vom BMF abgesegnet wird, mach niemand was dran.
Hallo bumat, mit deiner Ansicht hast Du ja sehr wahrscheinlich recht.
So denken und verhalten sich sicherlich die meisten Kolleginnen und Kollegen.
Das Leben ist auch so schon anstrengend genug, ohne die Telekom und ihre Anwälte.

Aber wenn alles so denken, haben die Anwälte ein zu leichtes Spiel.

Wenn wir hier solch einfach Fragen stellen und die auch beantwortet bekommen,
geht es schon ein Stück weiter.

Auch kann man einfache Fragen über die Kontaktformulare der Ministerien stellen und dann die Antwort mit der Vorgehensweise der Telekom vergleichen und die evtl. bei einem Rechststreit damit
konfrontieren.

Demnächst ist auch noch die Bundestagswahl.

Es gibt die Möglichkeit einer Onlinepetition, womit sich der Bundestag dann irgendwann beschäftigen muss.

Wenn nicht jetzt, wann dann.

Also nicht aufgeben.
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