Versorgungsausgleich!

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T-Wurm
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Versorgungsausgleich!

Beitrag von T-Wurm »

Hallo Kollegen,
ich habe mal eine Frage bzgl. Ausgleichszahlungen aus einem Versorgungsausgleich.
Ich bin geschieden und angeblich die Ausgleichsberechtigte durch 2 Kinder entsprechend Erziehungurlaub und Teilzeitbeschäftigung über 2-3 Jahre.
Mein Mann bekommt dann irgendwann bei altersgemäßem Renteneintritt im Versorgungsausgleich bis zum Tod ca 400 €, die meiner Pension abgezogen werden. Ich hingegen bekomme von seinen Rentenansprüchen 12 Jahresraten in einer gewissen Höhe..wenn ich diese Raten umrechne auf meine vmtl. zu erwartende Monatspension, habe ich die 400 € die mir abgezogen werden - von einer Pension die dann sowieso niedriger liegt, wg. den fehlenden Zeiten . gerade mal über 15 Jahre ausgeglichen. Dann mit Mitte 70 - so wie beide denn so alt werden - treffen mich die 400 € Kürzung voll.
Sicher reden wir hier über ein Alter, das man erstmal erreichen muss, aber WIE kommt so ein Sch...zustande? MIR sollen die Zeiten, in denen ich nicht für meine Altersversorgung arbeiten konnte ausgeglichen werden, aber ich stehe mich u.U. ohne diesen Versorgungsausgleich besser?
Hat jemand Erfahrungen mit sowas gemacht?
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Mikesch
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Re: Versorgungsausgleich!

Beitrag von Mikesch »

T-Wurm hat geschrieben:Ich hingegen bekomme von seinen Rentenansprüchen 12 Jahresraten in einer gewissen Höhe..
Das verstehe ich nicht, was soll das sein?
Wikipedia hat geschrieben:Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften
Es ist ja nicht so, dass jeder Teil an den Anderen Zahlen muss.

Nehmen wir an, Du hast in der Ehezeit eine Anwartschaft von 400,- erarbeitet, Dein Mann 500,- Euro. Zusammen sind das 900 Euro/ 2 = 450 für jeden. Dies bedeutet, Dein Mann müsste 50 Euro Ausgleich zahlen, beginnend von dem Moment, wo Du in Rente/Pension gehst. Feintuning mal außer acht...

Drum kapiere ich nicht, was das mit den 12 Raten sein soll.
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T-Wurm
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Re: Versorgungsausgleich!

Beitrag von T-Wurm »

Tja, begreife ich auch nicht....is aber so!
Er ist kein Beamter, hat eine Betriebsrente, eine Private Versorgung und eine IG-Metaller Rente. WENN die Ausgleichszahlung, die ich bekommen soll über einen gewissen Betrag geht, ist es möglich auch eine lebenslange Rente zu beantragen. Danach - ob der Betrag bei mir groß genug ist - werde ich mich jetzt erkundigen.
Ehrlich gesagt, verstehe ich aber nicht, wie ein so hoher Betrag, der mir von der Pension als Ausgleich für ihn abgezogen wird, zustande kommt.
Ich bekomme 20% weniger Pension, durch diesen Abzug der an ihn geht und er war der Hauptverdiener, hat immer mehr verdient als ich.Ich habe noch dazu die Erziehungszeiten von 6 Jahren, 2 Jahre Teilzeit....ok...:(
Jammern nutzt nix! Ich werde mir alles nochmal, incl. Gesetzeslage zu Gemüte führen und auch anfragen, ob ein Rechenfehler meiner Pensionskasse vorliegt.
Denn so, wie es jetzt ist, ist er der Ausgleichsberechtigte und das ist nicht im Sinne eines Versorgungsausgleiches.
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Mikesch
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Re: Versorgungsausgleich!

Beitrag von Mikesch »

Eine Frage habe ich noch nicht beantwortet:
stehe mich u.U. ohne diesen Versorgungsausgleich besser
Der ist gesetzlich vorgeschrieben, ein Verzicht auf Ausgleichszahlung ist nur möglich, wenn der Differenzbetrag unter dem Kleinbetrag fällt, keine Ahnung, wie hoch der heute ist.

Es gibt selbstverständlich Kuriositäten...
Hätte ich mich in den ersten 10 Ehejahren scheiden lassen, hätte meine Ehehälfte an mich zahlen müssen, obwohl ich mehr als doppelt so viel "verdient" habe. Meine Anwartschaften sind in dieser Zeit sogar ins Minus gerutscht, bzw. langsamer gestiegen.

Ich habe Spaßeshalber mal gegoogelt...
Im September 2009 hat sich so einiges in Bezug auf die Berechnung geändert, bevor ich jetzt Dummtöch erzähle, halte ich mich besser raus ;-)
Das im Vorposting von mir beschriebene verfahren findet so nicht mehr statt. Statt dessen muss der Zahlungspflichtige in die Versorgungskasse des Anderen einzahlen um so entsprechende Anwartschaften zu schaffen.
Was aber geblieben ist, einer zahlt, einer empfängt. Du kannst nicht gleichzeitig Versorgungsberechtigte sein und zahlen...

In Deinem Bescheid müssen die Anwartschaften doch detailliert aufgeführt sein. Bei dem Betrag den Du zahlen sollst würde ich das mal von kompetenter Stelle überprüfen lassen. Gerade wenn Besonderheiten wie Betriebsrenten und private Vorsorgeleistungen eine Rolle spielen.
Seis drum, selbst wenn das ein Hunni kostet, da hängt für die Zukunft zu viel von ab.
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T-Wurm
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Re: Versorgungsausgleich!

Beitrag von T-Wurm »

Danke für deinen Post...ich lese mich jetzt succcessive schlau ;(!
Werde erstnochmal meinen ganzen Papierkram zur Scheidung und Versorgungsausgleich durchflöhen und dann im Zweifelsfall zu einem Spezialisten gehen.
Ja, dass Dein Wissen älter als 3 Jahre ist habe ich gesehen...aber das ändert ja nix am Prinzip.
ICH bin die Begünstigte unterm Strich, also sollte das reell auch so sein.
Gibt noch viele Möglichkeiten: Eine ist, dass die 450 €, die mir abgezogen werden, sich auf die Höchstpension beziehen und sich das nach gestzl. Anpassungen und durch früheren Eintritt in den Ruhestand noch verringert. Außerdem wird der Betrag wohl vor Steuer abgezogen, wodurch die Progression günstiger wird...
und..und????
Also...alles lesen, lernen, sich erkundigen und dann entscheiden, wielange noch arbeiten bis zum Ruhestand, die Einmahlzahlung nehmen und das Wohneigentum dann mit einem Schlag schuldenfrei haben, damit die bleibenden 1350 € Pension reichen...keine Ahnung..
Ich berichte!!
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