Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

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ludoandy
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Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von ludoandy »

Hallo zusammen!

Zum obigen Thema habe ich mal eine Frage:
Seit dem 01.07.2009 werden die Besoldungsstufen nicht mehr nach dem Dienstalter sondern nach Erfahrung berechnet. Jetzt habe ich im Internet gelesen, das man wegen der Alterdiskriminierung einen Widerruf seiner Bezüge einlegen kann. Dieses aber nur bis zum 31.12.2012, da die 3 jährige Verjährungsfrist verstrichen ist. Weiss jemand, ob es trotzdem Sinn macht, jetzt noch Widerruf einzulegen? Vielleicht kann man sich darauf berufen, das die ersten Entscheidungen der Gerichte erst in 2011 stattgefunden haben und man es vorher noch garnicht wissen konnte. Diese Möglichkeit gibt es nämlich in einer anderen Sache ( bei Bearbeitungsentgelte Verbraucherkredit), wo Gerichte die Verjährungsfrist auf 10 Jahre gesetzt haben.
Aber dazu müsste ich warscheinlich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Würde dann die Rechtschutz der Verdi für die Kosten aufkommen?
Vielen Dank für eure Antwort!!

Schöne Grüße
ludoandy
Kater-Mikesch
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Kater-Mikesch »

also wenn du heute den Anspruch geltend machen willst, geht das nur noch für die Jahre 2010, 2011 und 2012 - und natürlich für das laufende Jahr...
Ansprüch aus dem Jahre 2009 und älter sind bereits verjährt...

Hier zählt die normale Verjährungsfrist nach dem BGB - also drei Jahre...kannst dich aber darauf einstellen, dass dein Dienstherr nicht freiwillig das
Geld rausrückt - also Anspruch stellen, bei Ablehungen Widerspruch einlegen und dann bleibt dir nur noch die Klage...

Im deinem Schreiben der Geltendmachung der Ansprüche, würde ich aber darauf hinweisen, dass das Verfahren bis zur entgültigigen Entscheidung ruhend
gestellt werden kann...oftmals wird das auch so angenommen...
Das hat den Vorteil, dass du nicht innerhalb der einmonatigen Frist klagen musst und somit auch in aller Ruhe die höchstrichterliche Entscheidung abwarten
kannst...

Manche Dienstherren teilen in einem ablehnenden Widerspruchsbescheid mit, dass Ansprüche nur innerhalb des Haushaltsjahres möglich wären...du hättest
eine Pflicht bei deinem Dienstherrn dies halt nur innerhalb eines Haushaltsjahres geltend machen zu können - also deine Beamtenpflicht gegenüber dem
DH - das ist aber absoluter Quatsch, da sich somit der DH über das geltende Gesetz stellen würde und somit die rechtmäßige Verjährung ausschalten könnte...

Wenn du aber keine Aussetzung bzw. Ruhendstellung durchsetzen kannst, bleibt dir nichts anderes übrig als zu klagen, wenn die deine Ansprüche durchsetzen
willst...dann würde ich aber einen Rechtsexperten zu Rate ziehen...
maxg
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von maxg »

Hi !
Das passt doch zum Thema unter http://www.beamtentalk.de/besoldungsube ... t4150.html oder ?
Kater-Mikesch
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Kater-Mikesch »

der Bereich wurde ja geschlossen, da dort öfters das eigentliche Thema verfehlt wurde - kann schon mal vorkommen im Eifer des Gefechts... :wink:
Adler
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Adler »

So könnte die Antwort auf deine Aktivitäten aussehen.
Sicher ist nicht alles hieb- und stichfest, aber bei vielen Argumenten reicht es wenn nur eines greift.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Kater-Mikesch
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Für den der nicht sofort klagen will, ist die Aussetzung der Entscheidung am Besten - so kann man in aller Ruhe die weiteren Verfahren
abwarten...
Adler
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Adler »

Das kann nur im Einvernehmen mit der Dienststelle passieren. Wenn sie nicht will, muss man klagen um die Verjährung zu hemmen.

Das sollte man aber aus taktischen Gründen erst im letzten Quartal in Angriff nehmen.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
ludoandy
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von ludoandy »

Vielen Dank für eure Beiträge!
Damit ich das richtig verstehe; Das gilt auch für Bundesbeamte? Ich sehe nämlich nur Entscheidungen für das Land Berlin.
Wann kann man eigentlich mit einem höchstrichterlichen Urteil rechnen?
Ich bin mal gespannt,wie meine Personalstelle darauf reagiert. Da ich wegen Dienstunfähigkeit in Pension bin, müsste die Pension normalerweise dann auch anders berechnet werden.
Schauen wir mal!
Kater-Mikesch
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

also die Bundesbeamten, jedenfall bei der Telekom, haben ja zum 01.07.2009 das neue Besoldungssystem erhalten bzw. sind in dieses übergeleitet worden...
Da dies aber auf der Grundlage der alten (rechtswidrigen) Besoldungstabellen durchgeführt wurde, herrscht die Meinung, dass diese Besoldung auch falsch ist...

Urteile gibt es aktuell nur zu den Landesbeamten - bei denen gilt dies aber analog, da hier das neue Besoldungssystem 2011 durchgeführt wurde...
arme Sau
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von arme Sau »

ludoandy hat geschrieben:...
Damit ich das richtig verstehe; Das gilt auch für Bundesbeamte? Ich sehe nämlich nur Entscheidungen für das Land Berlin.
...!
Für Bundesbeamte ?

Nein ! :!:

Dr. S... seine Zeichens Bundesfinanzminister und oberster Vorgesetzter der Zoll und Finanzbeamten (soweit nicht Landesbeamter) hat die Einsprüche "endgültig" zurückgewiesen!

Wie es in Deiner Behörde aussieht ist mir nicht bekannt.

Aber gerade für diesen Informationsaustausch gibt es diese Forum :wink:
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Kater-Mikesch
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Wer mit dem ablehndenen Widerspruchsbescheid nicht einverstanden ist, muss halt klagen...
arme Sau
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von arme Sau »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Wer mit dem ablehndenen Widerspruchsbescheid nicht einverstanden ist, muss halt klagen...
Riiichtig.

Nur haben sich viele bei unserer Fa. nach der höchst Ministerlichen Entscheidung damit abgefunden und damit mindestens eine Frist "platzen" lassen!
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Kater-Mikesch
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Kater-Mikesch »

was war denn die höchst minesterliche Entscheidung?

Es wurden halt nur die Widersprüche abgelehnt - sonst gab es noch noch keine Entscheidungen bei den Bundesbeamten - oder???
ludoandy
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von ludoandy »

Ich habe jetzt einfach mal an meine Personalstelle (Postbank) einen Widerspruch gesendet und warte nun was sie antworten. Mehr wie ablehnen können die nicht! Oder hat schon jemand Erfahrungen gemacht?

ludoandy
Klaus
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Klaus »

Höchst ministerliche Entscheidung. :D

Was ist das denn, ein Höchsminister?

Einspruchsfristen etc. stehen im Gesetz. Ein Minister kann dann zwar höchstselbst Entscheidungen treffen, aber ohne jede Wirkung.

Hoch lebe die Gewaltenteilung.
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