Hallo Kollegen/-innen.....
wer hat nähere/ genaue Infos zu den Neuerungen des Zustellteamleiters???
Stimmt es z. B.: Dass man wenn man als Beamter den Teamleiterposten übernehmen möchte, sich künftig beurlauben lassen muß u. ins Angestelltenverhältnis wechseln MUSS ???
Welche Vor bzw. Nachteile hätte dies für den Beamten??
Danke
mfg
Du mußt erstmal erklären können, was der "Mobbing-Leitfaden" ist.
Führungskräfte der Deutschen Post AG haben laut "Stern" einen Leitfaden zum Mobbing leistungsschwacher Mitarbeiter formuliert. Darin teilen sie die Postboten in vier Typen ein: vom "Motzbruder" bis zum "Sozialfall". Zur Leistungssteigerung empfehlen sie, Überstunden verfallen zu lassen.
Christiane Brors, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Oldenburg, sieht in den Typisierungen, die die Post vornimmt, einen "massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer".
Selbe Strategie wie bei Telekom:
Höherwertige Tätigkeiten werden nur noch an Tarifkräfte vergeben. Alternativ kann sich ein Beamter beurlauben lassen, um ein (Pseudo-)Angestelltenverhältnis zu beginnen.
Im Hintergrund bleibt der Beamtenstatus erhalten. Die Pensionsjahre laufen weiter. (Jedenfalls bei T).
Welche ANDEREN Nachteile diese Aktion haben kann, sollte einem die Personalstelle erzählen dürfen/müssen.
Betrifft evtl. die Krankenkassen, evtl. eine Hintergrundversetzung zu einem Personal"parkplatz".
bahnbiajotta hat geschrieben:Wenn es so ist dann lässt das AGG (Antidiskreminierungsgesetz) grüßen.
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sagt, dass Diskriminierung ist wenn ...
... Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nachweisbar sind.
Wenn jetzt insichwillige andere Beschäftigte ausstechen ist das keine Diskriminierung.
Oder wenn er wegen seinem Berufsstatus benachteiligt wird
Sachlich bezieht sich das Gesetz nach § 2 Abs. 1 AGG auf
die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen,
die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen
den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung
Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören
den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste
die sozialen Vergünstigungen
die Bildung
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum
bahnbiajotta hat geschrieben:Oder wenn er wegen seinem Berufsstatus benachteiligt wird
Sachlich bezieht sich das Gesetz nach § 2 Abs. 1 AGG auf
..
>>SNIP .
Und wenn schon,
dass Gesetz verbietet auch nicht, dass Schalker Brillenträger mit Silberblick benachteiligt werden. Eine Diskriminierung gm AGG ist es trotzdem nicht.
Soziale Ungleichheit bedeutet nicht automatisch Diskriminierung.
Du hast aber Recht wenn Du die Diskriminierung schwuler und behinderter Beamter kritisierst.