Unterbringung bei Abordnung

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63siggi
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Unterbringung bei Abordnung

Beitrag von 63siggi »

Hallo
wenn man als Beamter im mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst der Bw für einen gewissen Zeitraum ( ca. 3-4 Wochen ) zu Dienstleistungen zu einem anderen Standort abgeordnet wird, welche Art von Unterkunft steht einem A7/8 zu ?
Unterbringung ist vorgesehen in einer Kaserne.
Muss man akzeptieren in einer Stube mit mehreren Kollegen untergebracht zu werden oder hat man Anspruch auf ein Einzelzimmer.
Die Frage ziehlt auf den Dienstfreien Zeitraum , der ist bei Fw Beamten jeden 2 Tag ( wegen dem 24 Std Schichtdienst ) ab
Soll heißen, wenn ich mit mehreren Kollegen in der Kaserne in einem Zimmer untergebracht bin, habe ich nicht eine Sekunde für mich alleine, selbst in meiner Dienstfreien Zeit.
Ist sowas akzeptabel ?

Mfg
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Bundesfreiwild
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Re: Unterbringung bei Abordnung

Beitrag von Bundesfreiwild »

So ein ähnliches Thema hatten wir mal vor Jaaaahren, als man uns zu einem Lehrgang schickte und die Qualität der Unterkunft so ca. Nachkriegszustand war.
Da wurde gesagt: Die Unterkunft müsse in etwa dem Lebensstandard entsprechen, den man auch im normalen eigenen Lebensumfeld hätte.
Wir haben uns damals angesehen und uns Gedanken darüber gemacht, was unsere Herren Vorgesetzten wohl über unser mittleres-Dienst-Wohnumfeld denken mögen.
Jedenfalls haben die Kollegen sich beschwert und beim nächsten Satz Lehrgangsteilnehmer war die Unterkunft dann anständig.

Ich meine, du müsstest überlegen, wie du untergebracht wärest als Feuerwehrer BW, wenn du am eigenen Standort in der Kaserne deinen Wohnsitz hättest.
Ganz persönlich finde ich, dass man auf jeden Fall ein Einzelzimmer haben sollte, um in 3-4 Wochen ein paar Stunden Privatspähre zu haben. Ich meine, das steht einem Menschen einfach zu.
Redsmith
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Re: Unterbringung bei Abordnung

Beitrag von Redsmith »

Hallo Siggi,

also bei einer Abordnung steht dir unabhängig von Dienstgrad eine Einzelunterkunft mit Waschgelegenheit zu. Toilette muss nicht auf der Stube sein. Anders sieht es aus, wenn du im Rahmen einer Wehrübung bsp. zur Einsatzvorbereitung, an einen anderen Standort wechselst, da musst du hinnehmen, dass du keine Einzelstube hast. Das ist aber bei dir wohl nicht der Fall...

Die Unterkunft muss den Standard eines einfachen Hotelzimmers haben. Siehe Erlass BMVg, 11. August 1998/24. Juni 2008 PSZ V 7 − Az 21-01-08/PSZ III 7 − Az 21-01-08
Diesen müsste dir jeder Standortservice vorlegen können.

MfG
63siggi
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Re: Unterbringung bei Abordnung

Beitrag von 63siggi »

@ Redsmith
Danke, genau das hatte ich gesucht.


Mfg
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