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Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung u.a.

Verfasst: 19. Mär 2013, 12:33
von walkuere
Hallo Leute, ich benötige mal Euren Rat.
Ich bin seit dem 01.01.2013 in Pension, mit Ablauf des Jahres soll mein Gesundheitszustand neu durch den Amtsarzt geprüft werden = mögliche Reaktivierung !
Nun habe ich heute meine Beurteilung von der Dienststelle erhalten. Stichtag 01.08.2012 !
Ich bin seit Juni 2011 dienstunfähig erkrankt. Aufgrund meiner Erkrankung wurde ich zum 01.01.2013 in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Ich habe seit dem 01.08.2011 eine GdB von 30 ; seit dem 22.06.2012 ein GdB von 60.
Der Beurteilungszeitraum erstreckt sich vom 01.02.2010 bis 01.08.2012 .
In der Beurteilung wurde weder meine Schwerbehinderung vermerkt noch meine Fehlzeiten seit Juni 2011.
Der Berichterstatter ist mir nur vom Namen bekannt. Ich habe mit ihm noch nie gesprochen. Ebenso hat er von mir einerlei Arbeitsergebnisse während des Beurteilungszeitraums vorliegen.
Da ich derzeit eine Klageverfahren wegen der Anerkennung eines Dienstunfalles beim VG laufen habe, bei dem auch mein ehemaliger Vorgesetzter als Mitverursacher benannt wurde, wurde dieser, der eigentlich der Berichterstatter ist, nicht aufgeführt. Zudem ist gegen diesen auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Ministerium anhängig, weil ihm große Fehler im Bereich seiner Fachaufsicht nachgewiesen werden konnten.
Unter der Fach-und Methodenkompetenz wurde mir unter der Rubrik 2= Qualität und Verwertbarkeit ( sorgfältige Erledigung der übertragenen Aufgaben; Fehlerfreiheit; sach-und ergebnisorientierte Aufgabenerledigung ) ein „E“ gegeben ( im Vergleich geringer ausgeprägt)
Weiterhin wurde mir unter Rubrik 8 = Konfliktlösungsverhalten und Rubrik 9 = Kritikverhalten ebenso ein „E“ gegeben
Ich frage mich, wie kann ein Mensch, der mich nicht kennt, solch eine Bewertung abgeben????!!!!!
Meine Beurteilung wurde mir mit „Überwiegend erwartungsgemäß“ (6 Punkte ) zugesandt !
Auf der Vorderseite wurde eine Empfangsbestätigung angeheftet = ich verzichte auf die Besprechung oder Ich bitte um Vereinbarung eines Besprechungstermins.
Ich habe noch nicht geantwortet!
Meine Frage nun an das Forum:
Macht es Sinn dagegen vorzugehen ?
Sollte ich gegen die Beurteilung Widerspruch einlegen ?
Mit dem Hinweis, dass weder meine Schwerbehinderung noch meine Fehlzeiten (Krankheitstage = 17 Monate ) aufgeführt wurden.
Ich den Berichterstatter noch den Beurteiler nicht kenne!
Wie kommt man dann bitte zu einer solchen Beurteilung?!
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Ministerium ist dem Beurteiler - den ich persönlich nicht kenne sowie dem Berichterstatter mit dem ich noch nie ein Wort gesprochen habe – bekannt !

Für Eure Hilfe besten Dank !

Re: Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung

Verfasst: 19. Mär 2013, 15:13
von Zecki 72
Hallo,

wenn zu erwarten ist, dass Du nochmal reaktiviert werden könntest, würde ich schon dagegen vorgehen. Ist denn vom Alter und der bestehenden Erkrankung mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu rechnen?
Hast Du mit der Schwerbehindertenvertretung über die Beurteilung gesprochen? Zumindest kannst Du ja eine schriftliche Stellungnahme zur Akte nehmen lassen.

Grüße

Z.

Re: Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung

Verfasst: 21. Mär 2013, 10:26
von walkuere
Nee, die Schwerbehindertenvertretung ist zwar über meine GdB 60 informiert, wurde aber nicht mit in die Beurteilung mit einbezogen.... ebenso meine Fehlzeiten seit 2011...
Wie soll ich eine schriftliche Stellungnahme in die Akte nehmen lassen... auf die Beurteilung reagieren, indem ich einen Gegendarstellung schreiben?

Gruß

Walkuere

Re: Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung

Verfasst: 24. Mär 2013, 07:39
von Blue Ice Ultra
Der GdB ist für die Beurteilung im Grunde nicht weiter von Belang. Man billigt Schwerbehinderten im Rahmen der Beurteilung einen gewissen Bonus zu, so dass diese auch bei etwas geringerer Leistung auch eine gleich gute Beurteilung bekommen wie ein Nicht-Behinderter, das war es aber auch schon. Insofern schließe ich mich Zecki72 an, wenn er sagt das es nur dann Sinn macht dagegen vorzugehen wenn eine hinreichende Aussicht auf Reaktivierung besteht.

Re: Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung

Verfasst: 24. Mär 2013, 19:17
von Kater-Mikesch
Hallo walkuere,

die Kommentare Blue Ice...würde ich nicht ganz ernst nehmen...denn seine Kommentare haben nichts mit deiner Frage zu tun - oder wolltest du einen Bonus für deine Schwerbehinderung haben - das denke ich mal nicht...

Natürlich kann keiner eine Beurteikung vornehmen, der dich nicht kennt. Es ist aber so, dass nur der Dienstherr eine Beurteilung durchführen kann - wenn du z. B. zu einer anderen Einheit abgeordenet bist, können diese als "Mitbeurteiler" bzw. den Berichterstatten aufgeführt werden, da diese Einheit dich logischerweise kennt. Dieser muss dich und deine Arbeit natürlich kennen und beurteilen können....

Ich denke mal, dass deine Beurteilung rechtlich angreifbar ist, da ja keiner eine Beurteilung erstellen kann, der dich noch nie gesehen hat - das geht nur bei der Telekom :mrgreen:

In deinem Fall würde ich mich von einem Rechtsanwalt einmal beraten lassen - solltest du keine RS-Versicherung haben, schließ unbedingt jetzt eine ab, da i. d. R. eine Wartezeit von drei Monaten einzuhalten ist...
Wenn es nämlich zur Reaktivierung kommen sollte und du das auch willst, kann es sein, dass dein Dienstherr eine Reaktivierung ablehnt - und das ich dann nur mit einem Rechtsanwalt durchzuführen bzw. es ist nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes ratsam...

Eine Beurteilung von Personen die dich nicht kennen und bei denen du den Mitbeurteiler nicht kennst, ist meiner Meinung nach rechtswidrig...

Re: Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung

Verfasst: 24. Mär 2013, 20:16
von Kater-Mikesch
Hallo didedupp,

hab doch auch nicht geschrieben, dass er bei der Telekom ist...sonst hätte er ja seinen Beitrag bei der Telekom eingestellt...

Ich habe nur geschrieben, dass es dass eigentlich nur bei der Telekom gibt - aber anscheinend gibt es dass auch bei anderen Behörden...

Re: Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung

Verfasst: 25. Mär 2013, 09:17
von Bundesfreiwild
Bezeichnend bei dieser Beurteilung ist, dass ausgerechnet in den "weichen", sprich aus Beurteilersicht persönlichem Eindruck, Beurteilungspunkten 8 und 9 zweimal runtergestuft wurde. Das macht man eigentlich immer, wenn der Mitarbeiter jemand ist, der den Vorgesetzten mit Fragen "belästigt" oder -vor allem auch berechtigte Kritik - z.B. am Arbeitsauflauf - vorbringt. Man nutzt die Positionen auch gerne, wenn man KEINE ausreichenden SACHLICHEN Gründe hat, die die Beurteilung in den Punkten 1-7 massgeblich runterstufen könnte.

Grundsätzlich muss die Schwerbehinderung dahingehend berücksichtigt werden, wenn für bestimmte Tätigkeiten bestimmte Einschränkungen vorliegen. Wer z.B. halb blind ist, der hat eben gewisse Probleme, die sich auch mit allem Engagement nicht ausbügeln lassen werden. Diese "Fehler" kann man dann eben NICHT ankreiden, sondern muss sie der Schwerbehinderung "schulden".
Auch höhere Fehlzeiten dürften kein Grund sein, eine Beurteilung runterzustufen, da die dokumentierte Schwerbehinderung ja eben genau davor schützen soll, dass man mit dem toppfitten Mittzwanziger total zwanglos verglichen wird.

In alten Zeiten (vielleicht ist es bei anderen Behörden ja noch so), wurde ein Schweb-Arbeitsplatz von vornherein in der Organisationsberechnung für die Personalposten nur anteilmässig berechnet, so dass die Dienststelle keine höhere Belastung durch voraussehbare "Minder"leistung hatte. Da gabs evtl. halt einen Halbtagsposten mehr im Ressort, als man eigentlich ohne SchwB gehabt hätte. Das fand ich fair und hatte auch noch einen positiven Effekt auf Posten für Teilzeitkräfte.
Und deshalb durfte sich die evtl. nicht zu 100% vorhandene Leistungsfähigkeit auch nicht in einer Beurteilung des SchwBs ausdrücken.

Wenn allerdings objektiv gesehen eine vergleichsweise schlechtere Arbeitsleistung vorliegt, die NICHT auf die Schwerbehinderung zurückzuführen wäre, dann könnte man in der Leistungsbeurteilung auch Abzüge machen. Nur.... WIE soll das jemand unterscheiden und beurteilen KÖNNEN, der einen noch nie gesehen hat, nie gesprochen, sich nie über die evtl. vorhandenen Problem mit der Arbeit und Arbeitsplatz mit dem Schwerbehinderten unterhalten hat? Wie soll da ein Fremder eine angemessene Betrachtung und Bewertung vornehmen KÖNNEN?

Bei dieser Konstellation halte ich eine Klage gegen die Beurteilung dann als notwendig und wohl auch als Erfolg versprechend, wenn man tatsächlich über die Reaktivierung wieder einsteigen WILL und kann.
Ansonsten... kanns einem ja egal sein. Auch wenn das Ego ein bisschen meckert, weil es sich ungerecht behandelt sieht.

Re: Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung

Verfasst: 25. Mär 2013, 11:33
von Kater-Mikesch
So sieht es aus - ist das jetzt menschlich ?

Grundsätzlich ist der Beurteilte bei einer Beurteilung ja immer abhängig vom dem Beurteiler...da ist aber ein andere Sache !

Hier in dem Beitrag geht es u. a. darum, dass eine Beurteilung von einer Person erstellt wurde, die weder den Beurteilten kennt und bei der der Beurteiler keinen Mitbeurteiler
mit einbezieht...
Ich frage mich, wie ich ohne Informationen über den Beurteilten dann in diesem Falle eine Beurteilung schreiben kann - das geht doch nicht - dachte ich jedenfalls...

Auf jeden Fall ist das bei der Telekom üblich, da auch die Vivento-Betreuer beurteilen ohne den Beschäftigten zu kennen geschweige denn den Mitbeurteiler...das grenzt schon an Missbrauch bei den Beurteilungen...auf jeden Fall hat der Beurteilte sehr gute Chancen auf die Ausstellung einer neuen Beurteilung...
Ob ihm das weiterhilft, steht wieder auf einem anderen Blatt...